Hi,
ich hätte eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Studentin S, nicht-EU-Bürgerin, hat einen Aufenthaltstitel für ein Studium in Dtl. Der Aufenthaltstitel erlischt jedoch wegen Exmatrikulation.* S ist zur Ausreise verpflichtet. Dieser Pflicht wird sie natürlich nachkommen.
Meine Frage:
Ist es möglich, (und realistisch) nach der Ausreise erneut in Dtl einzureisen und ein (anderes) Studium zu beginnen.
*
Nebenbemerkung: S hat versucht, sich für ein neues Studium einzuschreiben. Der Aufenthaltstitel war jedoch nicht gültig bis eine Immatrikulation möglich war. Die
ABH hat die Ausreisepflicht damit begründet, dass zwei Monate zu lange sind um einen "inneren Zusammenhang" zwischen Exmatrikulation und Antrag auf Aufenthaltsverlängerung herzustellen.Daher entsteht laut
ABH keine Fiktionswirkung. Ich nehme an, dass sich hieran nichts machen lässt. Falls ich mit dieser Annahme falsch liege, bitte ich um einen Hinweis. Ich eröffne dann einen getrennten Thread.
Vielen Dank schon mal und viele Grüße,
info4me