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Chinesin in Deutschland heiraten - vorerst weiterhin in China leben (Gelesen: 2.214 mal)
Ni-Hao
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Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Chinesin in Deutschland heiraten - vorerst weiterhin in China leben
01.07.2013 um 06:27:19
 
Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und benötige die Hilfe von euch Spezialisten.
Ich verbringe schon seid mehreren Tage meine Zeit im Internet um alle Informationen zu bekommen. Leider verliere ich bald den Überblick bzw. verstehe nur noch "Bahnhof".

Folgende Situation:
Meine Lebensgefährtin ist Chinesin und kommt aus der Provinz Jiangsu. Ich bin deutscher und lebe beruflich bedingt noch für ca. 2 Jahre in Shanghai.
Nun wollen wir heiraten und haben uns entschlossen, dass wir das in Deutschland machen werden (auch wenn es einfacher wäre in China zu heiraten!). Wir werden also nur zum heiraten für 3-4 Wochen nach Deutschland fliegen. Bezüglich des Visums hatte ich schon Kontakt mit der deutschen Botschaft und habe die Info bekommen, dass für diesen Fall ein normales Besuchervisum ausreichend ist. Wir müssen also nicht das Visum für "Eheschließung mit Wohnsitznahme" machen. Da sie bereits 5x ein Besuchervisum hatte sollte es eigentlich keine großes Problem mit dem Visum geben.
 
Leider hat mein zuständiges Standesamt in Deutschland so gut wie keine Erfahrung mit einer Eheschließung mit "Nicht-EU" Bürger. Die Info die ich habe ist, dass wir beim Oberlandesgericht eine "Befreiung der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses" machen müssen. Das habe ich auch im Internet schon mehrfach gelesen.
Nun aber meine eigentlichen Fragen: Welche Dokumente benötigt meine Verlobte? Wo muss man die Dokumente beantragen? Wo kann man diese Dokumente übersetzten und beglaubigen lassen (wir wohnen in Shanghai)? Gibt es evtl. Agenturen die einem für ein "bisschen" Geld die Arbeit abnehmen?

Wie bereits erwähnt habe ich einige Infos schon im Internet gefunden. Leider ist das für mich alles sehr verwirrend und ich habe den Überblick verloren. Deshalb stelle ich hier meine Frage noch mal und hoffe auf gute Antworten.

Danke schon mal für alle Infos.

Gruß aus Shanghai
NiHao
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 01.07.2013 um 07:21:14
 
Das kann Dir verbindlich und kompetent nur das Standesamt sagen, bei dem Ihr heiraten wollt.

Bei einem anderen Standesamt kann das schon etwas anders sein und es können andere Dokumente für erforderlich erachtet werden.

Wenn "Dein" Standesamt mit dem Verfahren einer binationalen Eheschließung bislang noch keine Erfahrung hatte, dann müssen sie sich eben bei ihrer vorgesetzten Behörde darüber informieren und schlau machen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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