Saxonicus schrieb am 18.07.2013 um 19:13:48:Ja, das Standesamt bei welchen Ihr heiraten wollt.
Nur deren Aussagen sind maßgebend und zielführend, bei einem anderen Standesamt kann das schon wieder ganz anders sein, deshalb sind auch die Auskünfte anderer, die ebenfalls in Nicaragua geheiratet haben, möglicherweise irreführend.
Deshalb sollte sich Deine Freundin, die ja vor Ort sein dürfte, sich eingehend bei dem infragekommenden Standesamt erkundigen. nur deren Auskünfte sind letztlich von Belang.
Danke. Das ist interessant, dass das tatsächlich von Standesamt zu Standesamt oder von abogado (Anwalt/Notar) zu abogado unterschiedlich sein könnte.
Das Problem ist, dass die sagen, ich brauche eine "Ledigkeitsbescheinigung", eine solche gibt es aber in Deutschland gar nicht (mehr?). Es gibt nur die Aufenthaltsbescheinigung und das "kompliziertere"
EFZ. Mit diesem Unterschied wissen die aber nichts anzufangen.
Ich könnte es evlt. so machen, dass ich meiner Verlobten einfach mal eine Aufenthaltsbescheinigung maile und die soll die dann da mal vorzeigen, ob die sich damit zufrieden geben. Falls nicht, müsste halt die umfassendere Version her.
Gibt es hier evtl. jemand, der in Nicaragua bestimmte Erfahrungen gemacht hat (auch wenn es von Ort zu Ort unterschiedlich gehandhabt werden sollte?)?
Danke!
Nachtrag: Sollte es möglich sein, nur mit der Aufenthaltsgenehmigung zu heiraten, könnte das hier in Dtl. danach dann zu Problemen führen?