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Us Amerikaner in Deutschland und EU (Gelesen: 4.036 mal)
marlo
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: usa
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08.07.2013 um 13:50:22
 
Hallo:
Mal Angenommen, 1 amerikaner der nach Deutschland kommt, verbringt hier 3 Monate, dann geht er wieder  für  3 Monate nach Frankreich, und nach  diesen 3 Monate nochmals nach Deutschland für 3 Monate, ist er dann in Deutschland Illegal? ist er in anderen EU länder Illegal, weil er hier in EU mehr als 3 monate geblieben ist?
Danke Schön
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.07.2013 um 14:23:27
 
in Deutschland wäre der Aufenthalt wegen § 41 AufenthV legal -> http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1366052110. In Frankreich wäre er aber illegal, sofern die Franzosen keine Regelungen oder ein älteres Abkommen mit den USA haben, die/das Voraufenthaltszeiten in anderen Schengenstaaten nicht anrechnet.
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marlo
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: usa
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Antwort #2 - 08.07.2013 um 14:32:20
 
Danke Schön, Die Franzosen berechnen die Dauer in des Aufenthalts in Deutschland auch? hmmmm....
Welche länder kann man Besuchen Ohne dort Illegal zu sein, sprich ..Welche EU länder berechnen die Aufenthalt in Deutschland nicht zu der Aufenthalt in der EU?
Danke
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 08.07.2013 um 14:43:28
 
marlo schrieb am 08.07.2013 um 14:32:20:
Die Franzosen berechnen die Dauer in des Aufenthalts in Deutschland auch?

Der Grund ist drei Monate (90 Tage) innerhalb sechs Monaten im gesamten Schengenraum. Über einzelne Ausnahmen muss man sich selbst informieren.

marlo schrieb am 08.07.2013 um 14:32:20:
.Welche EU länder berechnen die Aufenthalt in Deutschland nicht zu der Aufenthalt in der EU?

Da Du schon EU-Länder sagst (EU # Schengen): UK, Irland, Bulgarien, Rumänien, Kroatien.

Welche Schengenländer bei US-Amerikanern noch Aufenthaltszeiten in anderen Schengenländern nicht anrechnen weiß ich nicht.
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marlo
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: usa
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Antwort #4 - 08.07.2013 um 15:24:48
 
dann ist man in anderen EU Länder Illegal nur in den ersten BZR (die ersten 6 monate2 ) sobald die te 6 Monate angefangen hat (nach den zweiten 3 monate aufenthalt in deutschland) ist man wieder legal in der Ganzen  EUoder was?
...
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 08.07.2013 um 15:29:10
 
Das musst Du den jeweils anderen Staat fragen (oder in einem Forum dort).

Wenn der Staat ein Abkommen hat, ist es anders als wenn der Staat keines hat.

Hier hast Du schon Informationen über das Abkommen zwischen Deutschland und USA bekommen.
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marlo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: usa
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Antwort #6 - 08.07.2013 um 15:32:59
 
jawohl! ich danke euch alle!
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Gelpa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
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Antwort #7 - 09.07.2013 um 13:24:17
 
Das ist wirklich ein spannendes Thema, ich wusste gar nicht dass das in Frankreich nicht möglich ist!
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 09.07.2013 um 13:32:55
 
marlo schrieb am 08.07.2013 um 15:24:48:
dann ist man in anderen EU Länder Illegal
...


Gelpa schrieb am 09.07.2013 um 13:24:17:
ich wusste gar nicht dass das in Frankreich nicht möglich ist!



Was genau meinst Du damit?

Oder hast Du die Antwort nicht gelesen, sondern nur überflogen?

Zitat:
In Frankreich wäre er aber illegal, sofern die Franzosen keine Regelungen oder ein älteres Abkommen mit den USA haben, die/das Voraufenthaltszeiten in anderen Schengenstaaten nicht anrechnet.

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marlo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: usa
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Antwort #9 - 09.07.2013 um 16:42:54
 
ich wollte halt nur sicher sein dass ich richtig verstanden habe Smiley
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