Die Idee ist nicht abwegig, aber zumindest in meiner eigenen Beratungspraxis und der umliegend tätiger Kolleginnen und Kollegen gibt es damit in der Tat faktisch keine Erfahrungen.
Neben der verlinkten Seite, die Du schon angegeben hast, habe ich noch ein
Merkblatt
der deutschen Auslandvertretung in Tansania gefunden, wo zu den Unterlagen für ein Visum zum Bundesfreiwilligendienst Angaben gemacht werden.
Bei
i4a hatten wir das Thema kurz schon einmal
hier
.
Das ganze etwas abrundend habe ich
hier
noch diese Ausführungen gefunden, die die notwendigen Voraussetzungen m.E. ganz gut beschreiben (deckt sich stark mit dem, was Du schon gefunden hast):
Zitat:Auch Ausländer/innen können am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Ein Aufenthaltstitel (auch ein Visum ist ein Aufenthaltstitel) darf in der Regel nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist, § 5 Abs. 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz. Nach § 2 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz ist dies der Fall, wenn eine Ausländerin oder ein Ausländer den Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (wie z. B. Wohngeld) bestreiten kann. Die Bezuschussung des Bundesfreiwilligendienstes durch den Bund ist kein Hinderungsgrund für die Erteilung eines Aufenthaltstitels. Freiwilligen aus dem Ausland kann grundsätzlich auch speziell für die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden.
Drittstaatsangehörige, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten wollen, müssen von ihrem Heimatland aus einen Visumantrag für die Durchführung des Freiwilligendienstes stellen, da ihnen die für den Aufenthalt erforderliche Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nur dann erteilt werden kann, wenn sie mit dem zweckentsprechenden Visum eingereist sind. Kein Visum benötigen neben den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union die Staatsangehörigen von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika.
Weiteres sollte/müsste ggf. konkret bei der Visastelle der zuständigen deutschen Auslandsvertretung erfragt werden.
=schweitzer=