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Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung oder Einbürgerung (Gelesen: 3.499 mal)
immervielefragen
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i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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16.07.2013 um 17:28:54
 
Mein Mann kam im Dezember 2011 durch FzF nach Deutschland. Das erste mal hat er ein Visum für 1 Jahr bekommen und danach bis 2015. im ersten Jahr hat er seinen Inti-Kurs gemacht und B1 mit Orientierungstest bestanden. Seit 03-13 arbeitet er nun Vollzeit. Auch wenn wir noch Zeit haben, stellt sich mir die Frage wie wir es machen können. Soll er 2015 sein Visum auf unbefristet ändern oder besser gleich eine Einbürgerung vornehmen lassen.

Gibt es Vor und Nachteile?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.07.2013 um 17:43:05
 
Ein Visum hat er längst nicht mehr, sondern eine AE.

Der Vorteil der Einbürgerung kann so nicht gesagt werden. Das hängt von der bisherigen Staatsangehörigkeit ab.

Grundsätzlich ist Dir sicherlich der Unterschied zwischen Ausländer und Inländer klar, oder? Die Staatsbürgerschaft betrifft z.B. das Wahlrecht, die Unmöglichkeit einer Ausweisung / Abschiebung. Die Reisemöglichkeiten ohne Visum sind in zwischenstaatlichen Abkommen festgelegt. Da müsste Dein Mann feststellen, welche Staatsangehörigkeit er jetzt hat und welche Möglichkeiten das gibt, die deutsche Staatsangehörigkeit gibt vermutlich andere, möglicherweise mehr Möglichkeiten.

Je nach jetziger Staatsangehörigkeit muss er die bisherige aufgeben oder auch nicht.
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immervielefragen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 16.07.2013 um 17:49:28
 
Danke für die Antwort.

Die ganzen Begriffe verwirren mich immer etwas, ich bitte um Nachsicht.

Seine jetzige Staatsangehörigkeit verliert er nicht, da er aus einem der wenigen Länder kommt, wo es nicht möglich ist seine jetzige abzugeben.

Ich tendiere dazu, das er sich Einbürgern lassen soll. Soweit ich weiß ist dies in unserem Fall nach 3 Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich. Der schöne Button oben hilft mir nur wenig weiter, da er mich mit Paragrafen überschüttet.

Die Kosten und Anforderungen sind mir allerdings etwas schleierhaft. Und im Forum lese ich immer von 60 Monaten Beiträge....

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.07.2013 um 17:55:02
 
immervielefragen schrieb am 16.07.2013 um 17:49:28:
Die Kosten .


- die NE ("unbefristeter Aufenthalt") kostet 135 Euro
- die Einbürgerung kostet 255 Euro, plus eventuelle Kosten für Papiere, Übersetzungen

Zitat:
und Anforderungen sind mir allerdings etwas schleierhaf


NE:
- drei Jahre Aufenthalt
- eheliche Lebensgemeinschaft muss weiter bestehen
- A1 Sprachkenntnisse
- Lebensunterhalt gesichert
- kein Auweisungsgrund

Einbürgerung:
- drei Jahre Aufenthalt
- eheliche Lebensgemeinschaft muss weiter bestehen
- B1 Sprachkenntnisse, Einbürgerungstest
- Lebensunterhalt gesichert, Wohnraum vorhanden
- keine Straftaten

immervielefragen schrieb am 16.07.2013 um 17:49:28:
Und im Forum lese ich immer von 60 Monaten Beiträge....

Würde auch reichen, wenn Du so viele geleistest hast (ist aber keine unbedingte Voraussetzung).
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immervielefragen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 16.07.2013 um 18:02:11
 
Wow Danke, so ist es auch für mich verständlich Zwinkernd

Wie lange dauert denn eine Einbürgerung wenn alle Unterlagen vollständig sind?

Die NE würde es ja praktisch sofort geben
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reinhard
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Antwort #5 - 16.07.2013 um 18:04:39
 
Bei der Einbürgerung hängt es von der Größe der Einbürgerungsbehörde, den benötigten Unterlagen, dem Herkunftsland und so weiter ab.

Es gibt Einbürgerungen, die in zwei Monaten fertig bearbeitet sind, andere dauern sechs oder zehn Monate.

Dein Mann sollte, wenn es so weit ist, einen Beratungstermin bei der Einbürgerungsbehörde vereinbaren und dabei nach Unterlagen und voraussichtlicher Dauer fragen. Eigentlich kann nur die zuständige Behörde schätzen, wie viele Anträge vorliegen, wie viele Angestellte daran arbeiten und wie lange es dann pro Akte dauert.
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Makossa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 19.07.2013 um 17:14:53
 
Wenn mich nicht alles täuscht, ist die NE nur so lange gültig wie der Reisepass Deines Mannes gültig ist, weil der Aufenthaltstitel an den Reisepass gebunden ist. In aller Regel ist ein Reisepass nicht unbegrenzt gültig. Das ist auch ein wesentlicher Unterschied zwischen NE und Einbürgerung. Mit der Einbürgerung hat man nie mehr mit der Ausländerbehörde zu tun.

Hier die entsprechende Erklärung dazu:

Es ist zwischen der Gültigkeit des Aufenthaltstitels und der Gültigkeit der eAT-Karte zu unterscheiden. Die eAT-Karte enthält an erster Stelle Angaben zur Gültigkeit des Aufenthaltstitels und damit zur Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Karteninhabers im Bundesgebiet. Da die eAT-Karte zusätzlich einen Bezug zum Pass enthält, muss eine neue eAT-Karte beantragt werden, sobald ein vorhandener Pass verlängert oder ein neuer Pass ausgestellt wird, ohne dass dies Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts hat. Letzteres entspricht dem bisherigen Übertrag eines Aufenthaltstitels als Klebeetikett in einen neuen Pass. Wird ein unbefristeter Titel (z.B. eine Niederlassungserlaubnis) erteilt , muss nach 10 Jahren ein neuer eAT beantragt werden (dies entspricht der maximalen Gültigkeit von Kartenkörper und Chip).
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erne
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Antwort #7 - 19.07.2013 um 17:23:29
 
Makossa schrieb am 19.07.2013 um 17:14:53:
ist die NE nur so lange gültig wie der Reisepass Deines Mannes gültig ist


nein, die wird nur dann ungültig, wenn eine Erlöschungsbedingung eintritt ... ggf.also auch nie.

das Dokument ( eAT ), die die NE beweist, hat aber eine Gültigkeitsdauer, die aufgedruckt ist.
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