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Namensrecht für jedes Kind wieder NEU bestimmen ? (Gelesen: 1.176 mal)
Santa
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Tupaq Amaru


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Namensrecht für jedes Kind wieder NEU bestimmen ?
06.06.2013 um 12:20:49
 
Hallo zusammen,
wir (Vater Deutsch, Mutter Peru) haben bei unserem ersten Kind eine Rechtswahlerklärung gem. Art. 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 EGBGB (oder so ähnlich) abgegeben und dabei das peruanische Namensrecht bestimmt.
In Kürze erwarten wir unser zweites Kind und ich habe beim hiesigen Standesamt nachgefragt, ob wegen der Wahl des peruanischen Namensrechts auch beim zweiten Kind wieder beide Elternteile persönlich im Standesamt erscheinen und die Rechtswahl unterzeichnen müssen oder ob diesmal ein Elternteil bzw. der Vater ausreichen würde und die Mutter sich den (direkt nach der Geburt beschwerlichen) Weg sparen könnte.
Antwort: -> Den gewünschten Geburtsnamen müssen Sie für jedes Kind wieder neu über eine gemeinsame Wahl des entsprechenden Namensrechts, abgeleitet von den Staatsangehörigkeiten, bestimmen. Soll der Geburtsname wieder "1.NN Vater + 1.NN Mutter" sein, können Sie diesen nur nach peruanischem Recht bilden. Zur Rechtswahl müssen beide sorgeberechtigten Eltern erscheinen und die übereinstimmende Erklärung abgeben. <-
Das Formular dürfen meine Frau und ich demnach auch nicht zu Hause oder in der Geburtsklinik unterschreiben sondern nur gemeinsam im Standesamt vor den Augen der Behörde.
Ist die Auskunft korrekt? Bei der Namensbestimmung für unser erstes Kind haben wir doch folgendes (so ähnlich glaub ich) in dem entsprechenden Formular unterschrieben: ->
- Die Bindungswirkung des Familiennamens vorgeborener Kinder ist hierbei zu beachten. - und
- Uns ist bekannt, dass diese Namensbestimmung auch für unsere weiteren gemeinsamen Kinder gilt.  <-
Warum müssen wir nun  -> für jedes Kind wieder neu <-  eine erneute Rechtswahl treffen?
Dies dürfte uns doch gar nicht erlaubt sein, einmal Namensrecht Peru -> immer Namensrecht Peru oder könnte/dürfte man bei jedem Kind eine andere Rechtswahl treffen?
Wir haben kein Problem mit dem erneuten Abgeben einer identischen Rechtswahl, aber müssen sich eigentlich alle Mütter direkt nach der Geburt persönlich auf den Weg ins Standesamt machen, weil es sonst keine Geburtsurkunde gibt?
Vielen Dank und viele Grüße
Santa
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Richter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensrecht für jedes Kind wieder NEU bestimmen ?
Antwort #1 - 17.06.2013 um 13:00:54
 
Santa schrieb am 06.06.2013 um 12:20:49:
Ist die Auskunft korrekt?

Ja, ist sie. Das Wahlrecht nach Art. 10 Abs. 3 EGBGB gilt für jedes Kind gesondert. Eine Bindung für spätere Kinder gibt es hier noch nicht. Erst, wenn man sich in ein bestimmtes Recht gewählt hat, sind evtl. dort bestehende Bindungsregelungen für spätere Kinder zu beachten, soweit auch für diese Kinder das ausländische Recht gewählt wird.

Santa schrieb am 06.06.2013 um 12:20:49:
Dies dürfte uns doch gar nicht erlaubt sein, einmal Namensrecht Peru -> immer Namensrecht Peru oder könnte/dürfte man bei jedem Kind eine andere Rechtswahl treffen?

Siehe oben. Für jedes Kind stehen einem alle Möglichkeiten des Art. 10 Abs. 3 EGBGB zur Verfügung, soweit die dortigen Vorraussetzungen erfüllt sind.

Gruß
Richter
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"Zuweilen bedeutet eine gewährte Antwort, daß einem der Gegenstand der Frage genommen wird“, Douglas Adams
 
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