Im Aufenthaltsgesetz steht es geschrieben...
Von der 90/180 Regel sind u.a. US, Kanadische, Australische, Neu-Seeländische, Japanische, Kroatische, Süd-Koreanische Staatsbürger u.a. Weitere. Ist der Bundespolizei bestens bekannt!!
Und das US, Kanadische, Australische, Neu-Seeländische, Japanische, Süd-Koreanische Staatsbürger u.a. Weitere eine
AE beantragen können von Deutschland aus ist der Ausländerbehörde auch bestens bekannt.
z.B.:
§ 41 Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten
(1) Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der
Vereinigten Staaten von Amerika können auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in
das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann im Bundesgebiet
eingeholt werden.
(2) Dasselbe gilt für Staatsangehörige von Andorra, Honduras, Monaco und San Marino, die keine
Erwerbstätigkeit mit Ausnahme der in § 17 Abs. 2 genannten Tätigkeiten ausüben wollen.
(3) Ein erforderlicher Aufenthaltstitel ist innerhalb von drei Monaten nach der Einreise zu beantragen. Die
Antragsfrist endet vorzeitig, wenn der Ausländer ausgewiesen wird oder sein Aufenthalt nach § 12 Abs. 4 des
Aufenthaltsgesetzes zeitlich beschränkt wird.
Was noch zu Bedenken wäre. Das Einreise Datum Schengen in deinem Fall Madrid. Spielt hier eine untergeordnete Rolle. Das Einreise Datum in die BRD ist ausschlaggebend. Ab dem Datum 90 Tage = Legaler Aufenthalt in der BRD. Aber nicht Schengen. Weiter und Einreise in ein weiteres Schengen Land führt zu Komplikationen.
Ausreise in ein nicht Schengen Staat = keine Komplikation.