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Zusammenveranlagung nach Heirat (Gelesen: 4.267 mal)
Themen Beschreibung: Heirat Ausländerin - Finanzamt
datteln
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19.06.2013 um 21:46:33
 
Hallo ich Deutscher (ganzes Jahr in Deutschland gewohnt) werde im September meine Freundin aus Moldawien bzw. Republik Moldau heiraten. Ich weiss zwar das die zwar eigentlich nicht hier her gehört, aber ich weiss mir nicht mehr anders zu helfen, da ich überall, sogar beim Finanzamt, widersprüchliche Auskünfte bekomme. Meine Frage ist ob ich rückwirkend die Steuerklasse III bekomme für das ganze Jahr 2013. Eigentlich dachte ich das ich eine Lösung gefunden hätte: Das man entweder seinen gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland haben muss (mindestens einen Tag) oder beide mindestens 6 Monate und 1 Tag in Deutschland  gewesen sein müssen, um unbeschränkt steuerpflichtig zu sein. Nur im Internet habe ich gelesen das, wenn wir Ende des Jahres, wir zwar einen gemeinsamten Wohnsitz haben, aber sie nicht lang genug in Deutschland gewesen ist (also länger ein halbes Jahr) um unbeschränkt steuerpflichtig zu sein. Was ist nun richtig?


Habe auch folgendes gefunden im Internet:

Die Zusammenveranlagung ist dann möglich, wenn

    die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben. 1 Tag des Zusammenlebens im Veranlagungszeitraum, also vom 1.1. bis 31.12. eines Jahres sind ausreichend, um die Zusammenveranlagung zu wählen.
    die Ehe in Deutschland anerkannt wird, es muß also keine in Deutschland geschlossene Ehe sein.
    beide Ehegatten in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Ist nur ein Ehegatte unbeschränkt steuerpflichtig, kommt es auf Wohnsitz, Nationalität und Höhe des Einkommens des anderen Ehegatten an, ob eine Zusammenveranlagung möglich ist.

Weiss jemand wo ich nähere Informationen finde, ob sie unbeschränkt steuerpflichtig ist bzw. ob ich Steuererklasse III bekomme: Ich selbst habe ein Bruttoeinkommen von 40000 Euro /sie ca. 1800 Euro in diesem Jahr

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Antwort #1 - 20.06.2013 um 09:49:42
 
Du bekommst die Steuerklasse III wenn deine Frau hier angemeldet ist; ergo uneingeschränkt steuerpflichtig ist.
Für das Jahr 2013 wird dann die Ehe berücksichtigt. Es ist dann als wenn du das ganz Jahr die III gehabt hättest!
Um eine AE zu bekommen muss sie ja sowieso hier leben!!!
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Antwort #2 - 20.06.2013 um 20:17:19
 
datteln schrieb am 19.06.2013 um 21:46:33:
Weiss jemand wo ich nähere Informationen finde, ob sie unbeschränkt steuerpflichtig ist

Hier:
1. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html
"Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig."
2. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__26.html
"Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn
1. beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1...
2. sie nicht dauernd getrennt leben und
3. bei ihnen die Voraussetzungen aus den Nummern 1 und 2 zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen haben oder im Laufe des Veranlagungszeitraums eingetreten sind."

Das Einkommen spielt keine Rolle.
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Antwort #3 - 20.06.2013 um 23:09:33
 
datteln schrieb am 19.06.2013 um 21:46:33:
Meine Frage ist ob ich rückwirkend die Steuerklasse III bekomme für das ganze Jahr 2013.

nein, du wirst aber auf Antrag bei der Steuererklärung für das ganze Jahr so veranlagt wie bei StKl 3 (wenn die Voraussetzungen gegeben sind, also Wohnsitz etc...)
Kommt auf das gleiche heraus und das wolltest du wohl wissen

datteln schrieb am 19.06.2013 um 21:46:33:
Was ist nun richtig?

keine Ahnung, ich habe den Unsinn im Satz vorher nicht verstanden

Grundsätzlich: wenn du in D lebst und verheiratet bist und deine Frau am 31.12.2013 mit Dir in D lebt und unbeschränkt steuerpflichtig ist, dann könnt Ihr für 2013 gemeinsam veranlagen (so als ab du das ganze Jahr in StKl 3 warst)

klar soweit?



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Antwort #4 - 21.06.2013 um 20:59:08
 
habe von einem Steuerberater folgende Information bekommen:

Allerdings bedeutet unbeschränkte Steuerpflicht, dass das Gesamteinkommen in Deutschland, also auch Einkommen im Ausland - vorbehaltlich von Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen - zu versteuern ist.

Was soll mir das sagen? Klingt so, als wenn es doch abhängig wäre von ihren bisherigen Einkünften im Ausland bzw. deren Höhe und nicht nur vom steuerlichen Wohnsitz in Deutschland
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Antwort #5 - 21.06.2013 um 21:04:48
 
datteln schrieb am 21.06.2013 um 20:59:08:
Allerdings bedeutet unbeschränkte Steuerpflicht, dass das Gesamteinkommen in Deutschland, also auch Einkommen im Ausland - vorbehaltlich von Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen - zu versteuern ist.

Was soll mir das sagen?

Das bedeutet, dass die Höhe der Steuer in Deutschland auch vom Einkommen im Ausland abhängt.
Vereinfacht: Je höher das Einkommen im Ausland, desto höher die Steuer in Deutschland.
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Antwort #6 - 21.06.2013 um 21:05:45
 
Das bedeutet vermutlich, dass der Steuerberater Deine Frage nicht verstanden hat.

Sie muss herziehen und sich anmelden, dann ist sie "unbeschränkt steuerpflichtig". Und danach meldest Du Dich beim Finanzamt um.

Bis dahin wird Dir alles vom Lohn abgezogen, als wenn Du unverheiratet bist. Das bekommst Du dann rückwirkend zum 1. Januar zurück, sobald Du Deine Steuererklärung abgibst. Es reicht also, wenn sie sich zwischen Weihnachten und Neujahr anmeldet (aber ein früherer Zeitpunkt wäre weniger Stress).
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