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Nachname vom Kind (Gelesen: 2.409 mal)
Themen Beschreibung: Nachname vom Vater (Kongolese) abgelehnt, weil er kein Geburtsurkunde hat
tifi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Sambia
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachname vom Kind
24.06.2013 um 10:08:17
 
Hallo,
ich habe folgendes Problem:

Mein Freund kommt aus Kongo (DRC) lebt aber in Südafrika. Ich lebe in Deutschland und komme aus Sambia. Unsere Tochter ist Deutsch. Mein Freund und ich wollten, wie es bei uns übrig ist, dass unsere Tochter sein Nachname bekommt. Er hat die Vaterschaftsanerkennung bei der Botschaft in Pretoria gemach und hat sein beglaubigte Pass hier geschickt. Die beiden Dokumente sind auch beim Standesamt. Nun steht beim Vater auf Geburtenregister: Identität nicht nach nachgewiesen, was wiederum heisst, dass unsere Tochter keine Geburtsurkunde haben kann. Ich weiss, dass viele Afrikaner keine Geburtsurkunde haben. Z.B. gibt es  Geburtsurkunde in Sambia  seit 1971. Die Menschen, die vor 1971 haben keine GU.
Meine Frage:
Kann dieses Problem gerichtlich gelöst werden oder gibt es überhaupt noch ein Ausweg?
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Lisa2014
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Berlinerin/D/USA
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Antwort #1 - 24.06.2013 um 10:48:20
 
Du schreibst, das er aus dem Kongo ist und du aus Sambia. Wie lange lebst du hier schon? Welchen Aufenthalt hast du?
Du schreibst dein Kind sei Deutsch?

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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 24.06.2013 um 11:28:04
 
Lisa2014 schrieb am 24.06.2013 um 10:48:20:
Du schreibst dein Kind sei Deutsch?

Wahrscheinlich nach der Optionsregelung (§4 StAG).
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #3 - 24.06.2013 um 11:38:33
 
Du kannst Dir zuerst eine Bescheinigung vom Standesamt darüber holen, dass Du die Geburt angezeigt hast, aber diese noch nicht beurkundet werden kann nach §7 Abs. 2 PStV und du kannst außerdem einen beglaubigten Registerauszug verlangen (wo dann drin stehen würde, dass bzgl. des Vaters irgendein Nachweis fehlt), womit Du erstmal Kindergeld, Elterngeld, Kindertagesbetreuungsgutschein, Aufnahme in KV etc. beantragen kannst.

Du solltest die Ausstellung der Geburtsurkunde auf jeden Fall beantragen und Dir vom Standesamt genau erklären lassen, wie es gerne möchte, dass der Vater seine Identität nachweist. Vielleicht kann die Flüchtlingshilfe oder Dein Abgeordneter auch vermitteln helfen, es ist nie eine schöne Sache, wenn Deutschland den Kindern kooperativer Eltern die Ausstellung einer Geburtsurkunde verweigert.
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tifi
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Sambia
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Antwort #4 - 24.06.2013 um 17:27:53
 
@Lisa2013, ich lebe seit 17 Jahren in Deutschland.
@Alacritry, eine Bescheinigung habe ich, das ist aber keine Geburtsurkunde. Es is auf der gleichen Bescheinigung, wo es steht, dass Vater's identität nicht nachgewiesen werden kann. Deswegen kann sein Nachnahme nicht benutzt werden, obwohl er als Vater eingetragen ist.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #5 - 24.06.2013 um 17:55:50
 
@tifi: Nur, damit Du ihn nicht suchst:

Ich habe Deinen nahezu wortidentischen Eintrag in dem anderen Forum gelöscht. Bitte keine Crossposts! -

Wenn etwas irgendwo zunächst nicht an der richtigen Stelle gepostet wurde, verschieben wir es an die richtige.

Dazu sind die Mods und Admins hier da.



=schweitzer=
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