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Urlaub in den Niederlanden mit Fiktionsbescheinigung? (Gelesen: 3.208 mal)
Walle
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i4a rocks!


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23.07.2013 um 15:19:13
 
Hallo alle Miteinander,

kurze Frage zur Ausreise in die Niederlande mit Fiktionsbescheinigung (§81 abs 4)
Es ist ein Reisepass für Ausländer mit §23 abs.1 ausgestellt worden. Dieser läuft jetzt ab, es wurde eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt.
Darf man trotz der FB sich mehrere Tage in den Niederlanden aufhalten? oder sollte man es sein lassen?

Liebe Grüße
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.07.2013 um 15:38:28
 
Eine FB nach § 81 Abs. 4 AufenthG ist schengenfähig und berechtigt deshalb auch zur visumfreien Einreise nach NL. Das Problem ist aber, dass auch ein gültiger Pass oder Reiseausweis vorliegen muss. Ist das nicht der Fall, kann man auch nicht ins Ausland.
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Walle
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Antwort #2 - 23.07.2013 um 16:30:08
 
Die Fiktionsbescheinigung gilt nur mit Verbindung mit dem Reiseausweis für Ausländer.
Dieser ist bereits abgelaufen.
Es wird kein neuer Reiseausweis ausgestellt, bis der Aufenthaltstitel verlängert wird.

Ist meine Annahme dann richtig, das die Fiktionsbescheinigung den Reisepass nicht verlängert?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.07.2013 um 16:36:37
 
Walle schrieb am 23.07.2013 um 16:30:08:
Ist meine Annahme dann richtig, das die Fiktionsbescheinigung den Reisepass nicht verlängert? 

die FB verlängert nicht den Reiseausweis, sondern bescheinigt nur, dass die AE 23 Abs. 1 bis zur Entscheidung der ABH fortgilt.
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Walle
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Antwort #4 - 23.07.2013 um 17:36:24
 
Besteht die Möglichkeit den Pass vorläufig zu verlängern?

Wird eher schwierig, weil die Entscheidung über den AT nicht da ist, oder sehe ich es falsch?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 23.07.2013 um 17:46:23
 
Walle schrieb am 23.07.2013 um 17:36:24:
Besteht die Möglichkeit den Pass vorläufig zu verlängern?

Es gibt vorläufige Reiseausweise für Ausländer, die könnten theoretisch gleich ausgestellt werden.
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Antwort #6 - 23.07.2013 um 18:02:36
 
Werde mich morgen sofort erkundigen!

Kann ich sowas auch schriftlich einreichen? Will die Entscheidung Schwarz auf Weiß haben.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 23.07.2013 um 18:04:52
 
Walle schrieb am 23.07.2013 um 18:02:36:
Kann ich sowas auch schriftlich einreichen?

Klar, formlos a la "hiermit beantrage ich". Antragsteller sind dann natürlich die entsprechenden Ausländer.
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Antwort #8 - 23.07.2013 um 18:12:56
 
Werde auf jedenfall mich dazu melden!
spätestens am Freitag.
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Antwort #9 - 28.07.2013 um 13:27:31
 
Sorry, ist Sonntag geworden.

Unser Sachbearbeiter ist im Urlaub.
Die Vertretung wollte uns natürlich keine vorläufige Pässe ausstellen.
Hatte irgendwie den Anschein, dass Sie Angst hatte uns da weiter zu helfen!?!
Sollen ein Antrag stellen, der erstmal auf den Haufen ihrer anderen Anträge kommt.
Vermute, dass es so lange raus gezögert wird, bis unser Sachbearbeiter da ist. Kann wohl 2 Wochen dauern. Bis dahin besteht kein Bedarf für die Pässe mehr. unentschlossen

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