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KANADIER - AE - ZUSAGE VON ZAV ABER BEKOMMT KEINE AE (Gelesen: 7.247 mal)
Nature
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Antwort #15 - 31.05.2013 um 12:17:16
 
schweitzer schrieb am 31.05.2013 um 08:39:09:
Als (regelmäßige) Voraussetzung für eine erstmalige AE-Erteilung??? Und bis dahin haben die Leute im Zweifel bis wenigstens bis zu sechs Monaten (so lange geht üblicherweise eine Probezeit) maximal eine FB zu erwarten?

Da würde ich gern wissen wollen, wo das so vorgegeben ist. Ich halte das rechtlich für nicht haltbar.


=schweitzer=





ups ich hatte NE gelesen Zunge

3 Lohnabrechnungen lässt man sich aber normal trotzdem vorlegen, auch bei befristeten Verträgen.
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schweitzer
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Antwort #16 - 31.05.2013 um 12:32:50
 
Nature schrieb am 31.05.2013 um 12:17:16:
ups ich hatte NE gelesen


Kann passieren  Zwinkernd

Nature schrieb am 31.05.2013 um 12:17:16:
3 Lohnabrechnungen lässt man sich aber normal trotzdem vorlegen, auch bei befristeten Verträgen. 


Verstehe ich im Kontext einer AE - Ersterteilung nach Einreise nach wie vor nicht.

Nehmen wir mal an, jemand reist ein (mit erforderlichem Visum oder halt, wie Kanadier das dürfen, visafrei) - Es braucht ein bisschen, bis der Betreffende Arbeit findet - sagen wir mal, 2 1/2 Monate.

Ehe er dann Lohnbescheinigungen für die ersten drei Monate Arbeit hat, dürften weitere 3 1/2 Monate vergehen - ergo: Bis zu sechs Monaten nach Einreise hätte er keine Chance eine AE zu erhalten?

Das geht mir nicht ein, und ich bleibe dabei, dass ich das rechtlich im Kontext einer Ersterteilung einer AE für nicht gedeckt halte.


=schweitzer=
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Antwort #17 - 31.05.2013 um 18:47:19
 
Ich denke auch dass hier irgendwas faul ist anseits der ABH. Ok, also es geht um eine erstmalige AE-Erteilung, und die AE ist eine AE nach § 18 (Erwerbstätigkeit).

Wenn dein Freund wirklich 2000 Euro brutto verdient, dann dürfte er ohne Probleme mit der Zustimmung der ZAV auch die AE kriegen. Der LU ist mit 2000 Euro brutto definitiv gesichert. Ob er morgen den Job verlieren "könnte" oder eine Wohnung mit 1000 Euro Kaltmiete mieten "könnte" ist nicht relevant.

Meine Meinung:

Arbeitserlaubnis (Zustimmung der ZAV)
+ 2000 Brutto Lohn
+ Antrag auf AE § 18
= Hundertprozentiger Erfolg.

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist jetzt überhaupt nicht notwendig, aber es ist halt besser wenn er unbefristet ist. Warum die Frau auch keine AE bekommt kann ich auch nicht verstehen. Meiner Erfahrung nach akzeptieren viele ABHs 2000 Euro brutto für zwei Personen als gesicherter LU. Kommt natürlich auch auf die Miete an.

Mein Vorschlag: Verlange einen schriftlichen Bescheid wieso die Aufenthaltserlaubnis verweigert wird, so schnell wie möglich! Wenn die ABH irgendwie ausgerechnet hat dass der LU für beide nicht gesichert ist, dann können die nur eine AE verweigern, z.B. die AE der Frau, aber nicht die AE des Mannes der 2000 Brutto verdient! Oder liege ich hier falsch?

In dem schriftlichen Bescheid müssen die dir (oder deinem Freund, egal) sagen wieso die AE verweigert wird, und dann teilst du uns mit was die geschrieben haben.

Wenn die dir dann eine AE geben und deiner Frau nicht, könnte man einiges Versuchen, z.B. der Sohn könnte zusätzlich eine Verpflichtungserklärung abgeben.

Arbeitserlaubnis der Frau
+ 2000 Brutto Lohn des Mannes
+ Lohn der Frau
+ 0 Miete
+ Verpflichtungserklärung

Ich sehe da wirklich keine Probleme. Ich bin mir ziemlich sicher dass die ABH was falsch macht. Weiß nur nicht ob es besser ist für die Frau eine AE § 30 statt § 18 zu beantragen? Ich glaube in diesem Fall ist es egal.

Also das ist alles nur meine persönliche Meinung. Ich habe auch Erfahrung und kenne Eheleute die mit ca. 2000 Euro Brutto beide eine AE erhalten haben. Dieser ganze Fall hier ist mir wirklich sehr merkwürdig.

Lass uns wissen wie es weiter läuft.

Alles gute.
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Antwort #18 - 01.06.2013 um 09:07:41
 
schweitzer schrieb am 31.05.2013 um 12:32:50:
Das geht mir nicht ein, und ich bleibe dabei, dass ich das rechtlich im Kontext einer Ersterteilung einer AE für nicht gedeckt halte


Nach Rücksprache mit einer befreundeten ABH Mitarbeiterin (hoher Ausländeranteil in der Stadt) hast du 100% Recht, handelt sich wohl um die Pseudo Rechtsgrundlage "machen wir immer so".
Also zur Entscheidungs- und Rechtsnachhilfe einen schriftlichen Bescheid anfordern
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Nedzi
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Antwort #19 - 01.06.2013 um 22:10:32
 
Guten Abend alle zusammen!!

ich haette nie gedacht dass so viele Leute mir antworten wuerden!
Das finde ich sehr toll und danke euch viemals!!!

''Verlange einen schriftlichen Bescheid wieso die Aufenthaltserlaubnis verweigert wird, so schnell wie möglich!''

Ich werde dies am Montag tun.
Dann teile ich euch hier mit was drinen steht.

LG

Nedzi
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Antwort #20 - 02.06.2013 um 15:18:43
 
Nedzi schrieb am 01.06.2013 um 22:10:32:
ich haette nie gedacht dass so viele Leute mir antworten wuerden!
Das finde ich sehr toll und danke euch viemals!!!

''Verlange einen schriftlichen Bescheid wieso die Aufenthaltserlaubnis verweigert wird, so schnell wie möglich!''

Ich werde dies am Montag tun.

Aber mach alles schriftlich! Also ein einfaches Schreiben mit Name, Adresse, Datum, und Unterschrift. Sehr geehrte Damen und Herren, usw.

Und mach eine Kopie des Schreibens, so dass du einen Nachweis hast.

Wenn du es nicht persönlich dort abgibst, dann schick es am besten mit Einschreiben per Rückschein.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #21 - 07.06.2013 um 18:38:49
 
Gibt es irgendwelche Neuigkeiten?

Es wäre schön wenn du uns sagst wie alles gelaufen ist. Viele Leute stellen Fragen hier und dann verschwinden einfach vom Forum. Ärgerlich
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Nedzi
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Antwort #22 - 09.06.2013 um 00:29:31
 
Korrektor schrieb am 07.06.2013 um 18:38:49:
Gibt es irgendwelche Neuigkeiten?

Es wäre schön wenn du uns sagst wie alles gelaufen ist. Viele Leute stellen Fragen hier und dann verschwinden einfach vom Forum. Ärgerlich



Guten Abend lieber Korrektor,

wir haben ein schriftliches Bescheid angefordert und warten jetzt auf die Antwort.

Ich melde mich auf jeden Fall wenn ich es erhalten habe.

LG
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