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Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 2.141 mal)
Themen Beschreibung: Aufenthaltserlaubnis-unbefristeten Arbeitsvertrag, abgeschlossene Beruffsausbildung
appatrio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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11.06.2013 um 23:14:58
 
Hallo,

hier kommt noch eine Frage: seit 2009 Februar habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Derzeit bin ich staatlich examinierter Altenpflegehelfer in Deutschland und befinde mich weiterhin in der Ausbildung. In Deutschland lebe ich seit 2006 September. - Kann es auf Grund solchen Arbeitvertrages und abgeschlossener Berufsausbildung (Und auch, dass ich weiterhin mich in der Ausbildung befinde)  mir eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden? Die Rentenbeiträge würden von mir ab Dezember 2008 bezahlt, bis dahin war ich ein Student. 

Danke voraus

Georg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 11.06.2013 um 23:53:34
 
ja, § 18 Abs. 4 AufenthG in Verbindung mit § 27 Abs. 1 Nr. 4 BeschV.
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appatrio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.06.2013 um 21:56:21
 
Zitat:
ja, § 18 Abs. 4 AufenthG in Verbindung mit § 27 Abs. 1 Nr. 4 BeschV.


Hallo, eine Frage noch: wie soll ich solchen Visum beantragen, was ist notwendig zu machen, benötigt es Arbeitsamtzustimmung und wie stehen die Chancen dass ich Visum bekomme trotz der einjährigen Ausbildung zum Altenpflegehelfer und unbefristeten Arbeitsvertrag?   

Danke voraus

Georg
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Antwort #3 - 25.06.2013 um 22:57:38
 
appatrio schrieb am 11.06.2013 um 23:14:58:
Derzeit bin ich staatlich examinierter Altenpflegehelfer in Deutschland und befinde mich weiterhin in der Ausbildung. In Deutschland lebe ich seit 2006 September.

Da drängen sich Fragen auf:
1. bist "staatlich examinierter Altenpflegehelfer" und "weiterhin in der Ausbildung"; welche Ausbildung ist das jetzt?
2. Welche Staatsangehörigkeit und
3. welchen AT hast Du ?
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appatrio
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Antwort #4 - 25.06.2013 um 23:27:57
 
HeFi schrieb am 25.06.2013 um 22:57:38:
Da drängen sich Fragen auf:
1. bist "staatlich examinierter Altenpflegehelfer" und "weiterhin in der Ausbildung"; welche Ausbildung ist das jetzt?
2. Welche Staatsangehörigkeit und
3. welchen AT hast Du ?

Hallo, ich habe nach einem Jahr meiner Ausbildung den Staatsexamen zum Altenpflegehelfer abgelegt und jetzt werde ich in  1 Jahr Staatsexamen zum Altenpfleger machen (3 Jährige Ausbildung zum Fachkraft- Altenpfleger) ; Staatsangehörigkeit -georgisch; derzeit habe AT wegen gemeinsamen Kindes mit deutschen Staatsangehörigen.
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HeFi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 26.06.2013 um 01:19:55
 
appatrio schrieb am 25.06.2013 um 23:27:57:
derzeit habe AT wegen gemeinsamen Kindes mit deutschen Staatsangehörigen. 

Warum fragst Du dann überhaupt nach einem anderen AT ?
Was ist der Hintergrund?

Für einen (ausgebildeten) Altenpfleger käme ggf. auch § 18 Abs. 4 AufenthG in Verbindung mit § 30 BeschV in Betracht http://www.buzer.de/gesetz/6774/a96384.htm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 26.06.2013 um 07:03:20
 
HeFi schrieb am 26.06.2013 um 01:19:55:
Für einen (ausgebildeten) Altenpfleger käme ggf. auch § 18 Abs. 4 AufenthG in Verbindung mit § 30 BeschV in Betracht

nein, weil es mit Georgien kein entsprechendes Abkommen gibt. Bei einer in Deutschland abgeschlossenen Berufsausbildung bleibt es bei § 27 BeschV.

HeFi schrieb am 26.06.2013 um 01:19:55:
Was ist der Hintergrund?

Der TS hat wohl Angst, dass die AE 28 dann nicht mehr verlängert wird:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1370967314
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