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Arbeiten im Ausland mit NE ? (Gelesen: 1.754 mal)
mikel
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeiten im Ausland mit NE ?
23.06.2013 um 22:16:36
 
Hallo,

darf ich als Ausländer im Ausland arbeiten ? Z.b in der Schweiz?

Habe die NE. Wenn ja, was müßte ich beachten?

mikel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.06.2013 um 22:39:13
 
mikel schrieb am 23.06.2013 um 22:16:36:
darf ich als Ausländer im Ausland arbeiten ?


Ähh ?
mit der richtigen Arbeitserlaubnis: klar

mikel schrieb am 23.06.2013 um 22:16:36:
Z.b in der Schweiz?


z.B. auch dort

mikel schrieb am 23.06.2013 um 22:16:36:
Habe die NE

mit dieser darfst du z.B. in Schengen reisen, aber nicht arbeiten.

mikel schrieb am 23.06.2013 um 22:16:36:
Wenn ja, was müßte ich beachten?


Arbeitserlaubnis in diesem Land.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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mikel
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.06.2013 um 23:07:07
 
Hm, würde ich denn eine Arbeitserlaubnis für die Schweiz bekommen ?
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 24.06.2013 um 09:58:33
 
mikel schrieb am 23.06.2013 um 23:07:07:
Hm, würde ich denn eine Arbeitserlaubnis für die Schweiz bekommen ?

Das solltest Du die Schweizer bzw. die dortigen Behörden fragen und dürfte höchstwahrscheinlich von Deiner beruflichen Qualifikation abhängig sein..
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Danke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 24.06.2013 um 11:14:39
 
mikel schrieb am 23.06.2013 um 22:16:36:
Habe die NE. Wenn ja, was müßte ich beachten?


bevor du bei den Schweizer Behörden nachfragst, zwecks Arbeitserlaubnis... erkundige dich erstmals bei deiner dir zuständigen Ausländerbehörde, damit du deine NE nicht verlierst.
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