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Anmeldung Wohnsitz nach FZF und Meldeeintrag "verheiratet" (Gelesen: 13.952 mal)
Saxonicus
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Antwort #15 - 18.06.2013 um 20:40:51
 
hastenichgesehn schrieb am 18.06.2013 um 20:12:06:
Im Falle der dominikanischen Urkunden kann man getrost davon ausgehen das diese ECHT sind. 

So völlig grundlos wird man dieses Land wohl kaum als Problemstaat mit unsicheren Urkundenwesen deklarieren.
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Runenwolf
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Antwort #16 - 19.06.2013 um 08:51:23
 
hastenichgesehn schrieb am 18.06.2013 um 20:12:06:
Wenn es Probleme mit diesen Urkunden gibt, dann sind es eher die Inhalte. Dabei wird viel geschludert - wie ich aus eigener leidvoller Erfahrung weiß.


Eben ... und deswegen die inhaltliche Überprüfung. Nur weil eine Urkunde von "außen" gesehen ordentlich ausschaut, muss noch lange nicht der Inhalt stimmen. Und da sagst du ja selbst, dass es dabei Probleme gibt. Und die gilt es aufzuklären.
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Antwort #17 - 19.06.2013 um 11:57:03
 
Runenwolf schrieb am 19.06.2013 um 08:51:23:
Eben ... und deswegen die inhaltliche Überprüfung. Nur weil eine Urkunde von "außen" gesehen ordentlich ausschaut, muss noch lange nicht der Inhalt stimmen. Und da sagst du ja selbst, dass es dabei Probleme gibt. Und die gilt es aufzuklären.


Ja, das verstehe ich doch alles. Ich habe ja auch nichts gegen die Urkundenprüfung an sich, wenn es denn notwendig sein sollte. In einigen Fällen verstehe ich sogar die Notwendigkeit. Das wäre zum Beispiel bei der Visumerteilung und der Nachbeurkundung. Aber nicht bei jeder Behörde auf ein neues. Bei der Meldebehörde zum Beispiel leuchtet es mir absolut nicht ein. Zumal meine Frau ihren Wohnsitz ohne Urkundenprüfung anmelden kann, warum sollte die Änderung meines Ehestandes nicht auch ohne Urkundenprüfung möglich sein. Zumal die Heiratsurkunde die Grundlage für das dann bereits erteilte Visum ist.

Mein Kritikpunkt ist: Es wird hier mit zweierlei Maß gemessen. In einigen Fällen wird beim Visumantrag keine Urkundenprüfung durchgeführt und bei anderen schon. Das kostet dann nicht nur viel Geld sondern vor allem viel Zeit, in der die Ehepartner weiterhin getrennt leben müssen. Ich möchte hier nur auf die Ungleichbehandlung hinweisen, auch wenn mir klar ist das es nichts ändern wird. Ich werde damit leben müssen. Wir sind vom "Goodwill" des jeweiligen Sachbearbeiters abhängig. So ist es eben. Da schlimme ist das jede Behörde für sich auf eine Urkundenprüfung bestehen kann. Das kann echt frustrieren.

Wir werden in jedem Fall eine Nachbeurkundung machen lassen. Aber erst wenn der Visumantrag durch ist und meine Frau hier. Ich würde aber gerne meinen Meldeintrag ändern lassen bevor die Nachbeurkundung abgeschlossen ist. Das ist auch möglich und wird in vielen Fällen ohne große Nachfrage so gemacht. Scheinbar wird bei mir großes Aufhebens davon gemacht. Hier geht es nur um den Eintrag im Melderegister nach erfolgter Erteilung des Visumes zur FZF. Ich verstehe echt das Problem nicht. Die Urkunde wurde dann doch vorher schon von zwei anderen Behörden für gut befunden.   

Ich würde mich gerne über die verwaltungsrechtlichen Bestimmungen informieren. Kann mir jemand einen Hinweis geben wo ich die entsprechenden Verwaltungsvorschriften oder Gesetzestexte zum Meldegesetz finde?


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« Zuletzt geändert: 19.06.2013 um 12:09:43 von hastenichgesehn »  
 
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Antwort #18 - 19.06.2013 um 16:34:06
 
•§ 34 Personenstandsgesetz -PStG- (http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__34.html)


•Art. 11, 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch -EGBGB- (http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/)


Dann für Berlin gibt es noch
•§ 8 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin (http://gesetze.berlin.de/default.aspx?vpath=bibdata%2fges%2fBlnPStVO%2fcont%2fBl...)

Sollte es bei euch auch in der Art geben
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Antwort #19 - 21.06.2013 um 08:30:11
 
Vielen Dank für die Links.

Leider hatte ich noch keine Zeit mich da durch zu kämpfen. Aber ich habe auch noch folgende Gesetze gefunden:

Das Meldegesetz für NRW: MG NRW

Und das Melderechtsrahmengesetz (MRRG): MRRG

Vielleicht ist es für einige interessant.


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Antwort #20 - 21.06.2013 um 12:07:01
 
Das hilft nicht lange: Durch die Föderalismus-Reform ist das Melderecht jetzt Bundesrecht geworden. Der Bundestag hat sich nur ein bisschen "verspätet" mit dem Gesetz, aber Landesgesetze haben nicht mehr lange Bedeutung.
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Antwort #21 - 21.06.2013 um 15:35:24
 
Naja, ein bisschen Zeit bleibt noch. 

Das geänderte Gesetz soll im Mai 2015 in Kraft treten.

Und das bundeseinheitlich Gesetz wird dann wohl das MRRG (siehe auch den Link in meinem letzten Beitrag).
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Antwort #22 - 28.06.2013 um 07:07:41
 
So, leider ist noch keine Entscheidung über das Visum getroffen worden, aber es zumindest gab es schon die erste Reaktion. Mal abwarten wie das Interview bei der ABH verläuft.

Ich hatte einen Termin mit dem Standesamt, um einige Dinge zu besprechen. Ich habe es so verstanden das die Dokumente aus der Dominikanischen Republik inzwischen nicht mehr zwingend eine Überprüfung erfordern. Daher ist alles halb so schlimm. Der Standesbeamte hat auch gleich meinen Eintrag im Melderegister auf "verheiratet" geändert.

Na also! Geht doch!
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Antwort #23 - 23.08.2013 um 12:58:36
 
Ich kram diesen Beitrag noch einmal hervor, denn es gibt ein paar neue Fragen. Wie immer wäre ich für ein paar Tipps dankbar.

Meine Frau ist inzwischen hier. Es hat alles super geklappt. Gestern hat sie den Aufenthaltstitel für drei Jahre bekommen. Wow, 110€ kostet das Kärtchen.

Als nächstes wollen wir die Nachbeurkundung unserer Heiratsurkunde beantragen und wenn möglich auch den Namenseintrag meiner Frau ändern. Aber es sind ein paar neue Fragen aufgetaucht.

Was passiert mit dem Aufenthaltstitel wenn mein Frau offiziell einen anderen Namen hat? Müssen wir den eAT ändern lassen?

Wobei der eAT ja nur zusammen mit dem Reisepass gültig ist. Im Reisepass ist ja der aktuelle Name meiner Frau eingetragen. Die Änderung des Namens in den dominikanischen Dokumenten ist noch komplizierter, deswegen wollen wir das erstmal nicht machen.


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Antwort #24 - 23.08.2013 um 13:18:34
 
hastenichgesehn schrieb am 23.08.2013 um 12:58:36:
Ich kram diesen Beitrag noch einmal hervor, denn es gibt ein paar neue Fragen. Wie immer wäre ich für ein paar Tipps dankbar.

Meine Frau ist inzwischen hier. Es hat alles super geklappt. Gestern hat sie den Aufenthaltstitel für drei Jahre bekommen. Wow, 110€ kostet das Kärtchen.

Als nächstes wollen wir die Nachbeurkundung unserer Heiratsurkunde beantragen und wenn möglich auch den Namenseintrag meiner Frau ändern. Aber es sind ein paar neue Fragen aufgetaucht.

Was passiert mit dem Aufenthaltstitel wenn mein Frau offiziell einen anderen Namen hat? Müssen wir den eAT ändern lassen?

Wobei der eAT ja nur zusammen mit dem Reisepass gültig ist. Im Reisepass ist ja der aktuelle Name meiner Frau eingetragen. Die Änderung des Namens in den dominikanischen Dokumenten ist noch komplizierter, deswegen wollen wir das erstmal nicht machen.


So wie ich Dich verstehe, zielt ihr auf eine 'hinkende' Namensführung ab. D.h. je nach Land hat sie einen anderen Namen. Wollt ihr euch das wirklich antun? Der Name im Reisepass wird sich nicht ändern (ohne das DomRep den Namen ändert), sie kann in D aber auch nicht mehr ihren alten Namen verwenden.
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Antwort #25 - 23.08.2013 um 13:23:43
 
hastenichgesehn schrieb am 23.08.2013 um 12:58:36:
Als nächstes wollen wir die Nachbeurkundung unserer Heiratsurkunde beantragen und wenn möglich auch den Namenseintrag meiner Frau ändern. Aber es sind ein paar neue Fragen aufgetaucht.

Was passiert mit dem Aufenthaltstitel wenn mein Frau offiziell einen anderen Namen hat? Müssen wir den eAT ändern lassen?

Wobei der eAT ja nur zusammen mit dem Reisepass gültig ist. Im Reisepass ist ja der aktuelle Name meiner Frau eingetragen. Die Änderung des Namens in den dominikanischen Dokumenten ist noch komplizierter, deswegen wollen wir das erstmal nicht machen.


Ich geh mal davon aus, dass deine Frau deinen Familiennamen annehmen möchte.
Diese Namenswahl kennt auch das dominikanische Namensrecht, damit führt deine Frau auch in ihrem Heimatland deinen Familiennamen.
Das bedeutet auch, dass ihr Pass geändert werden muss. Eventuell muss sogar ein neuer ausgestellt werden.

Dann müsst ihr auch den eAT ändern lassen. Wenn es einen neuen Pass gibt, dann ist das eine sogenannte "Übertragung", die in jedem Fall günstiger als die Ausstellung des eAT wird, also keine Angst, dass nochmals 110,00 € fällig werden. Wieviel genau, kann ich dir allerdings nicht sagen.

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Antwort #26 - 23.08.2013 um 13:25:29
 
tiggger schrieb am 23.08.2013 um 13:18:34:
So wie ich Dich verstehe, zielt ihr auf eine 'hinkende' Namensführung ab. D.h. je nach Land hat sie einen anderen Namen. Wollt ihr euch das wirklich antun? Der Name im Reisepass wird sich nicht ändern (ohne das DomRep den Namen ändert), sie kann in D aber auch nicht mehr ihren alten Namen verwenden. 


Da gibt es aber keine hinkende Namensführung, denn die Führung eines gemeinsamen Namens ist in vorliegendem Fall auch in der DomRep möglich.

Hierzu ein Auszug einer Seite des BMI


http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/MigrationIntegration...
Dominikanische Republik

Die Namensführung der Frau nach der Eheschließung unterliegt keinen strikten Regelungen. Die Frau kann ihren Namen behalten oder den ersten Nachnamen des Mannes mit einem „de“ verbunden ihrem ersten Nachnamen anfügen. Sie kann ebenso nur den Namen ihres Mannes annehmen oder ihren beiden Nachnamen den ersten Nachnamen ihres Mannes mit „de“ anfügen. Für eine Namensänderung ist lediglich die Vorlage der Heiratsurkunde bei der dominikanischen Behörde erforderlich.

Im Falle einer Scheidung, kann das Scheidungsurteil (oder ein späteres Urteil) der Frau die Führung des Namens des Mannes untersagen oder sie ermächtigen, ihn weiterhin zu führen.

Eine hinkende Namensführung kommt nur dann zustande, wenn das eine Land die Namensführung des anderen Landes so nicht kennt und nicht akzeptiert.
Mit Spanien ist das beispielsweise so, mit Frankreich auch. Da gibt es keinen gemeinsamen Ehenamen.
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Antwort #27 - 26.08.2013 um 11:07:12
 
Ah, vielen Dank! Also wenn ich das richtig verstehe können wir so vorgehen:

1. Nachbeurkundung unserer dominikanischen Heiratsurkunde und Änderung des Namens meiner Frau (wird in der Heiratsurkunde eingetragen)
2. Änderung des Reisepasses meiner Frau (Vorlage der deutschen Heiratsurkunde mit dem geänderten Namen)
3. Beantragung eines neuen eAT

Scheint relativ einfach zu sein (wenn ich keine  Denkfehler mache). Zumindest sollte der bisherige dominikanische Reisepass zusammen mit dem eAT solange gültig sein bis ein neuer Reisepass ausgestellt wurde. Ein neuer eAT wird ja nicht lange dauern, denke ich.

Bis auf den geänderten Reisepass halten sich dann auch die Kosten im Rahmen.

Meine Frau wird meinen Namen an ihren Namen mit einem "de"anhängen (sofern das Standesamt dies ermöglicht). Ich behalte allerdings meinen Namen.
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Antwort #28 - 03.09.2013 um 07:28:51
 
hastenichgesehn schrieb am 26.08.2013 um 11:07:12:
Meine Frau wird meinen Namen an ihren Namen mit einem "de"anhängen (sofern das Standesamt dies ermöglicht). Ich behalte allerdings meinen Namen.

Also doch keine gemeinsame Namensführung, wie von anderen vermutet.

Würde heißen, dass bei der Namenserklärung jeder in seinem Recht bleibt. Für den deutschen Rechtsbereich wird keine Erklärung abgegeben, d.h. jeder behält seinen Nachnamen. Für den DomRep. Rechtsbereich erklärt die Frau die Namensführung mit "de".

Das führt in D und in der DomRep. zur gleichen Namensführung.

Gruß
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