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Nachweise über Sicherung des Lebensunterhalt? (Gelesen: 1.496 mal)
Falke
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachweise über Sicherung des Lebensunterhalt?
20.07.2013 um 19:36:25
 
Hallo zusammen,
ich bin seit 10 Jahren in Deutschland und seit 2 Jahren verheiratet. Meine Frau besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich beabsichtige bald einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Ich und meine Frau studieren und arbeite  auf Basis 450€ aber ich kriege monatlich eine Überweisung von 1100 von meinem Onkel. Kann ich der Ausländerbehörde dadurch nachweisen dass mein Lebensunterhalt für mich und meine Frau gesichert ist?

Ich freue mich auf eure Antworte,
Schöne Grüße.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.07.2013 um 20:55:34
 
Falke schrieb am 20.07.2013 um 19:36:25:
ich bin seit 10 Jahren in Deutschland

davon wie viele mit Aufenthaltstitel (nicht Asylverfahren oder Duldung) bzw. falls Du in Bayern wohnst seit wann eine AE für einen anderen Zweck als ein Studium?
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Falke
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 21.07.2013 um 01:21:00
 
Hallo,
danke für deine Antwort. Also ich wohne nicht in Bayern sondern in schleswig holstein. Ich hatte keine Duldundung oder sonstiges wie Sylverfahren gehabt, ich hatte davor immer AE zweck des Studiums gehabt. Ich war schon bei der AB und sie meinten ich darf einen Antrag stellen weil ich seit länger als 8 Jahren in Deutschland wohne.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 21.07.2013 um 08:01:58
 
Gut bei Dir geht es dann um eine Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG.

Solange zumindest keine Sozialleistungen bezogen werden, dürfte es ziemlich gut mit der Einbürgerung ausgehen (natürlich dann, wenn die restlichen Voraussetzungen erfüllt sind). In dem Fall aber zuerst mal eine Vorsprache bei der EBH sinnvoll, dort kannst Du abklären, welche Unterlagen Du einreichen musst.
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Falke
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 21.07.2013 um 10:47:40
 
Danke schön Smiley und ich frage nochmal bei der AB nach.
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