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Gutertrennung in Ausland (Gelesen: 1.627 mal)
Themen Beschreibung: Gutertrennung in Ausland
mal22
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i4a rocks!


Beiträge: 80

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gutertrennung in Ausland
06.06.2013 um 21:40:14
 
Hi Zusammen,
ich bin mit diesem thema überfargt worden und ich wurde hier auch stellen.

X ( Ausländer) und Y ( Deutsche) haben vor in Ausland zu heiraten.
X wird dann mit fzf nach deutschland kommen.

Die werden dann in Deutschland leben.
im Standesamt in Ausland wird dann eine gutertrennung unterschrieben.
wird dann Gefragt ob gutertrennung, wenn ja steht dann in Urkunde mit Gutertrennung,

Frage: wird das auch in Deutschland gilt ?

was passiert bei  Trennung, Scheidung ?

werde die Guterausgleich trot gemacht ? was ist mit der Rente und Vermögen ?


Wer hat damit Erfahrung oder was steht im Gesetz ?

vielen dank
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 07.06.2013 um 13:56:31
 
Dieser Ehevertrag findet in Deutschland nur soweit Anerkennung, sofern er nicht gegen "die guten Sitten" verstößt.

So wäre z.B. ein Ausschluß von Versorgungsleistungen nicht hinnehmbar, wenn der Unterhaltsberechtigte staatliche Leistungen in Anspruch nehmen müßte, während der andere Partner über ein  Einkommen verfügt, welches für angemessene Unterhaltsansprüche des bedürftigen Partners ausreicht.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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mal22
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i4a rocks!


Beiträge: 80

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.06.2013 um 16:08:32
 
Hi Saxonicus,

so ein Gefühl hatte ich  bei Unterhaltszahlung und soweiter.

was ist denn bei Scheidung mit der Rente,

VG
mal22
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reinhard
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Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 07.06.2013 um 16:17:15
 
Wenn sie wollen, dass alle Vereinbarungen gültig sind, gehen sie hier zu einem Notar und sagen, was sie regeln wollen. Der entwirft dann einen Ehevertrag, den sie beide unterschreiben, und der gilt dann in Deutschland. Der Notar achtet darauf, dass alle Regelungen mit den deutschen Gesetzen übereinstimmen.
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