Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Verdienstbescheinigung (Gelesen: 2.234 mal)
Themen Beschreibung: Visum ;Recht,Standesamt
eiswette007
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 38

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verdienstbescheinigung
05.07.2013 um 00:32:56
 
Hallo Liebe User und helfer,

da ich bald eine Russin Heirate brauch mein Standesamt eine Verdienstbescheinigung

angeblich um die Gebühren zu berechnen?

was ist nun wenn ich momentan keine arbeit und kein geld vom Staat bekomme..sondern ZB vom ersparten lebe ..woher soll ich eine Verdienstbescheinigung bekommen?

Also ich habe einen Job aber auf 400 basis und mein chef will mir keine Bescheinigung geben..da ich eh befristet dort arbeite

vllt wisst ihr um rat..geht es vllt auch ohne bescheinigung?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verdienstbescheinigung
Antwort #1 - 05.07.2013 um 08:08:01
 
Der Einkommensnachweis wird benötigt, da das Standesamt die Unterlagen dem OLG vorlegen muss, damit die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis erteilt werden kann. Dies ist gebührenpflichtig und wird vom Einkommen berechnet.

Die Gebühren fürs Standesamt selbst sind einkommensunabhängig.

Bekommst du denn das Geld bar auf die Hand ohne jegliche Quittung und Bescheinigung oder überweist dein Chef dir das Geld?
Dann kannst du eventuell eine Quittung oder einen Kontoauszug beilegen.

Wenn du das alles nicht hast, dann schreib eben eine Erklärung, dass du deinen Lebensunterhalt aus deinen Ersparnissen bestreitest, legst vielleicht noch vor, wie hoch die sind und legst die oben genannten Nachweise zu dem 400-Euro-Job vor oder schreibst rein, dass du 400 € monatlich verdienst, aber keine Belege darüber hast.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verdienstbescheinigung
Antwort #2 - 05.07.2013 um 10:31:05
 
Oder Deine Gehaltsabrechnung. Auch ein 400€ job ohne Dokumentation und entsprechende Anmeldung vom Chef kann illegal sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eins
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 293

Eins, Zimbabwe
Eins
Zimbabwe

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verdienstbescheinigung
Antwort #3 - 05.07.2013 um 11:16:41
 
Jedes Standesamt arbeitet anders.

Primär geht es um die Einkünfte des Ausländischen Partners. Arbeitet dieser nicht gibts auch kein Einkommen, mein zuständiges OLG hat daher 10 Euro veranschlagt als Kosten.
Ich als Deutscher Partner wurde nicht gefragt, ob und welches Einkommen vorhanden ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema