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Alles nicht so einfach... (Gelesen: 2.054 mal)
OlgaF
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Alles nicht so einfach...
30.06.2013 um 14:10:05
 
Hallo zusammen!

Als erstes moechte ich sagen, dass ich hier nicht ganz neu bin. Seiner Zeit hatte ich selbst einen befristeten Aufanthalt, meine Eltern eine Duldung...
In der Zwischenzeit bin ich bereits seit mehr als 10 Jahren Deutsche, auch bei meinen Eltern ist alles bestens.
Hier fand ich immer Hilfe und Rat. Danke!
Herzlichen Dank noch einmal!

Jetzt stecke ich wieder in einer nicht ganz einfachen Situation. Ich bin noch verheiratet, stecke fest im Trennungsjahr und habe einen neuen Partner, einen Israeli.

Er kommt im August zu mir, die Scheidung waere erst im Februar moeglich. Und eigentlich moechte ich nicht, dass er wieder faehrt.

Ich moechte in gerne zu einem Deutschkrs anmelden. Er selbst moechte die Sprache so schnell wie moeglich erlernen, arbeiten, bzw. danach studieren oder aber eine Ausbildung beginnen.

Nun weiss ich gar nicht wie die rechtliche Situation ist. Welche moeglichkeiten haben wir? Und haben wir ueberhaupt welche?

Bis etwas verzweifelt. Er ist einfach der Mensch, an wessen Seite ich mich sehe.

Waere fuer jede Hilfe dankbar!

Herzliche Gruesse!
Olga

Ach so, vielleiht sollte ich noch erwaehnen, dass ich meinen Partner nach der Scheidung heiraten moechte.
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 01.07.2013 um 08:14:04
 
Ja, das ist wirklich nicht so einfach.

Zumal es eine AE immer nur für jeweils einen bestimmten Zweck gibt. - Du nennst hier aber gleich mehrere: Sprachkurs, Arbeit, Studium, Familienzusammenführung (FZF).

FZF scheidet gegenwärtig aus, dazu müsste Deine scheidung rechtskräftig und alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sein. Ist auf absehbare Zeit aber nicht so.

Hinsichtlich der anderen Zwecke müsste man sich für einen entscheiden, dabei sicherlich schauen, welcher der realistischste ist.

Eine AE zum Zwecke der Arbeit zu bekommen ist regelmäßig sehr schwer, es sein dann man ist hochqualifiziert.

Eine AE für die Teilnahme nur an einem Sprachkurs ist nur zu erhalten, wenn die Notwendigjkeitdes Spracherwerbs gut begründet wird.  Die AE für (nur) eine Sprachkursteilnahme zielt aber sehr, sehr grundsätzlich darauf, dass nach dem Sprachkurs zurückgekehrt wird, man die deutschen Sprachkenntnisse aber etwa für die Berufsausübung im Herkunftsland benötigt. -

Sollte behördlicherseits aber angenommen werden können, dass Visum/AE zum Spracherwerb eigentlich nur als Brücke bis zur eigentlich beabsichtigen FZF dienen sollen, wird man eher keine Chance haben den entsprechenden Titel zu erhalten.

Bliebe die AE zum Zwecke des Studiums - diese läßt sich auch beantragen, wenn vorgeschaltet ein studienvorbereitender Sprachkurs erforderlich wäre.  -

Wenn Dein Freund sowieso und ernsthaft darüber nachdenkt, ein Studium aufzunehmen, dann wäre das IMHO die realistischste Variante.  - Natürlich muss er alle sonstigen Voraussetzungen für eine Studenten - AE erfüllen, also eine entsprechende Zulasung an einer deutschen Hochschule vorweisen können sowie hinreichende Lebensunterhaltssicherung und ausreichenden Krankenversicherungsschutz.

Nähere Informationen dazu sind bei "uni-assist", bei den Studentenwerken und an den "International Offices" der Hochschulen einzuholen.

Als Israeli kann Dein Freund ja stets visafrei nach Deutschland einreisen, auch wenn er einen längerfristigen, also auch einen Aufenthalt zum Zwecke des Studiums anstrebt. - Er müsste lediglich innerhalb von drei Monaten nach seiner Einreise den AE - Antrag bei der ABH stellen.

Wenn ihr dann heiratet, könnte er weiter studieren, in der Folge aber die AE wechseln - hin zu der komfortableren als Ehegatte einer Deutschen.

Ob allerdings die Zulassung /Studenten-AE jetzt noch zum Wintersemester zu bekommen ist? Ist ja verdammt wenig Zeit - da müsste schon sehr schnell ziemlich alles stimmen und eben auch noch ein Platz an einer entsprechenden Hochschule zur Verfügung stehen.

Ansonsten bliebe bis zur FZF nur, eben im Rahmen der visafreien Einreisemöglichkeit, Dich so oft zu besuchen, wie es denn geht.


=schweitzer=

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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.07.2013 um 09:49:07
 
das mit der Sprachkurs-AE ist bei Israelis und anderen § 41 AufenVlern kein Problem. Einfach einen passenden Kurs finden, Finanzierung klären und nach der visumfreien Einreise den Antrag stellen.
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OlgaF
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 01.07.2013 um 18:42:58
 
Hallo ihr Lieben!

Vielen herzlichen Dank!

Ich habe mich ein wenig selbst belesen und fand auch noch folgendes Paragr. 16:

(1a) Einem Ausländer kann auch zum Zweck der Studienbewerbung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Der Aufenthalt als Studienbewerber darf höchstens neun Monate betragen.

Somit wuerde auch Sommersemester 2014 greifen. Da sind Bewerbungsfristen im Durchschnitt Dazember-Januar und der Beginn April. Somit waeren wir gut in der Zeit und er haette genuegend Zeit die Sprache zu erlernen.

und


(5) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen, die nicht der Studienvorbereitung dienen, und in Ausnahmefällen für den Schulbesuch  erteilt werden. Absatz 2 gilt entsprechend.

Also, irgendwie wird es schon, denke einfach positiv. Die Kurse bezahlen wir selbst. KV kostet zwar, aber keine Unsummen. Think positiv ist die Devise ab heute.

Mein noch Ehemann ist auch ein Israeli, der in den naechsten Tagen jedoch freiwillig nach Israel zurueckgeht, aber es ist eine ganz andere und recht schreckliche Geschichte.

Damals, als ich mit ihm bei der Behoerde war (wir haben es nicht hinbekommen alle Unterlagen fuer die Eheschliessung innerhalb von 3 Monaten zusammen zu bekommen), sagte mir ein Mitarbeiter der Behoerde (als ich meine Lohnbescheide rausholte um nachzuweisen, dass ich ihn ernaehren kann, wir aber eine AU brauchen) :"Als Israeli haette er sogar Anspruch auf Harz4 - Leistung". Da war ich leicht geschockt.

Naja, und zut Not... Muss er ausreisen und wieder einreisen bis das ganze mit der Scheidung ueber die Buene ist.

Danke noch einmal!!!!
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« Zuletzt geändert: 01.07.2013 um 18:58:28 von OlgaF »  
 
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