datteln
Themenstarter
Full Member
Offline
i4a rocks!
Beiträge: 85
Datteln Nordrhein-Westfalen Germany
Geschlecht:
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
|
Hallo ich Deutscher (ganzes Jahr in Deutschland gewohnt) werde im September meine Freundin aus Moldawien bzw. Republik Moldau heiraten. Ich weiss zwar das die zwar eigentlich nicht hier her gehört, aber ich weiss mir nicht mehr anders zu helfen, da ich überall, sogar beim Finanzamt, widersprüchliche Auskünfte bekomme. Meine Frage ist ob ich rückwirkend die Steuerklasse III bekomme für das ganze Jahr 2013. Eigentlich dachte ich das ich eine Lösung gefunden hätte: Das man entweder seinen gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland haben muss (mindestens einen Tag) oder beide mindestens 6 Monate und 1 Tag in Deutschland gewesen sein müssen, um unbeschränkt steuerpflichtig zu sein. Nur im Internet habe ich gelesen das, wenn wir Ende des Jahres, wir zwar einen gemeinsamten Wohnsitz haben, aber sie nicht lang genug in Deutschland gewesen ist (also länger ein halbes Jahr) um unbeschränkt steuerpflichtig zu sein. Was ist nun richtig?
Habe auch folgendes gefunden im Internet:
Die Zusammenveranlagung ist dann möglich, wenn
die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben. 1 Tag des Zusammenlebens im Veranlagungszeitraum, also vom 1.1. bis 31.12. eines Jahres sind ausreichend, um die Zusammenveranlagung zu wählen. die Ehe in Deutschland anerkannt wird, es muß also keine in Deutschland geschlossene Ehe sein. beide Ehegatten in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Ist nur ein Ehegatte unbeschränkt steuerpflichtig, kommt es auf Wohnsitz, Nationalität und Höhe des Einkommens des anderen Ehegatten an, ob eine Zusammenveranlagung möglich ist.
Weiss jemand wo ich nähere Informationen finde, ob sie unbeschränkt steuerpflichtig ist bzw. ob ich Steuererklasse III bekomme: Ich selbst habe ein Bruttoeinkommen von 40000 Euro /sie ca. 1800 Euro in diesem Jahr
Dattelner
|