Hallo an alle Forum-User,
einen Freund von mir wurde nach 5 jahren Studienaufenthalt nach Exmatrikulation abgeschoben 2006, 2008 Wiedereinreise
FZF nach Eheschliessung in Tunesien.
August 2009 Aufenthaltsdtitel § 28 Abs. 1 für 1 Jahr
August 2010 Aufenthaltstitel § 28 Abs. 1 für 2 Jahre
Dezember 2010 war die deutsche Ehefrau schwer krank und starb ende Dezember 2009
-August 2012 Aufenthaltstitel § 31 Abs. 1,2,4 für 1 Jahr
nächsten Monat Verlängerungstermin beim
ABH 2009-2012 Berufsausbildung und unbefristete Einstellung ende 2012
meine Frage:
-Wann konnte man die Dauer -EG aufenthalt beantragen, wie werden die Studienzeiten angerechnet ?
-Wie sieht es aus mit Einbürgerung wann sind die Vorraussetzungen erfüllt um den Antrag stellen zu konnen?
-Bezug von Verwitwetrente in Höhe von 65 € netto wirkt das negativ oder neutral auf der Entscheidung der
EBH bzw.
ABH?
Vilen Dank im Voraus für jede Antwort und Erfahrungen und Ratschläge und hoffe auf zahlreiche Feedbacks
Nils