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Aufenthalt, Integrationskurs und Lebensunterhalt (Gelesen: 2.455 mal)
Themen Beschreibung: Finanzierung des Kurses und Lebensunterhaltskosten
DerTyp
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Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt, Integrationskurs und Lebensunterhalt
11.06.2013 um 22:06:34
 
Hallo ihr lieben,

da ihr mir in jüngster Vergangenheit bereits sehr weitergeholfen, ohne euch hätte ich meine 'jetzt Frau' in Deutschland nicht heiraten können. Sie kommt aus der Ukraine und der Papierkrieg war zeitweise sehr ermüdend und frustrierend. Ohne eure Tipps wäre es vielleicht (zumindest in Deutschland) nie dazu gekommen.

Wir sind jetzt seit 3,5 Monaten glücklich verheiratet! Mal sehen wie die nächsten 3,5 Monate werden. Kleine Schritte soll man nehmen, nicht wahr? Laut lachend

Aber genug sentimentales Zeug Cool Ich möchte mich erneut an euch wenden. Diesmal geht es eher um finanzielle Fragen.

Undzwar hat meine Frau mittlerweile ihren Aufenthaltstitel sowie eine Bescheinigung von der Ausländerbehörde dass die Teilnahme an einem Integrationskurs nötig ist, welchen sie nun seit 2 Wochen besucht. War auch wieder mit einigem Papierkrieg verbunden weil einige Leute einige Papiere in einigen Ämtern verschlampt haben... egal.

Jetzt stellen wir uns allerdings die Frage. Wie sieht es mit der finanzierung dieses Kurses aus?

Und wie schauts mit den Lebensunterhaltskosten aus? Was steht uns zu?

Zu ersten Frage möchte ich hinzufügen dass mir gesagt wurde "Sobald Sie die Bescheinigung für die Notwendigkeit der Teilnahme an einem Integrationskurs erhalten haben werden ein Großteil der Kosten vom Staat übernommen". Nur besucht sie wie gesagt den Kurs schon seit 2 Wochen aber es kam noch keine Rechnung und wenn eine kommt wüsste ich nicht genau was ich damit zunächst machen muss. Bezahlen... ok is klar aber kriege ich das Geld dann wieder zurück oder wie darf man sich das vorstellen?

Zur zweiten Frage. Momentan bin ich Alleinverdiener und ich bin mir eigentlich sicher dass ich mich damals beim beantragen der Visa Papiere verpflichtet habe für sie zu bürgen als auch auf Hartz IV zu verzichten. Nun habe ich nicht vor Hartz IV zu beantragen oder sonstiges. Ich war ja auch nicht betrunken und wusste worauf ich mich einlasse. Trotzdem fragen wir uns, was steht uns zu? Ich alleine könnte uns beide nicht ernähren. Zumindest nicht ausreichend. Unsere Familien stehen jeweils hinter uns und unterstützen uns wo sie können. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen dass es in Deutschland keine Regelung bzw. keinen Anspruch auf Hilfen hierfür gibt.

Ich hatte in letzter Zeit viel um die Ohren da ich mich neben der Arbeit auch weiterbilde. Die Weiterbildung kostet natürlich auch was und daher würde mein alleiniger Verdienst nicht reichen.

Die Erkenntnis mich hierüber zu informieren kam nicht zu spät. Darüber hatte ich mich vorher schon teilweise informiert. Dadurch dass beide Teile der nun zusammengewachsenen Familie uns von Anfang an Hilfe zugesichert haben konnten wir den Lebensunterhalt zumindest erstmal von der Liste streichen. Jeddoch wollen wir alles versuchen um möglichst auf eigenen Beinen zu stehen ohne zusätzlich die Familie zu belasten oder den Staat irgendwie auszubeuten. Das ist wirklich nicht in unserem Sinne.

Nur ist die Art und Weise wie wir unser Leben momentan finanzieren doch etwas Paradox da wir zum einen auf eigenen Beinen stehen wollen aber zum anderen keine Hilfe beanspruchen und alles auf die Familie abwälzen. Daran wollen wir etwas ändern.

Sie (meine Frau) will sich auch, mit ihren 'noch' Basis Kenntnissen in Deutsch, zumindest einen Sommerjob suchen wo Deutschkenntnisse nicht allzu stark vorrausgesetzt werden damit sie in den Kurs-Ferien nicht nur doof rumsitzt.

Erleuchtet mich mit eurer Erfahrung! Tausend Dank vorab!!!

Gruß
DerTyp
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 11.06.2013 um 22:11:39
 
DerTyp schrieb am 11.06.2013 um 22:06:34:
Bezahlen... ok is klar aber kriege ich das Geld dann wieder zurück oder wie darf man sich das vorstellen?

wenn sie den Kurs besteht (B1 und Orientierungskurs) gibt es 50% vom BAMF zurück. Die Rechnung kommt soweit ich weiß ohnehin erst am Ende des Kurses.

DerTyp schrieb am 11.06.2013 um 22:06:34:
Trotzdem fragen wir uns, was steht uns zu?

Euch stehen durchaus Leistungen zur Sicherung des LU zu (auch Hartz IV) falls Dein Einkommen nicht ausreicht. Die Kosten für den I-Kurs werden dann auf Antrag nicht gefordert, siehe: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/TeilnahmeKosten....

DerTyp schrieb am 11.06.2013 um 22:06:34:
bin mir eigentlich sicher dass ich mich damals beim beantragen der Visa Papiere verpflichtet habe für sie zu bürgen als auch auf Hartz IV zu verzichten

Du bist als Ehemann sowieso unterhaltsverpflichtet. Die Verzichtserklärung auf H4 ist unnsinnig, so etwas hast Du sicher nicht unterschreiben müssen.
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« Zuletzt geändert: 11.06.2013 um 22:22:35 von N/V »  
 
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 11.06.2013 um 23:29:19
 
Zitat:
wenn sie den Kurs besteht (B1 und Orientierungskurs) gibt es 50% vom BAMF zurück.


ja, aber dafür muss sie B1 innerhalb von zwei Jahren nach Verpflichtung bestehen.

Zitat:
Die Rechnung kommt soweit ich weiß ohnehin erst am Ende des Kurses. 

naja, es gibt auch Kurströger, bei denen zahlt man jeden Monat im Voraus bzw. am Ende eines jeden Monats, bei anderen Trägern 3 Monate im Voraus.

DerTyp schrieb am 11.06.2013 um 22:06:34:
"Sobald Sie die Bescheinigung für die Notwendigkeit der Teilnahme an einem Integrationskurs erhalten haben werden ein Großteil der Kosten vom Staat übernommen"

damit ist gemeint, dass der Kurs für Euch nur ca. 1€/Stunde kostet, das ist der Eigenanteil, der von Euch zu tragen ist.
Den Rest rechnet der I-Kurs Träger mit den Behörden ab.
--- kann auch sein, dass der Eigenanteil vor einiger Zeit auf 1,20€ erhöht wurde, da bin ich mir aber nicht ganz sicher.

Kosten (inkl. Bücher und Fahrkosten) kannst du, wenn sie verpflichtet wurde, von der Steuer absetzen.

Bei Bedürftigkeit könnt Ihr von dem Eigenanteil auf Antrag befreit werden, ich glaube es gibt auch Fahrkostenzuschuss.


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Madita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 06.07.2013 um 20:07:01
 
Wahrscheinlich hat sich die Frage schon geklärt, aber bei uns ist es so:
Die Sprachschule holt sich automatisch die anfallenden Kosten von der Behörde (dafür gibt man die Bescheinigung ab, dass der Integrationskurs bewilligt/verlangt wurde).
Wir zahlen zu Beginn eines Moduls (100 Stunden) die Rechnung über 1,20 pro Stunde. Ich glaube, je nach finanzieller Situation kann man davon freigestellt werden. (Und wie gesagt: Wenn der gesamte Kurs innerhalb von zwei Jahren bestanden wird, bekommt man 50% wieder zurück.)

Bezüglich Jobs hatten wir auch einige Anstrengungen mit nur Basis-Deutschkenntnissen etwas für meinen Mann zu finden.
Mein Tip: Geht auf Initiativbewerbungen im Bereich Küchenhilfe (Restaurants, Hotel, Catering). Das war bei uns wesentlich erfolgreicher, als auf Anzeigen zu antworten, die idR. viele Bewerbungen bekommen. In (Spül-)Küchen ist oft Bedarf und Sprache nicht so wichtig, außerdem ist es dort auch abends und am WE möglich zu arbeiten.

Ich weiß natürlich nicht, was deine Frau von Beruf ist und ob das für euch in Frage kommt. Mein Mann ist eigentlich Ingenieur und ich hoffe natürlich, dass er möglichst schnell etwas Qualifzierteres findet. Aber so lange Sprachkurs und Titel-Annerkungsverfahren noch laufen, ist er froh, überhaupt irgendwie Geld zu verdienen. Viel Erfolg.
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