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Frau aus Syrien geheiratet (Gelesen: 4.686 mal)
Themen Beschreibung: Wurde ausgenutzt, benötige dringend Hilfe!
bereli
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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29.07.2013 um 17:32:46
 
Hallo, ich habe im Februar 2013 eine Frau aus Syrien per Heiratsvisum hierher geholt und gleich in der ersten Woche geheiratet. Aufgrund des Bürgerkrieges kann sie den Deutschtest bis Oktober 2013 hier in Deutschland absolvieren (bisher noch nicht geschehen). Soweit so gut.
Problem: Zwei Wochen nach der Ehe sagte mir meine Frau, dass Sie ihren Bruder in Schweden besuchen möchte. Nun ist sie bis jetzt noch in Schweden und kommt nicht mehr zurück zu mir. Sie hat jeden Tag neue ausreden. Ich wurde hintergangen, weil mit Liebe hat das nichts mehr zu tun!!! Seit Februar ist sie nicht mehr in Deutschland.

Frage 1: Habe sie geheiratet, wie sieht es mit Scheidung aus? Kann man die Ehe evtl. annulieren?

Frage 2: Sie hat eine Fixtionsbescheinigung vom Amt in meiner Stadt für die Reise nach Schweden erhalten. Was ist damit?!

Frage 3: Sie denkt, sie könne nun in Schweden leben. Geht das?? Was ist mit dem Deutschtest?!

Frage 4: Ich habe ihr eine Krankenkassenkarte erstellen lassen! Was ist damit!?

Frage 5: Was kommt noch auf mich zu?

Danke.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 29.07.2013 um 17:43:07
 
Wenn Du sicher bist, dass Du Dich trennen willst, kannst Du:

1) Mit einer Rechtsanwältin, Rechtsanwalt sprechen, um die Scheidung einzuleiten. Eine "Annulierung" geht nicht, nach einem Trennungsjahr kannst Du geschieden werden.

2) Der Ausländerbehörde die Trennung mitteilen. Dann wird der Antrag auf AE vermutlich abgelehnt, die FB wird dann ungültig. Allerdings wird sie bei einer Einreise vermutlich nicht kontrolliert – ob und wann das auffällt, ist also nicht klar. Aber: Nicht Dein Problem.

3) Es könnte sein, dass sie in Schweden leben kann. Falls es mit der FB Probleme gibt, kann sie vermutlich jederzeit Asyl beantragen und bekommen – ich denke, niemand schickt eine Frau jetzt nach Syrien zurück. Aber auch das muss ja nicht Dein Problem sein.

4) Die Karte schickst Du einfach an die Krankenkasse zurück und schreibst, dass sie ausgereist ist und sich hiermit abmeldet.

5) Wenn Du es so machst, kommt die Scheidung (Herbst 2014???) auf Dich zu.
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bereli
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 29.07.2013 um 18:23:51
 
Warum geht eine Annulierung nicht?

Danke.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 29.07.2013 um 18:26:14
 
bereli schrieb am 29.07.2013 um 18:23:51:
Warum geht eine Annulierung nicht?

Weil es dafür triftige Gründe geben muss (-> http://de.wikipedia.org/wiki/Aufhebung_(Ehe)#Aufhebungsgr.C3.BCnde), die hier nicht vorliegen.

Du musst Dich ganz normal scheiden lassen.
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bereli
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.07.2013 um 18:44:21
 
Für sie ist/war es doch eine Scheinehe....
Sie hat mich nur geheiratet um den Deutschen-Pass zu erhalten..
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reinhard
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Antwort #5 - 29.07.2013 um 18:47:11
 
bereli schrieb am 29.07.2013 um 18:44:21:
Für sie ist/war es doch eine Scheinehe....
Sie hat mich nur geheiratet um den Deutschen-Pass zu erhalten..


Aber Du warst hellwach, als Du sie geheiratet hast. Eine Annuierung hätte Chancen, wenn Du unter Drogen gesetzt wurdest oder ein Doppelgänger dort war und Deine Unterschrift gefälscht hat.

Wenn Ihr beide "ja" gesagt habt, ist eine Scheidung erst nach einem Trennungsjahr möglich.

Außerdem: Wenn Sie den deutschen Pass wollte, wäre sie ja jetzt drei Jahre mit Dir zusammen geblieben. Das scheint also nicht ihr Motiv zu sein.

Aber mach Dir nicht zu viele Gedanken, sondern kümme Dich um die Punkte oben und lass Dich im Herbst 2014 scheiden.
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Saxonicus
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Antwort #6 - 29.07.2013 um 18:54:57
 
bereli schrieb am 29.07.2013 um 18:44:21:
Sie hat mich nur geheiratet um den Deutschen-Pass zu erhalten..

Allein durch eine Heirat bekommt man keine deutsche Staatsangehörigkeit und somit auch keinen deutschen Pass.

bereli schrieb am 29.07.2013 um 18:23:51:
Warum geht eine Annulierung nicht?

Weil es eine Annullierung der Ehe im deutschen Recht nicht gibt.

Eine Eheaufhebung wäre nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die in Deinem Falle aber nicht gegeben sind.

Guckst Du hier:  http://de.wikipedia.org/wiki/Aufhebung_(Ehe)

oder hier: http://www.anwalt-wille.de/it/pubblicazioni/consigliere/familienrecht/dettaglio/...

Du solltest die ABH umgehend darüber informieren, daß Ihr getrennt seid und keine eheliche Gemeinschaft gelebt wird.
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Alana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 29.07.2013 um 20:48:45
 
reinhard schrieb am 29.07.2013 um 18:47:11:
lass Dich im Herbst 2014 scheiden.

Die Scheidung dürfte schon früher möglich sein:

bereli schrieb am 29.07.2013 um 17:32:46:
Seit Februar ist sie nicht mehr in Deutschland.

Dann wäre die Scheidung ab Februar 2014 möglich (nach einem Jahr Getrenntleben). Zwar kann sich die Mindesttrennungszeit bis zur Scheidung auf drei Jahre verlängern, wenn ein Ehepartner die Scheidung nicht will. Doch unter diesen Umständen hat man sicher gute Chancen auf eine frühere Scheidung.

Wenn man unbedingt noch vor Ende des Trennungsjahrs geschieden werden will, gibt es noch die Möglichkeit einer Härtefall-Scheidung (§ 1565 (2) BGB). Hier muss aber nachgewiesen werden, dass das Weiterbestehen der Ehe eine "unzumutbare Härte" ist. Ob das evtl. infrage kommt, dazu kann der Rechtsanwalt etwas sagen.

reinhard schrieb am 29.07.2013 um 17:43:07:
Es könnte sein, dass sie in Schweden leben kann. Falls es mit der FB Probleme gibt, kann sie vermutlich jederzeit Asyl beantragen und bekommen

Kann sie wirklich in Schweden bleiben? Müsste sie nicht zurück nach Deutschland, wenn sie Asyl beantragt (Dublin II)?
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bereli
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Antwort #8 - 02.08.2013 um 14:47:57
 
Wie sieht es mit Unterhalt aus? Muss ich ihr Unterhalt zahlen?
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reinhard
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Antwort #9 - 02.08.2013 um 15:01:03
 
bereli schrieb am 02.08.2013 um 14:47:57:
Wie sieht es mit Unterhalt aus? Muss ich ihr Unterhalt zahlen?


Das können wir Dir nicht sagen.

Du bist natürlich unterhaltspflichtig, sie ist auch unterhaltspflichtig. Das heißt "Trennungsunterhalt", dein Anwalt kann Dir beim Ausrechnen helfen.

Zahlen musst Du erst, wenn die Berechnung ergibt, dass Du mehr verdienst als sie und wenn sie es von Dir verlangt. Dazu muss sie irgendwie schriftlich geben, dass sie "getrennt" lebt (wodurch sie in Schweden Probleme kriegen könnte).

Also: In Ruhe einen Anwalt suchen, ihm bei Gelegenheit das Problem erklären und dann darauf warten, ob von Ihr Post kommt (Anrufe und Mails sind egal, nur Briefe zählen).

Hast Du denn das wirkliche Trennungsdatum der Ausländerbehörde und dem Meldeamt mitgeteilt? Wäre gut, wenn das dort notiert ist und logisch ist, z.B. ihr Abreisedatum.
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lottchen
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Antwort #10 - 02.08.2013 um 16:40:40
 
Bei der kurzen Ehedauer kann es auch sein, dass kein Unterhalt oder nur zeitlich begrenzt gezahlt werden muss. Ich bin gerade über ein Urteil gestolpert, das das verneint und auf Verwirkungstatbestand des § 1579 Nr. 1 BGB verweist. Das ist allerdings von 2005, keine Ahnung, wohin die jetzige Rechtssprechung tendiert.

Wovon lebt Deine Frau denn jetzt? Finanziert sie ihr Bruder oder hat sie von Schweden aus Zugriff auf Euer gemeinsames Konto oder hat Sie eigenes Geld / Einkommen?
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bereli
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Antwort #11 - 03.08.2013 um 10:30:31
 
Sie lebt dort bei ihrem Bruder. Er finanziert sie momentan.
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Saxonicus
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Antwort #12 - 03.08.2013 um 10:41:51
 
bereli schrieb am 03.08.2013 um 10:30:31:
Sie lebt dort bei ihrem Bruder. 

Aber länger als 3 Monate darf sie sich dort in Schweden doch garnicht aufhalten ?
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reinhard
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Antwort #13 - 03.08.2013 um 11:23:44
 
Saxonicus schrieb am 03.08.2013 um 10:41:51:
Aber länger als 3 Monate darf sie sich dort in Schweden doch garnicht aufhalten ?



Nein, aber das kann nicht wirklich kontrolliert werden, weil die Einreise ja nicht registriert ist. Sie könnte täglich mit der Fähre hin- und herfahren, das Gegenteil ist nicht zu beweisen. Selbst bei einer (seltenen) Polizeikontrolle passiert nichts. Nur bei einem gezielten Hinweis könnte man ermittelt, macht aber niemand.
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