chr76 schrieb am 01.08.2013 um 22:22:55:Wenn mich nicht alles täuscht kann da eigentlich nur sehr wenig passieren.
naja, wenn man alle Augen vor geltenden Gesetzen verschliesst
chr76 schrieb am 01.08.2013 um 22:22:55:Deine Frau hat ja ein Recht sich aufzuhalten. Nur kann sie dieses Recht aktuell nicht vernünftig nachweisen.
Nicht nur das, sie ist auch verpflichtet, bei Auslandsreisen ihren Reisepass mit sich zu führen
chr76 schrieb am 01.08.2013 um 22:22:55:dass rechlich alles OK ist,
nein, sie HAT KEINEN Reisepass im Ausland, das ist kein Scherz.
In D wäre das ein Straftat
chr76 schrieb am 01.08.2013 um 22:22:55:Meiner Ansicht wäre das eher eine Ordnungswidrigkeit.
Ach?
In D wäre das ein Straftat, (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe -- aber eben STrafe und nicht Buße).
§95
AufenthGchr76 schrieb am 01.08.2013 um 22:22:55:Aber "strafbar" ist da gar nichts
woraus leitest du diese rosarote Sichtweise ab?
Du kannst die Welt ja durch eine rosarote Brille sehen, aber gib bitte keine solchen gefährlichen Kommentare ab.