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Verlängerung des Aufenthaltstitel bzw. Arbeitserlaubnis (Gelesen: 1.815 mal)
Jaimooo
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Mexikanisch
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24.06.2013 um 18:26:37
 
Hallo!!

Ich bin in Deutschland seit 2007 und habe auch schon von 2009 bis 2012 eine Ausbildung zum heilerziehungspfleger absolviert. Ich habe momentan einen Arbeitserlaubnis bis September dieses Jahres und meine Arbeitgeberin, möchte mich weiterhin bis September 2014 beschäftigen. Meine frage wäre es, ob ich meine Arbeitserlaubnis verlängern kann, ohne dass die argentur für Arbeit zustimmen muss, da dieses verfahren echt lange dauert. Weiß jemand ob die Ausländerbehörde direkt zustimmen kann un ob es für mich eine Niederlassungserlaubnis in frage käme.

Liebe Grüße
Jaime
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.06.2013 um 20:59:57
 
Jaimooo schrieb am 24.06.2013 um 18:26:37:
Arbeitserlaubnis bis September dieses Jahres 

nach § ?

Jaimooo schrieb am 24.06.2013 um 18:26:37:
kann un ob es für mich eine Niederlassungserlaubnis in frage käme.

bisherige Titelhistorie in Deutschland? Wurden bisher mehr als 60 Monatsbeiträge zur Rentenversicherung geleistet?
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Jaimooo
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Mexikanisch
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Antwort #2 - 25.06.2013 um 09:39:39
 
Nach Paragraph 18. Und ja ich habe eine berufsbegleitende Ausbildung gemacht, Inder ich von meinem Lohn zur Rentenversicherung etwas bezahlt habe.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 25.06.2013 um 09:45:23
 
Antrag auf unbeschränkte Beschäftigungserlaubnis nach § 3b Abs. 1 Nr. 1 BeschVerfV (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BeschV ab dem 1.7) stellen, damit entfällt die Zustimmung der ZAV und die AE wird weiterhin verlängert.

Jaimooo schrieb am 25.06.2013 um 09:39:39:
Nach Paragraph 18.

Und davor? 2007-09 § 16 und 2009-12 § 17 ?
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Jaimooo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Mexikanisch
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Antwort #4 - 26.06.2013 um 11:17:07
 
Von 2007 bis 2009 habe ich ein freiwilliges Jahr gemacht, leider weiß ich nicht welcher Paragraph das ist. Und während meiner Ausbildung hatte ich nach Paragraph 17 meinen Aufenthaltsgenehmigung.
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Garret
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 26.06.2013 um 13:21:13
 
Hallo Jaimooo,

wie lange hat in deinem konkreten Fall die Entscheidung der Agentur für Arbeit gedauert?

Gruß
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Jaimooo
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Mexikanisch
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Antwort #6 - 26.06.2013 um 14:09:48
 
Ca. Drei bis vier Wochen
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 26.06.2013 um 16:11:12
 
für den unbefristeten Aufenthalt brauchst Du insgesamt fünf Jahre Aufenthalt in Deutschland, Deine Ausbildungszeit wird zur Hälfte angerechnet, der Rest dann voll. Außerdem müsstest Du insgesamt 60 Monatsbeiträge zur Rentenversicherung leisten. Sobald Du das hast, kann Du den Daueraufenthalt-EG beantragen.

Die unbeschränkte Beschäftigungserlaubnis nach § 3b BeschVerfV solltest Du jetzt aber bald beantragen.
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