Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einfuhrabgaben (Gelesen: 2.025 mal)
Mehdi Tlili
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Tunesien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einfuhrabgaben
03.07.2013 um 10:01:09
 
Hallo,
Ich bin jetzt in Japan wo das Kindle mega billig ist, (Paperwhite Kindle in Japan 60 Euro und in Deutschland 129)
Einige Freunde haben danach gefragt dass ich Ihnen Kindles aus Japan mitbringe. Es wird kein Geschenk sein, die werden dafuer bezahlen. Insgesamt 5 oder 6 Freunde.
Wie sieht es aus jetzt mit dem Zoll
Da ich die Kindle die ich mitnehmen werde zusammen nicht 700 Euro ueberschreiten, muss ich dann nur die 17.5 % Pauschalkosten bezahlen?
Und wie wird die warenwert berechnet? Nach meiner Quittung aus Japan oder nach der Deutschen Preise?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tizedboy
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 120

Mittelfranken, Bayern, Germany
Mittelfranken
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einfuhrabgaben
Antwort #1 - 03.07.2013 um 11:49:18
 
Ich bin mir da nicht so sicher, denn laut zoll.de unter
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Z...

Zitat:
Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen
Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines
Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein.

Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.


Zum Seitenanfang
  

There are no stupid questions, only stupid answers
 
IP gespeichert
 
Mehdi Tlili
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Tunesien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einfuhrabgaben
Antwort #2 - 03.07.2013 um 12:05:59
 
Es sind aber die Vorausetzungen fuer Reisefreimengen.
Es geht hier um Zoll und Einfuhrabgaben zu bezahlen
das heisst fuer eBooks 3.4% Zollsatz und darauf dann 19% Einfuhrsatz.
Ob es Dem Beamten egal ist ob ich die eBooks meinen Freunden gegen entgelt gebe oder sie mit Gewinn vekaufe, das ist eigentlich meine Frage. Weil mit 5 oder 6 eBooks so zu kommen waere nicht so leicht zu erklaeren.
Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sigi-n
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einfuhrabgaben
Antwort #3 - 03.07.2013 um 12:13:00
 
Mehdi Tlili schrieb am 03.07.2013 um 12:05:59:
eBooks 3.4% Zollsatz und darauf dann 19% Einfuhrsatz.


Japanischer Warenwert + Zollsatz + 19% auf Japanischen Warenwert = Gesamtkosten

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
planloser
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 339

irgendwo, Austria
irgendwo
Austria
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: XXX
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einfuhrabgaben
Antwort #4 - 03.07.2013 um 12:20:55
 
Mehdi Tlili schrieb am 03.07.2013 um 12:05:59:
Ob es Dem Beamten egal ist ob ich die eBooks meinen Freunden gegen entgelt gebe oder sie mit Gewinn vekaufe, das ist eigentlich meine Frage. Weil mit 5 oder 6 eBooks so zu kommen waere nicht so leicht zu erklaeren.


Wenn du Zoll und EU-Einfuhr UST bezahlst ist es egal, wenn du die Waren innerhalb der Freigrenze mitnehmen willst dagegen ist es nicht egal, denn da müssen die Waren zum persönlichen Gebrauch bestimmt sein.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema