Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Remonstration - Visum abgelehnt - Kann neuer Antrag gestellt werden? (Gelesen: 6.393 mal)
Ghana99
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 44

Köln, Nordrhein-Westfalen, Germany
Köln
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Remonstration - Visum abgelehnt - Kann neuer Antrag gestellt werden?
24.07.2013 um 17:27:17
 
Hallo,
versuche seit einiger Zeit meine Schwägerin aus Ghana zu Besuch nach Deutschland einzuladen.
Visum wurde Ihr abgelehnt, weil die Botschaft keinen Sinn und Zweck darin sieht eine Reise nach Deutschland zu unternehmen  Schockiert/Erstaunt und aus nicht ausreichenden Gründen zur Rückreisebereitschaft. Was Blödsinn ist, meine Schwägerin ist verlobt und hat ein Kind von einem Jahr.
Nach Remonstration wurde die Visumerteilung erneut abgelehnt.

Was kann ich machen oder soll ich tun, damit meine Schwägerin ein Schengenvisum erhalten kann?

Sollte jemand einen Tip oder einen Rat geben können, wäre ich sehr froh einen Schritt weiter zu kommen.

Vielen Dank im Voraus  Smiley

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.449

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration - Visum abgelehnt - Kann neuer Antrag gestellt werden?
Antwort #1 - 24.07.2013 um 18:06:55
 
Ich beziehe mich mal nur auf den Titel des Themas.
Zitat:
Remonstration - Visum abgelehnt - Kann neuer Antrag gestellt werden?

Ja, jederzeit.

Eine "Quarantänefrist" gibt es nicht.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.244
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration - Visum abgelehnt - Kann neuer Antrag gestellt werden?
Antwort #2 - 24.07.2013 um 18:25:00
 
Macht nur wenig Sinn, wenn keine neuen Nachweise eingereicht werden können oder sich irgendwas an der persönlichen Situation verändert hat, was den Nachweis der Rückkehrwilligkeit verbessert. Dann wird der Antrag wieder abgeschmettert. Und einen Rechtsanspruch auf ein Besuchsvisum gibt es nun mal nicht.

Ist ein fester Job vorhanden? Grundbesitz? Konto mit Geld? Nachweise darüber sind oft hilfreich.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ghana99
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 44

Köln, Nordrhein-Westfalen, Germany
Köln
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration - Visum abgelehnt - Kann neuer Antrag gestellt werden?
Antwort #3 - 24.07.2013 um 19:41:48
 
Hallo Petersburger, hatten schon das Vergnügen in der Angelegenheit.
Wenn es keine "Quarantänezeit" gibt, wie lange ist eine VE gültig?
muss auch bei neuer Antragstellung eine neue VE vorgelegt werden??
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.244
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration - Visum abgelehnt - Kann neuer Antrag gestellt werden?
Antwort #4 - 24.07.2013 um 20:03:05
 
Die VE ist 3 Monate gültig. Die Daten von/bis stehen auf dem Papier drauf.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration - Visum abgelehnt - Kann neuer Antrag gestellt werden?
Antwort #5 - 24.07.2013 um 20:52:41
 
lottchen schrieb am 24.07.2013 um 20:03:05:
Die VE ist 3 Monate gültig. Die Daten von/bis stehen auf dem Papier drauf

NEIN, die VE ist 6 Monate gültig (wenn nichts anders vermerkt ist):
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001.p...
Zitat aus Ziff. 68.1.2.2
"Eine Verpflichtungserklärung, die nicht
innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten
nach der Bestätigung vorgelegt wird, ist von der Auslandsvertretung regelmäßig nicht zu berücksichtigen."
Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Remonstration - Visum abgelehnt - Kann neuer Antrag gestellt werden?
Antwort #6 - 24.07.2013 um 23:52:54
 
Ghana99 schrieb am 24.07.2013 um 17:27:17:
Was kann ich machen oder soll ich tun, damit meine Schwägerin ein Schengenvisum erhalten kann?


1) Neuen Antrag stellen, dieses kann sofort gemacht werden. Du hast dann aber eine rechtskräftige Ablehnung des Visa im Hintergrund. Haben sich die Umstände nicht wesentlich geändert ist die Wahrscheinlichkeit hoch das er wider abgelehnt wird. Mann kann dann wieder einen neuen Antrag stellen, der dann wider abglehnt werden kann......

2)Gegen die Ablehnung des Visa vor dem Verwaltungsgericht in Berlin gegen das AA klagen. Dauer: Monate, Kosten: Gerichtsgebühren +ggf Anwalt, Ausgang ungewiss. Gewinnt der Antragsteller zahlt das AA Gerichtsgebühren und die gesetzlichen Gebühren für den Rechtsanwalt. Verliert man kann man zur nächsthöheren Instanz gehen.

3) Es Hinnehmen und nichts machen

Was du tun solltest ist sich zwischen den drei Möglichkeiten zu entscheiden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema