Ja, das ist wirklich nicht so einfach.
Zumal es eine
AE immer nur für jeweils einen bestimmten Zweck gibt. - Du nennst hier aber gleich mehrere: Sprachkurs, Arbeit, Studium, Familienzusammenführung (FZF).
FZF scheidet gegenwärtig aus, dazu müsste Deine scheidung rechtskräftig und alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sein. Ist auf absehbare Zeit aber nicht so.
Hinsichtlich der anderen Zwecke müsste man sich für einen entscheiden, dabei sicherlich schauen, welcher der realistischste ist.
Eine
AE zum Zwecke der Arbeit zu bekommen ist regelmäßig sehr schwer, es sein dann man ist hochqualifiziert.
Eine
AE für die Teilnahme nur an einem Sprachkurs ist nur zu erhalten, wenn die Notwendigjkeitdes Spracherwerbs gut begründet wird. Die
AE für (nur) eine Sprachkursteilnahme zielt aber sehr, sehr grundsätzlich darauf, dass nach dem Sprachkurs zurückgekehrt wird, man die deutschen Sprachkenntnisse aber etwa für die Berufsausübung im Herkunftsland benötigt. -
Sollte behördlicherseits aber angenommen werden können, dass Visum/AE zum Spracherwerb eigentlich nur als Brücke bis zur eigentlich beabsichtigen
FZF dienen sollen, wird man eher keine Chance haben den entsprechenden Titel zu erhalten.
Bliebe die
AE zum Zwecke des Studiums - diese läßt sich auch beantragen, wenn vorgeschaltet ein studienvorbereitender Sprachkurs erforderlich wäre. -
Wenn Dein Freund sowieso und ernsthaft darüber nachdenkt, ein Studium aufzunehmen, dann wäre das
IMHO die realistischste Variante. - Natürlich muss er alle sonstigen Voraussetzungen für eine Studenten -
AE erfüllen, also eine entsprechende Zulasung an einer deutschen Hochschule vorweisen können sowie hinreichende Lebensunterhaltssicherung und ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
Nähere Informationen dazu sind bei "uni-assist", bei den Studentenwerken und an den "International Offices" der Hochschulen einzuholen.
Als Israeli kann Dein Freund ja stets visafrei nach Deutschland einreisen, auch wenn er einen längerfristigen, also auch einen Aufenthalt zum Zwecke des Studiums anstrebt. - Er müsste lediglich innerhalb von drei Monaten nach seiner Einreise den
AE - Antrag bei der
ABH stellen.
Wenn ihr dann heiratet, könnte er weiter studieren, in der Folge aber die
AE wechseln - hin zu der komfortableren als Ehegatte einer Deutschen.
Ob allerdings die Zulassung /Studenten-AE jetzt noch zum Wintersemester zu bekommen ist? Ist ja verdammt wenig Zeit - da müsste schon sehr schnell ziemlich alles stimmen und eben auch noch ein Platz an einer entsprechenden Hochschule zur Verfügung stehen.
Ansonsten bliebe bis zur
FZF nur, eben im Rahmen der visafreien Einreisemöglichkeit, Dich so oft zu besuchen, wie es denn geht.
=schweitzer=