Wenn Du sicher bist, dass Du Dich trennen willst, kannst Du:
1) Mit einer Rechtsanwältin, Rechtsanwalt sprechen, um die Scheidung einzuleiten. Eine "Annulierung" geht nicht, nach einem Trennungsjahr kannst Du geschieden werden.
2) Der Ausländerbehörde die Trennung mitteilen. Dann wird der Antrag auf
AE vermutlich abgelehnt, die
FB wird dann ungültig. Allerdings wird sie bei einer Einreise vermutlich nicht kontrolliert – ob und wann das auffällt, ist also nicht klar. Aber: Nicht Dein Problem.
3) Es könnte sein, dass sie in Schweden leben kann. Falls es mit der
FB Probleme gibt, kann sie vermutlich jederzeit Asyl beantragen und bekommen – ich denke, niemand schickt eine Frau jetzt nach Syrien zurück. Aber auch das muss ja nicht Dein Problem sein.
4) Die Karte schickst Du einfach an die Krankenkasse zurück und schreibst, dass sie ausgereist ist und sich hiermit abmeldet.
5) Wenn Du es so machst, kommt die Scheidung (Herbst 2014???) auf Dich zu.