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Nicaragua: Aufenthaltsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugnis (Gelesen: 2.937 mal)
Manfred Netzer
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18.07.2013 um 17:36:49
 
Hallo,

ich möchte IN Nicaragua meine nicarag. Verlobte heiraten. Manche meinen, dass man dazu ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müsste. Andere sagen aber, dass eine einfache Aufenthaltsbescheinigung des Wohnortes in Dtl. mit Angabe des Personenstands (ledig) ausreicht. (In einigen Nachbarländern genügt das nämlich auch). Fernerhin wird behauptet, dass man in Nicaragua eh nicht den in Dtl. vorhandenen Unterschied zwischen beiden Dokumenten kennt, sodass also das einfache Dokument genügen sollte. Nur weiß ich das nicht mit Sicherheit und drauf ankommen lassen will ich es auch nicht. Die nicarag. Botschaft in Berlin weiss es anscheinend nicht genau und die deutsche Botschaft in Nicaragua weiß es auch nicht.

Weiß jemand Näheres? Das wäre toll. Danke im Voraus!
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Saxonicus
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Antwort #1 - 18.07.2013 um 19:13:48
 
Manfred Netzer schrieb am 18.07.2013 um 17:36:49:
Weiß jemand Näheres? Das wäre toll. Danke im Voraus! 

Ja, das Standesamt bei welchen Ihr heiraten wollt.

Nur deren Aussagen sind maßgebend und zielführend, bei einem anderen Standesamt kann das schon wieder ganz anders sein, deshalb sind auch die Auskünfte anderer, die ebenfalls in Nicaragua geheiratet haben, möglicherweise irreführend.

Deshalb sollte sich Deine Freundin, die ja vor Ort sein dürfte, sich eingehend bei dem infragekommenden Standesamt erkundigen. nur deren Auskünfte sind letztlich von Belang.
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Manfred Netzer
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Antwort #2 - 18.07.2013 um 20:05:23
 
Saxonicus schrieb am 18.07.2013 um 19:13:48:
Ja, das Standesamt bei welchen Ihr heiraten wollt.

Nur deren Aussagen sind maßgebend und zielführend, bei einem anderen Standesamt kann das schon wieder ganz anders sein, deshalb sind auch die Auskünfte anderer, die ebenfalls in Nicaragua geheiratet haben, möglicherweise irreführend.

Deshalb sollte sich Deine Freundin, die ja vor Ort sein dürfte, sich eingehend bei dem infragekommenden Standesamt erkundigen. nur deren Auskünfte sind letztlich von Belang.


Danke. Das ist interessant, dass das tatsächlich von Standesamt zu Standesamt oder von abogado (Anwalt/Notar) zu abogado unterschiedlich sein könnte.

Das Problem ist, dass die sagen, ich brauche eine "Ledigkeitsbescheinigung", eine solche gibt es aber in Deutschland gar nicht (mehr?). Es gibt nur die Aufenthaltsbescheinigung und das "kompliziertere" EFZ. Mit diesem Unterschied wissen die aber nichts anzufangen.

Ich könnte es evlt. so machen, dass ich meiner Verlobten einfach mal eine Aufenthaltsbescheinigung maile und die soll die dann da mal vorzeigen, ob die sich damit zufrieden geben. Falls nicht, müsste halt die umfassendere Version her.

Gibt es hier evtl. jemand, der in Nicaragua bestimmte Erfahrungen gemacht hat (auch wenn es von Ort zu Ort unterschiedlich gehandhabt werden sollte?)?

Danke!

Nachtrag: Sollte es möglich sein, nur mit der Aufenthaltsgenehmigung zu heiraten, könnte das hier in Dtl. danach dann zu Problemen führen?
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Saxonicus
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Antwort #3 - 18.07.2013 um 20:45:28
 
Manfred Netzer schrieb am 18.07.2013 um 20:05:23:
Das Problem ist, dass die sagen, ich brauche eine "Ledigkeitsbescheinigung", eine solche gibt es aber in Deutschland gar nicht (mehr?). 

Dann solltest du Dir eine erweiterte Meldebescheinigung ausstellen lassen, darauf ist auch der Familienstand ersichtlich.

Falls Deine Ehefrau zusammen mit Dir in Deutschland  leben will,  benötigt sie zum Nachzug entsprechende Deutschkenntnisse, die durch ein Zertifikat des Goethe-Instituts nachzuweisen sind.
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Manfred Netzer
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Antwort #4 - 18.07.2013 um 21:19:22
 
Danke. A1 wissen wir.

Weißt Du, wie lange diese Aufenthaltsbescheinigung Gültigkeit besitzt? Ich habe gelesen, in manchen Ländern 3 Monate, wobei mir aber das Standesamt hier erzählt hat, in Dtl. gelte diese nur 1 (!) Woche!!!

Weisst Du zufällig auch, ob man die Apostille der internationalen Geburtsurkunde auch ins Spanische (das spricht man dort) übersetzen lassen muss? Die internationale ist ja in Englisch, Deutsch und Französisch verfaßt. Aber am Fuß der Seite und auf der Seite 2 steht die Übersetzung der Zeichen in eine Reihe weiterer Sprachen (auch Spanisch). Ob das genügt? Oder muss man gar die Apostille und die komplette Urkunde übersetzen lassen?
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Antwort #5 - 18.07.2013 um 21:40:36
 
Manfred Netzer schrieb am 18.07.2013 um 21:19:22:
Weißt Du, wie lange diese Aufenthaltsbescheinigung Gültigkeit besitzt?


Ein GGütligkeitsdatum oder Ablaufdatum steht nicht drin.
Frag doch das STandesamt, wie alt die Bescheidigung sein darf.

Manfred Netzer schrieb am 18.07.2013 um 21:19:22:
in Dtl. gelte diese nur 1 (!) Woche!!!


naja, eigentlich dokumentiert sie nur den Stand zum Zeitpunkt der Ausstellung.
Wenn man am nächsten Tag heiratet, stimmt sie in dem Augenblick nicht mehr.

Manfred Netzer schrieb am 18.07.2013 um 21:19:22:
die Apostille der internationalen Geburtsurkunde auch ins Spanische (das spricht man dort) übersetzen lassen muss? 


Die Apostille selber nicht, die ist international. Die Urkunde aber wohl schon

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