Runenwolf schrieb am 19.06.2013 um 08:51:23:Eben ... und deswegen die inhaltliche Überprüfung. Nur weil eine Urkunde von "außen" gesehen ordentlich ausschaut, muss noch lange nicht der Inhalt stimmen. Und da sagst du ja selbst, dass es dabei Probleme gibt. Und die gilt es aufzuklären.
Ja, das verstehe ich doch alles. Ich habe ja auch nichts gegen die Urkundenprüfung an sich, wenn es denn notwendig sein sollte. In einigen Fällen verstehe ich sogar die Notwendigkeit. Das wäre zum Beispiel bei der Visumerteilung und der Nachbeurkundung. Aber nicht bei jeder Behörde auf ein neues. Bei der Meldebehörde zum Beispiel leuchtet es mir absolut nicht ein. Zumal meine Frau ihren Wohnsitz ohne Urkundenprüfung anmelden kann, warum sollte die Änderung meines Ehestandes nicht auch ohne Urkundenprüfung möglich sein. Zumal die Heiratsurkunde die Grundlage für das dann bereits erteilte Visum ist.
Mein Kritikpunkt ist: Es wird hier mit zweierlei Maß gemessen. In einigen Fällen wird beim Visumantrag keine Urkundenprüfung durchgeführt und bei anderen schon. Das kostet dann nicht nur viel Geld sondern vor allem viel Zeit, in der die Ehepartner weiterhin getrennt leben müssen. Ich möchte hier nur auf die Ungleichbehandlung hinweisen, auch wenn mir klar ist das es nichts ändern wird. Ich werde damit leben müssen. Wir sind vom "Goodwill" des jeweiligen Sachbearbeiters abhängig. So ist es eben. Da schlimme ist das jede Behörde für sich auf eine Urkundenprüfung bestehen kann. Das kann echt frustrieren.
Wir werden in jedem Fall eine Nachbeurkundung machen lassen. Aber erst wenn der Visumantrag durch ist und meine Frau hier. Ich würde aber gerne meinen Meldeintrag ändern lassen bevor die Nachbeurkundung abgeschlossen ist. Das ist auch möglich und wird in vielen Fällen ohne große Nachfrage so gemacht. Scheinbar wird bei mir großes Aufhebens davon gemacht. Hier geht es nur um den Eintrag im Melderegister nach erfolgter Erteilung des Visumes zur
FZF. Ich verstehe echt das Problem nicht. Die Urkunde wurde dann doch vorher schon von zwei anderen Behörden für gut befunden.
Ich würde mich gerne über die verwaltungsrechtlichen Bestimmungen informieren. Kann mir jemand einen Hinweis geben wo ich die entsprechenden Verwaltungsvorschriften oder Gesetzestexte zum Meldegesetz finde?