reinhard schrieb am 30.05.2013 um 18:49:02:Das Einkommen muss langfristig reichen, um den Lebensunterhalt zu finanzieren, ohne auf "kostenloses Wohnen" angewiesen zu sein. Denn das können sie im Falle eines Streits nicht einklagen.
Hmm, ich bekomme bissel Bauchschmerzen, wenn ich das lese. -
Ich hatte hier mal jemanden, der legte mir einen Mietvertrag vor, und es war ersichtlich, dass die Miete letztlich nur eine "symbolische" war - der Vermieter war sehr solvent und gleichzeitig sozial eingestellt, so dass es ihm nicht drauf ankam, mit der Wohnung wirklich kostendeckend oder darüber hinaus "Kohle" zu machen.
Natürlich hätte er die Miete jederzeit erhöhen können, denn sie war weit von den ortsüblichen Mieten entfernt, auch eine Kündigung wegen Eigenbedarfs wäre in Frage gekommen usw.
So etwas kann aber immer und überall passieren. -
Wenn man nun Nachhaltigkeit der
LU -Sicherung so auslegen wollte, dass man damit praktisch Gewähr für das Auffangen jedweder möglichen Mieterhöhung während der nächsten 3, 5 oder 10 Jahre, erreichen will, dann ginge das m.E. denn doch zu weit.
(Auch ein zunächst bestehender LU-sichernder Arbeitsvertrag muss nicht bis in alle Ewigkeit gelten (selbst , wenn es ein unbefristeter ist), kann theoretisch jederzeit gekündigt werden - diese
Möglichkeit rechtfertigt aber doch auch nicht von vorn herein die AE-Erteikung zu verweigern, weil der
LU nicht nachhaltig genug gesichert ist, oder?)
Eine
AE ist ein befristeter Titel, sie kann also auch dann zurückgenommen oder nicht weiter verlängert werden, wenn sich zum gegebenen Zeitpunkt heraustellt, dass die Voraussetzungen für ihre Erteilung/Verlängerung nicht mehr vorliegen. -
Die
ABH könnte also jederzeit reagieren, wenn sich im Verlauf herausstellt, dass die LU-Sicherung tatsächlich nicht mehr hinreichend ist.
Dass bei einer Konstellation wie der hier geschilderten gleich gar nicht erst eine
AE erteilt wird, halte ich daher persönlich durchaus für problematisch.
Gibt es irgendwie belastbare, verwertbare Rechtsprechung für einen halbwegs vergleichbaren Fall? Das würde mich sehr interessieren.
=schweitzer=