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Ratsuche für´s weiterkommen (Gelesen: 3.683 mal)
Walle
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i4a rocks!


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22.07.2013 um 15:40:46
 
Hallo liebes i4a Member,

bin heute auf der Suche für meine Fragen auf dieses Forum aufmerksam geworden. Habe schon viele Beiträge durchgelesen, doch sind es kaum welche dabei gewesen, die bei unseren "Problemen" weiterhelfen könnten.

Ich versuche unsere Geschichte kurz zu fassen, da es den Rahmen etwas sprengen würde weinend

Meine Familie ist 1997 von Kasachstan als Spätaussiedler (§4) nach Deutschland eingereist.
Da mein Vater den Sprachtest nicht bestanden hat, ist uns der Aufnahmebescheid entzogen worden.
Nach Jahrelangen Gerichtsstreit sollten wir Ende 2000 die BRD verlassen, da uns eine Abschiebung bevorstand.
Um die Abschiebung zu umgehen, hat unser RA geraten einen Antrag auf Asyl zu stellen.
Nach 3 Monaten Bearbeitung wurde dieser sinnesgemäß abgelehnt, da die Voraussetzungen nicht erfüllt waren.
Nach weiteren Gerichtsverhandlungen (in dieser Zeit wurden wir nur Geduldet) hatte ein Gerichtsurteil eine Aufenthaltserlaubnis bewilligt und einen Vorschlag an die Gegenseite unterbreitet, den Einzug des Aufnahmebescheides zu überdenken.

Seit diesem Zeitpunkt sind wir nicht wirklich weiter gekommen.
Die Ausländerbehörde besteht in letzten Jahren darauf, dass wir die Kasachischen Pässe wieder bekommen.
Diese wurden jedoch Ende 2000 bei dem Asylantrag abgenommen und seit diesem Zeitpunkt wissen entweder wir, noch die Ausländerbehörde, den genauen Aufenthaltsort der Pässe.
2010 haben wir mit großen Schwierigkeiten von der kasachischen Botschaft in Bonn ein Nachweis bekommen, dass wir keine Staatsbürger von Kasachstan mehr sind. Diese Bescheinigung wird aber bis heute nicht akzeptiert.
Vor kurzem sind die Ersatzpässe wieder abgelaufen, ein Antrag auf die Verlängerung ist eingereicht worden.
Die ABH will die Pässe jedoch nicht verlängern, besteht darauf, dass wir bei der Botschaft ein Antrag auf die kasachischen Pässe stellen.
Nach einem Telefonat hat und der Botschafter wissen lassen, das durch den Verlust der Staatsangehörigkeit, die kasachische Botschaft für uns nicht mehr zuständig ist. Ein Antrag auf die Pässe sei nicht möglich.

Die Sache ist jetzt recht festgefahren, eventuell kann mir jemand einen Hinweis für das weitere Vorgehen geben?
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Walle
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Antwort #1 - 22.07.2013 um 15:50:50
 
Ist doch etwas länger geworden... und das war die kurze Fassung.
Noch ergänzend:
Vater ist aufgrund seiner Verletzungen Frührentner, ist körperlich und seelisch Behindert.
Mutter arbeitet in Vollzeit, bekommt aber Zuschüsse vom Amt.
Ich habe seit Mitte letzten Jahren nach Ermessenseinbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft.
Schwester hat derzeit einen Antrag auf Ermessenseinbürgerung gestellt, Ausgang noch ungewiss.
Seit 1998 haben wir Zuwachs in der Familie bekommen. Die Schwester ist in Deutschland geboren, hatte nie die kasachische Staatsangehörigkeit.

Grüße
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Antwort #2 - 22.07.2013 um 15:57:23
 
Walle schrieb am 22.07.2013 um 15:40:46:
Die Sache ist jetzt recht festgefahren, eventuell kann mir jemand einen Hinweis für das weitere Vorgehen geben?

Antrag auf einen Staatenlosenpass stellen, den muss die ABH schriftlich mit Rechtsmittelbehelf ablehnen sofern sie auch ablehnen will (§ 77 Abs. 1 AufenthG). Dann können Deine Eltern gerichtlich dagegen vorgehen. Dass die kasachische Sta. automatisch verloren geht, wenn man sich nicht innerhalb einer bestimmten Frist bei der Botschaft anmeldet, ist hinreichend bekannt. Dass die ABH sich hier quer stellt ist unverständlich.
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Walle
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Antwort #3 - 22.07.2013 um 16:16:23
 
Die ABH will die Staatenlosigkeit nicht anerkennen, lehnt die nachweiße ab. einen Reiseausweiße für Staatenlose werden nicht ausgestellt.
Die Sache mit der Botschaft wird noch dadurch erschwert, dass die Eltern die alten UdSSR Pässe hatten.

Die Probleme mit ABH sind mit dem neuen Sachbearbeiter deutlich schwieriger geworden...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 22.07.2013 um 16:20:04
 
Walle schrieb am 22.07.2013 um 16:16:23:
einen Reiseausweiße für Staatenlose werden nicht ausgestellt.

wie schon gesagt, das muss die ABH dann schriftlich ablehnen damit ihr die Möglichkeit einer Klage habt. Wer sich da mündlich abspeißen lässt bekommt nichts.

Walle schrieb am 22.07.2013 um 16:16:23:
Die Sache mit der Botschaft wird noch dadurch erschwert, dass die Eltern die alten UdSSR Pässe hatten.

ja und? Solange keine Sta. eines anderen Ex-UdSSR-Staat in Frage kommt, spielt das keine Rolle mehr.
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Antwort #5 - 23.07.2013 um 12:22:01
 
info
Danke für die Infos. Werden auf jeden Fall einen Antrag stellen.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob für die kleine Schwester die hier gebohren ist, §25a AufenthG oder $37 AufenthG zutreffen könnten?

Könnt Ihr mir gute RA in Raum Dortmund / Hagen / Lüdenscheid oder in der nähe empfehlen die sich bei dem Thema Ausländerrecht auskennen?
Gerne per PN

Mit freundlichen Grüßen


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 23.07.2013 um 16:38:14
 
Walle schrieb am 23.07.2013 um 12:22:01:
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob für die kleine Schwester die hier gebohren ist, §25a AufenthG oder $37 AufenthG zutreffen könnten?


Was hat sie denn bislang für ein Aufenthaltsrecht?

§ 37 kann es nicht sein. § 23 Abs. 1, 25 Abs. 5 oder eben § 25a könnten es sein. Dazu fehlen aber viele Infos.
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Antwort #7 - 23.07.2013 um 17:25:44
 
Ich denke §25a wird gehen können, den die Voraussetzungen sind erfüllt.

§25.1 Sie ist hier geboren.
§25.1.1 Ist ununterbrochen seit 15 Jahren hier
§25.1.2 Besucht Regelmäßig die Schule seit der 1. Klasse (kommt jetzt in die 10.)
§25.1.3 Ist 15 geworden, ist voll Intergriert, hat keine Straftaten begangen, es droht bis jetzt keine Abschiebung, es wurden keine falschen Angaben der Indentität gemacht.

Den letzten Teil mit dem § 10 und § 30 Asylverfahrensgesetzt verstehe ich noch nicht ganz...

Kann soviele Infos geben, wie benötigt werden.

Nach fast 16 Jahren, sollte der Kampf langsam zu Ende gehen Traurig
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Antwort #8 - 23.07.2013 um 17:45:07
 
Walle schrieb am 23.07.2013 um 17:25:44:
Den letzten Teil mit dem § 10 und § 30 Asylverfahrensgesetzt verstehe ich noch nicht ganz...

Ist auch nicht weiter relevant, sofern die Schwester nicht selbst einen Asylantrag gestellt hat, der nach dem 1.1.2005 als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde.

Walle schrieb am 23.07.2013 um 17:25:44:
Kann soviele Infos geben, wie benötigt werden.

Ist die Schwester denn derzeit geduldet? Deine Eltern haben - soweit ich das dem anderen Thread entnommen haben - § 23 Abs. 1. Warum hat sie das nicht (oder zumindest § 25 Abs. 5)?
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Antwort #9 - 23.07.2013 um 18:07:27
 
Warum die das auch nicht hat, kann ich jetzt nicht sagen.
Sie ist nach §32 Abs? (hab ich jetzt nicht im Kopf, reiche ich morgen nach) eingetragen.
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Antwort #10 - 23.07.2013 um 18:08:13
 
Walle schrieb am 23.07.2013 um 18:07:27:
Sie ist nach §32 Abs? (hab ich jetzt nicht im Kopf, reiche ich morgen nach) eingetragen. 

Dann hat sie doch ein Aufenthaltsrecht (ein ziemlich gutes sogar). Wo ist das Problem?
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Antwort #11 - 23.07.2013 um 18:28:09
 
Ich denke, dass das Problem eher an dem neuen Sachbearbeiter liegt.
Wie schon erwähnt, werden Unterlagen nicht anerkannt, Abmachungen nicht eingehalten. Zögert alles raus, wie es nur möglich ist. Verhinderte vor 1 Jahr, dass die kleine Schwester mit in den Urlaub fliegen kann. Verweigerte die Ausstellung eines Reisepassersatzes, obwohl es wie du im anderen Tread geschrieben hast, machbar ist.

Dashalb werde ich jetzt stärker aktiv, lasse mich da nicht mehr abspeisen. Suche jetzt einen RA der mich da auch unterstützt.
Werde versuchen, eine Akteneinsicht bei dem Amt zu bekommen.
Habe das Gefühl, das die nicht alle Unterlagen zur Hand haben, oder haben wollen?
2006 erging ein Urteil, das die Rücknahme des Aufnahmebescheides nach §4 Spataussiedler falsch sei, die Ausländerbehörde und wenigstens Aufenthaltserlaubnis geben soll. Was daraus geworden ist, sieht man ja..

Auf jeden Fall wird jetzt mich Hochdruck weiter gemacht Zwinkernd
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Antwort #12 - 23.07.2013 um 19:43:50
 
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Dein Avatar und der Spruch drunter, könnte unser Sachbearbeiter in Weiblich sein.
Laut lachend

Oder, seine Anwort lautet "Ich wiederhole, Computer sagt NEIN"

gruß
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