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einbürgerungszusage (Gelesen: 2.591 mal)
bilbo
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag einbürgerungszusage
28.06.2013 um 08:35:22
 
hallo freunde,

super Forum sehr informativ.

ich habe ein oder 2 Probleme.

1. ich habe vom einbürgerungsamt eine einbürgerungszusage bekommen und wollte euch fragen wie ich jetzt weiter vorgehen muss.

ich weiss das ich es zum türkischen Konsulat bringen muss allerdings ist ja die zusage auf deutsch.

muss ich die zusage noch übersetzen lassen?
brauche ich noch mehr papiere für das türkische Konsulat?

2. mein e-pass ist abgelaufen und muss noch einmal um ein jahr verlängert werden.
frage, muss ich jetzt wieder ein neues türkischen pass beantragen oder reicht es dort hinzugehen und es zu verlängern?

3. ich bin 35 jahre alt und habe schon öfters gelesen das die türken gerne Probleme machen wenn es um Ausbürgerung geht weil sie noch das Geld haben wollen fürs Militär.
habt ihr da irgendwie Erfahrungen ob es wirklich so schwer ist.

fmg
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 28.06.2013 um 10:58:00
 
bilbo schrieb am 28.06.2013 um 08:35:22:
muss ich die zusage noch übersetzen lassen?brauche ich noch mehr papiere für das türkische Konsulat?

Man darf wohl annehmen, daß ein Mitararbeiter des türkischen Konsulats in Deutschland auch Deutsch kann.

bilbo schrieb am 28.06.2013 um 08:35:22:
mein e-pass ist abgelaufen und muss noch einmal um ein jahr verlängert werden.frage, muss ich jetzt wieder ein neues türkischen pass beantragen oder reicht es dort hinzugehen und es zu verlängern?

Zur Einbürgerung bedarf es eines gültigen Passes, eine Verlängerung des derzeitigen Passes reicht demnach aus.

bilbo schrieb am 28.06.2013 um 08:35:22:
3. ich bin 35 jahre alt und habe schon öfters gelesen das die türken gerne Probleme machen wenn es um Ausbürgerung geht weil sie noch das Geld haben wollen fürs Militär.habt ihr da irgendwie Erfahrungen ob es wirklich so schwer ist.

Dieses Problem wirst Du wohl oder übel mit den türkischen Behörden klären müssen.

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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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HeFi
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i4a rocks!


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Würzburg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 28.06.2013 um 14:34:51
 
Saxonicus schrieb am 28.06.2013 um 10:58:00:
Dieses Problem wirst Du wohl oder übel mit den türkischen Behörden klären müssen.

Lies dazu mal dazu das "Gesetz über die türkische Staatsangehörigkeit" unter
http://www.jurblog.de/wp-content/uploads/2008/05/gesetz_ueber_die_tuerkische_sta...
1. Genehmigung  zur Entlassung aus der Staatsangehörigkeit und zum Erwerb der
Staatsangehörigkeit eines anderen Staates §§ 20 ff.
Zitat aus Artikel 21 
"Der Wunsch nach Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit oder dem Erwerb der Staatsangehörigkeit eines anderen Staates wird in einem Antrag der höchsten Verwaltungsbehörde des Wohnortes des Betreffenden in der Türkei und im Ausland dem türkischen Generalkonsulat vorgetragen.
..."
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knuffel-de  
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 28.06.2013 um 17:21:35
 
Erfahrungsgemäß gibt es bei der Entlassung aus der tr-StA keine Probleme, wenn man sich immer vom Wehrdienst hat zurückstellen lassen.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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bilbo
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #4 - 06.07.2013 um 10:13:02
 
guten morgen,

ich bedanke mich für eure antworten.

antrag auf Ausbürgerung habe ich abgegeben pass allerdings nicht verlängert.

bin gespannt wie die türken drauf reagieren.

soweit ich das mitbekommen habe kommt es für die türken drauf an das Militär verlängert ist und ausweis nicht so wichtig ist.

mfg
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