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Au Pair -> Sparchkus -> Studium (Behörde stellt sich quer) (Gelesen: 3.980 mal)
Ulmer
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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30.06.2013 um 14:52:00
 
Hallo zusammen,

meine Freundin aus Mexiko ist derzeit als Au Pair hier in Deutschland und hat noch ein Visum bis Oktober. Da sie gerne anschließend in Deutschland studieren möchte aber noch nicht die nötigen Sprachkentnisse besitzt (derzeit B1) würde sie gerne nach Ablauf des Au Pair Visas weiter in Deutschland bleiben um von Oktober - Februar/März das C1/C2 Level zu erreichen und dann im Sommersemester ein Studium zu beginnen.

Wir sind also zusammen zur Ausländerbehörder gegangen und ich habe dort das ganze erklärt und wollte die Vorraussetzungen wissen, damit sie ein Visum zur Studienvorbereitung erhalten kann.
Also Antwort kam dann das wäre nicht möglich, da ihr Au Pair Aufenthalt bereits zum erlernen der Sprache ist und ein Anschließendes Visum zur Studienvorbereitung deshalb nicht möglich ist. Sie kann deshalb nur direkt ein Visum zum Studium beantragen.  Da sie aber ja noch nicht über das nötige Sprachniveau verfügt und der Bewerbungszeitrum demnächst zu Ende ist für das Wintersemester macht das aber natürlich keinen Sinn.

Hier im Forum habe ich schon mehrere ähnliche Fälle gelesen und auch schon gelesen, dass Au Pairs anschließend zum Sprachkurs in Deutschland bleiben konnten. Ist es also wirklich wie die Ausländerbehörder gesagt hat nicht möglich ein Visum zur Studienvorbereitung zu erhalten wenn man derzeit als Au Pair hier ist?

Und würde es eventuell Sinn machen sich an eine andere Ausländerbehörder zu wenden und das Visum dort zu beantragen? Sie wohnt in Ulm (Baden-Württemberg) daher würde sich eine Beantragung in Neu-Ulm (Bayern) auch anbieten.

Vielen Dank für die Hilfe.
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Saxonicus
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Antwort #1 - 30.06.2013 um 15:05:42
 
Ulmer schrieb am 30.06.2013 um 14:52:00:
Und würde es eventuell Sinn machen sich an eine andere Ausländerbehörder zu wenden und das Visum dort zu beantragen? Sie wohnt in Ulm (Baden-Württemberg) daher würde sich eine Beantragung in Neu-Ulm (Bayern) auch anbieten.

Es ist immer nur die ABH am Wohnsitz zuständig, man kann sich nicht die Behörde nach Belieben aussuchen.
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reinhard
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Antwort #2 - 30.06.2013 um 15:18:03
 
Es könnte sich nur um eine "Voranfrage" bei der AHB handeln, die nach einem geplanten Umzug für die neue AE zuständig wäre. Das wird von einigen ABH freundlich beantwortet, andere fühlen sich vom "Antrags-Nomadentum" eher belästigt. Es gibt ja Au-Pair-Mädchen, die durchaus mit Ausdauer bei 18 möglichen ABHs anfragen und dann dorthin umziehen, wo ein Antrag Erfolg hätte...

Grundsätzlich gilt: Sie hat keinen Anspruch auf eine AE, es ist gesetzlich aber auch nicht ausgeschlossen. Sie sollte immer die Zulassung der Uni, bei der sie studieren will, vorlegen. Viele Unis bieten ja die notwendigen Deutschkurse selbst an.

Sobald nur eine bestimmte Uni in Frage kommt, besteht automatisch der Verdacht, dass es andere Motive (Freund wohnt dort) überwiegen, und dann ist eine Ablehnung zu erwarten. Auch von Ulm aus kann man sich bei der Uni Dortmund, Bremen, Berlin bewerben.
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Ulmer
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Antwort #3 - 30.06.2013 um 17:07:46
 
Erstmal danke für die Infos. Ziel ist es ja eigentlich schon sich direkt an mehreren Unis zu bewerben aber für den Sprachkurs würde sie zumindest weiter gerne an ihrer jetzigen Sprachschule in Ulm bleiben und dafür kommen dann als Wohnort auch nur Ulm oder Neu-Ulm in Frage.

reinhard schrieb am 30.06.2013 um 15:18:03:
Sie sollte immer die Zulassung der Uni, bei der sie studieren will, vorlegen. Viele Unis bieten ja die notwendigen Deutschkurse selbst an.

Bezgl. der Zulassung weiß ich nicht wie genau das funktioniert. Wenn sie nächstes Sommersemester anfangen will kann sie sich ja auch erst ab November oder so bewerben. Im Moment könnte sie sich ja nur für das Wintersemester bewerben und müsste dann das Sprachniveau bereits nachweisen.
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reinhard
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Antwort #4 - 30.06.2013 um 17:11:42
 
Das funktioniert aber nicht. Sie muss erst die Zulassung der Uni haben, dort Deutsch lernen und dort die AE beantragen.

Ein Sprachkurs mit der reinen Zusage, dass man später eine Zulassung holen will, wird immer abgelehnt. Das sollte sie sich sofort aus dem Kopf schlagen. Sowas gibt es in Ulm nicht, sondern nur in Mexico.
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Antwort #5 - 30.06.2013 um 17:16:58
 
Hm ok dann müsste sie sich mal mit den verschiedenen Unis in Verbindung setzen und dort nach möglichen Sprachkursen anfragen.

Wäre es auch möglich anstatt eines Visums zur Studienvorbereitung ein Visum zum Sprachkurs zu beantragen und nach Abschluß auszureisen um dann von Mexiko aus ein Studentenvisum zu beantragen? Weil eine Umwandlung zu einem Studentenvisum wäre dann ja nicht möglich.
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reinhard
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Antwort #6 - 30.06.2013 um 17:21:40
 
Theoretisch ist das möglich, aber es gibt kaum eine ABH, die einem solchen Visumantrag zustimmt. Und: Ein Visum kann sie nur in Mexico beantragen.

Der Hauptgrund ist, dass sie, wenn sie schon in Mexico ist, dort ohne Visum einen Sprachkurs belegen könnte.
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Antwort #7 - 30.06.2013 um 17:33:18
 
Ok das würde dann recht wenig Sinn machen zu beantragen.

Danke nochmals für die Infos.
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reinhard
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Antwort #8 - 30.06.2013 um 17:50:40
 
Ulmer schrieb am 30.06.2013 um 17:16:58:
Wäre es auch möglich anstatt eines Visums zur Studienvorbereitung ein Visum zum Sprachkurs zu beantragen


Du must bei Fragen jedenfalls immer klar und deutlich unterscheiden, ob es um den Antrag für ein
Visum (in Mexico, Erlaubnis nach Deutschland zu reisen)
oder um den Antrag für eine
Aufenthaltserlaubnis (bei der ABH, Erlaubnis zum Aufenthalt mit bestimmtem Zweck) geht.

Oben hast Du erst nach einer "Verlängerung der AE" gefragt, jetzt hast Du nach einem Visum gefragt. Ein Visum kann man weder in Ulm noch in Neu-Ulm noch in Berlin oder Hamburg beantragen, sondern immer im Herkunftsland. Und genau das ist der Unterschied, um den es hier geht - jede ABH, die eine AE nicht geben will, rät dazu, lieber ein Visum zu beantragen. Ich weiß aber nicht, ob Du jetzt auch absichtlich nach einem Visum gefragt hast.

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Antwort #9 - 30.06.2013 um 18:00:18
 
Ziel ist es aufjedenfall eine AE zur Studienvorbereitung zu beantragen. Das war auch der eigentliche Zweck meiner Frage.

Die Beantragung eines Visums zum Sprachkurs wäre eher eine Notlösung gewesen die ich im Kopf hatte aber das scheint ja nicht zu funktionieren, da sie ja nicht aus Deutschland ausreisen will um dann in Mexiko ein Visum zu beantragen.
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Antwort #10 - 30.06.2013 um 18:18:55
 
Für die AE oder das Visum zur Studienvorbereitung braucht sie eine Zulassung der Uni. Die ABH lässt sich nicht auf einen Sprachkurs ein, wenn keine Uni bescheinigt, dass sie überhaupt ein ausreichendes Abitur hat. Ein "Sprachkurs ins Blaue hinein" steht immer im Geruch, es wäre nur ein Alibi, um eine Weile hier bleiben zu dürfen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #11 - 02.07.2013 um 02:05:58
 
Hi,

also die Lage hat sich vielleicht inzwischen leicht geändert, aber ich kenne diverse Fälle, in denen die ABH (Berlin) eine AE für einen Sprachkurs gegeben hat. Soweit ich weiß, fällt das unter "Studienvorbereitende Maßnahmen". Ich glaube, dass das in der entsprechenden Verwaltungsordnung sogar explizit dort aufgeführt ist. Ich kann hier aber natürlich nichts garantieren... Besser wäre es auf jeden Fall,, eine Zulassung einer Uni zu haben und den Sprachkurs nachzumachen.

Ich bin absolut keine Experte, aber unter bestimmten Voraussetzungen wäre meines Wissens auch ein FSJ noch möglich. (Das hängt u.A. davon ab, wie alt deine Freundin ist; darüber hinaus wie es um die Finanzierung steht, aber das ist bei Uni und studienvorbereitenden Maßnahmen ja auch nicht anders).

Viele Grüße
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