Hallo erne,
vielen vielen Dank für Deine Antwort!
Ich habe gerade einen Schreck bekommen, als ich gelesen habe, dass sie nur 3 Monate Aufenthalt hat.
Da sie nun beim Arbeitsamt als "nicht vermittelbar" registriert ist, darf sie aber bleiben?
Sie ist nun sozusagen "freizügigkeitsberechtigt"?
Habe ich das richtig verstanden?
Ich habe gerade einmal im Internet nachgeschaut. Sie erhält einen Zuschuss für Ihren Integrationskurs vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Sie zahlt somit umgerechnet 1,20€ pro Unterrichtsstunde.
Wäre es denn möglich, dass wir erneut zur Arbeitsagentur gehen und auf den "Neuantrag" bestehen, ihn ausfüllen und anschließend geprüft wird ob wir wirklich "über dem Satz" sind und somit keine Unterstützung bekommen?
Versteh(t) mich bitte nicht falsch. Ich möchte es einfach nur richtig machen. Wenn es wirklich so sein sollte, dass wir vom Staat keine Unterstützung bekommen, dann kann ich sowieso nichts dran ändern.
Aber dieses Hin- und Her gerenne von Amt zu Amt, die einen wieder zum vorigen Amt schicken, weil sie selbst angeblich nicht zuständig sind, ist einfach unbefriedigend.
Hat jemand evtl. noch einen Rat für eine Krankenversicherung?
154€ im Monat, die wir privat zahlen sollen ist schon eine Hausnummer. Mit einem Minijob (bis 450€) würden wir diesen Betrag auch zahlen müssen?
Sollte meine Freundin eine Teilzeitstelle finden würde, wäre die Hälfte des Beitrags zu Lasten des Arbeitgebers, richtig?
Die Bescheinigung über Lohnsteuerabzugsmerkmale müssen wir uns selbst beim Finanzamt abholen? Reicht dafür der Personalausweis, der Arbeitsvertrag und die Anmeldebescheinigung?
Besten Dank für eure Hilfe!