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Namensänderung (Gelesen: 1.883 mal)
Themen Beschreibung: Namensänderung nach Heirat in Dänemark
Netty
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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27.05.2013 um 11:58:40
 
Hallo zusammen,
mein Verlobter(Nigerianer mit Aufenthaltsrecht) und ich beabsichtigen in Dänemark zu heiraten, da das Heiraten hier in Deutschland zu umständlich und kostspielig ist.

Wir haben gehört, dass eine Heirat in Dänemark anerkannt wird, dass aber eine Namensänderung nicht möglich wäre. Wir haben einen gemeinsamen Sohn und würden gerne nach der Heirat meinen Namen und den unseres Sohnes ändern.

Ich verstehe das nicht ganz, wenn die Heirat doch hier anerkannt wird, warum kann ich dann nicht den Namen ändern? gibt es da vielleicht doch irgendwelche Mittel und Wege?

Vielen Dank im Voraus!!
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erne
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Beiträge: 6.701

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 27.05.2013 um 16:50:30
 
Netty schrieb am 27.05.2013 um 11:58:40:
Wir haben gehört, dass eine Heirat in Dänemark anerkannt wird, dass aber eine Namensänderung nicht möglich wäre. 


halb richtig.
was nicht möglich ist, ist eine Erklärung über den gemeinsamen Ehenamen in DK bei der Eheschliessung.

Anschliessend in D sollte das gehen ... fragt bei Eurem Standesamt nach.

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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Netty
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 28.05.2013 um 08:59:37
 
Ich habe ja schon beim Standesamt gefragt. Die Frau dort sagte, dass eine Namensänderung die gleiche Prozedur wäre, als wenn wir in Deutschland heiraten würden, also mit Vertrauensanwalt und den Kosten und so. Ich verstehe das aber nicht und habe Zweifel an der Aussage, denn wenn die Heirat anerkannt ist, warum kann ich dann nicht auch den Namen ändern, so als wenn wir ein deutsches Paar wäre, das in Dänemark geheiratet hat???Ich verstehe das nicht Griesgrämig
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Blaise
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Beiträge: 1.247

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 28.05.2013 um 11:08:08
 
Hallo,

das Standesamt wird selbst entscheiden müssen, ob die in Dänemark geschlossene Ehe in Deutschland wirksam ist. Das ist aber meistens kein Problem...

Soll in Deutschland eine Beurkundung aufgrund ausländischer Urkunden vorgenommen werden, wird das Standesamt die ausländischen Urkunden rechtlich würdigen. Stammt eine Urkunde aus einem Land mit unsicherem Urkundswesen, ist gegebenenfalls die Urkunde durch einen Vertrauensanwalt zu prüfen.

Ob das auch für euch erforderlich ist, kann ich natürlich beurteilen. Du kannst aber die Standesbeamtin fragen, warum sie eine Urkundenprüfung für erforderlich hält. Eventuell kann die Standesbeamtin die Aufsichtsbehörde oder den Fachverband um Rat fragen, falls sie sich in dieser Frage nicht sicher ist.

Blaise
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