Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Verlängerung der NE (überhaupt) nötig? Möglich? (Gelesen: 1.371 mal)
Danke
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlängerung der NE (überhaupt) nötig? Möglich?
21.07.2013 um 21:48:03
 
Meine Frau ist seit kurzem EU-Bürger...

Ihr Reisepass läuft bald ab, Sie hat noch eine Aufenthaltserlaubnis als Aufkleber... in Ihrem Reisepass... es handelt sich um eine NE...

In der BRD ist Sie seit knapp 10 Jahren...

Sie muss bald bei Ihrer Botschaft vorsprechen, zwecks neuem Pass.

Sie hat einen gültigen EU-Personalausweis, darf Sie sich auch mit dem ausweisen? Oder muss es ein Pass sein...?

Muss Sie dann wieder zur ABH?

Wenn nicht, was muss Sie generell tun um Ihren rechtmäßigen Aufenthalt nicht zu verlieren...?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung der NE (überhaupt) nötig? Möglich?
Antwort #1 - 21.07.2013 um 22:10:16
 
Danke schrieb am 21.07.2013 um 21:48:03:
Sie hat einen gültigen EU-Personalausweis, darf Sie sich auch mit dem ausweisen? Oder muss es ein Pass sein...?

Bei Unionsbürgern reicht ein gültiger Personalausweis zur Erfüllung der Ausweispflicht in Deutschland.

Danke schrieb am 21.07.2013 um 21:48:03:
Wenn nicht, was muss Sie generell tun um Ihren rechtmäßigen Aufenthalt nicht zu verlieren...? 

Mit dem EU-Beitritt dürfte sie wohl ein Daueraufenthaltsrecht nach § 4a FreizügG/EU i.V.m EuGH Ziolkowski erworben haben. Für 28,80 Euro kriegt sie bei der ABH eine Bescheinigung darüber.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Danke
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung der NE (überhaupt) nötig? Möglich?
Antwort #2 - 21.07.2013 um 22:20:18
 
[/quote]
Zitat:
Mit dem EU-Beitritt dürfte sie wohl ein Daueraufenthaltsrecht nach § 4a FreizügG/EU i.V.m EuGH Ziolkowski erworben haben. Für 8 Euro kriegt sie bei der ABH eine Bescheinigung darüber. 


auch in Form einer "Karte", sowie der eAT....?

Zitat:
Bei Unionsbürgern reicht ein gültiger Personalausweis zur Erfüllung der Ausweispflicht in Deutschland.


Muss dieser Personalausweis nach dem EU-Beitritt ausgestellt sein, oder ist das Ausstellungsdatum für die Deutschen Behörden irrelevant...?

Ich frage, nur aus dem Grund... das Sie eventuell vorhat einen Zeitraum von 5 Monaten zu überbrücken... Und im (Heimat-) Urlaub, sich dann den neuen Pass ausstellen zu lassen... Im Konsulat muss Sie 145,-€ bezahlen und in der Heimat irgendwie nur ca. 30,-€...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung der NE (überhaupt) nötig? Möglich?
Antwort #3 - 21.07.2013 um 22:22:42
 
Danke schrieb am 21.07.2013 um 22:20:18:
auch in Form einer "Karte", sowie der eAT....?

http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/anlage_d16_163.html kostet übrigens nur 8 Euro, keine 28.

Danke schrieb am 21.07.2013 um 22:20:18:
Muss dieser Personalausweis nach dem EU-Beitritt ausgestellt sein, oder ist das Ausstellungsdatum für die Deutschen Behörden irrelevant...?

irrelevant.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Danke
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung der NE (überhaupt) nötig? Möglich?
Antwort #4 - 21.07.2013 um 22:28:03
 
shokran Bayraqiano
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema