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FZF: Neka khad, Ikrar Nama, Geburtsurkunde,Familienstandsbescheidingung für Afghanen (Gelesen: 1.883 mal)
MrVerzweifelt
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF: Neka khad, Ikrar Nama, Geburtsurkunde,Familienstandsbescheidingung für Afghanen
24.07.2013 um 15:47:35
 
Hallo allerseits,

super Forum, danke für die Möglichkeit sich hier austauschen zu dürfen!
Zu meine Situation: Ich bin Deutsch-Afghane und habe im Pakistan/Islamabad mit einer Afghanin geheiratet. Wir haben von der afghanischen Botschaft ein Neka khad erhalten. Beim Antrag des Visums zur FZF wurde unser Neka khad nicht anerkannt. Meiner Frau wurde aufgefordert eine Ikrar Nama und eine Geburtsurkunde von dem Krankenhaus in welches sie geboren wurde zu besorgen. Ikrar Nama haben wir, aber solch eine Geburtsurkunde (die auch registiert sein muss) ist im Afghanistan nach 27 Jahren unmöglich zu beschaffen.
Was kann man da tun?

Im Forum habe ich gelsen, dass selbst wenn man ein Ikrar Nama hat die Ehe im Deutschland nicht anerkannt wird und somit FZF nicht möglich ist. Ein Familienstandsbescheinigung, dass sie ledig ist soll Abhilfe schaffen. Damit kann die Ehe hier wiederholt werden.
Abgesehn davon, dass wir keine Ahnnung haben woher wir so ein Dokument beschaffen sollen, verstehe ich den Zweck nicht.  Im Familienbescheinigung wäre ihr Status nicht ledig, sie ist ja mit mir nach afghanischem Recht verheiratet. Spielt das eine rolle?

Was ist der Unterschied zwischen Neka khad, Ikrar Nama und Familienstandsbestätigung? Für allen drei werden Zeugen verlangt und in allen dreien steht doch das gleiche? hä?

Danke
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF: Neka khad, Ikrar Nama, Geburtsurkunde,Familienstandsbescheidingung für Afghanen
Antwort #1 - 25.07.2013 um 12:28:13
 
1.) Soweit ich das verstehe ist das Neka khad die eigentliche Heiratsurkunde, die Ihr beide plus Eure Zeugen vor dem pakistanischen Kadhi unterschrieben habt.

2.) Das Ikrar Nama ist ein Ersatzdokument vom zuständigen Gericht in Afghanistan? das die Rechtswirksamkeit (für Afghanistan) der nach nicht-afghanischem Recht geschlossenen Ehe bestätigen soll.

3.) Und in der Familienstandsbestätigung bestätigt das Familienoberhaupt (z.B. der Brautvater) den Familienstand der Frau. Vor wem die rechtswirksam abgegeben werden kann weiß ich aber nicht.

Hört sich - insbesondere bei der Sicherheitslage selbst in Kabul - reichlich kompliziert an. Viel Glück Euch beiden.

PS: Den Thread http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1253707963/15 kennst Du?
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