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Visum zur Eheschließung - Krankenversicherung (Gelesen: 1.623 mal)
Themen Beschreibung: Versicherungspolice für 60 Tage bereits vorhanden
MichaelK
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i4a rocks!


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Nürnberg, Bayern, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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27.05.2013 um 09:42:24
 
Hallo zusammen,

meine Verlobte wird demnächst ihr Visum zur Eheschließung bei der Botschaft abholen (Zustimmung wurde bereits erteilt). Für das eigentliche Visum muss sie noch eine Reisekrankenversicherung vorlegen.

Sie hat jetzt so eine Kreditkarte wo eine Versicherungspolice mit dabei ist. Diese gilt aber nur für Reisen bis maximal 60 Tage. Jetzt würden wir die 90 Tage gerne durch eine weitere Police über 30 Tage abdecken (und uns so mindestens 100Euro sparen). Hat das schonmal jemand gemacht? Lassen sich die Botschaften auf einen "gestückelten" Versicherungsschutz ein?

Vielen Dank und viele Grüße
Michael
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muffin1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: d
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Antwort #1 - 27.05.2013 um 13:21:38
 
warum so kompliziert?

wenn doch schon eine versicherung vorliegt ist doch alles ok.

nach der eheschliessung wird sie doch bei dir mitversichert (falls du in der GKV bist) und ihr werdet doch nicht am letzten gültigkeitstag des visums heiraten.

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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #2 - 27.05.2013 um 20:54:49
 
Das Visum kann auch für nur 60 Tage oder 30 Tage oder nur eine Woche ausgestellt werden, Hauptsache ihr heiratet und sie beantragt eine AE innerhalb der Gültigkeit (oder reist wieder aus).
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Harald45-2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 28.05.2013 um 01:41:42
 
Das Visum zur Eheschließung in Deutschland wird auf 90 Tage angesetzt.

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MichaelK
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i4a rocks!


Beiträge: 14

Nürnberg, Bayern, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 28.05.2013 um 16:36:40
 
Vielen Dank für eure Antworten.

Alacrity schrieb am 27.05.2013 um 20:54:49:
Das Visum kann auch für nur 60 Tage oder 30 Tage oder nur eine Woche ausgestellt werden, Hauptsache ihr heiratet und sie beantragt eine AE innerhalb der Gültigkeit (oder reist wieder aus).


Ich dachte eigentlich, dass das Visum normalerweise für 90 Tage (oder bis zum letzten Gültigkeitstag der Befreiung vom OLG) ausgestellt wird.
Die 60 Tage würden uns reichen, ärgerlich wäre aber wenn man meine Verlobte bei der Botschaft wieder heimschickt, weil kein ausreichender Versicherungsschutz vorliegt.

Ich habe auch schon bei der Botschaft angefragt, aber noch keine Antwort erhalten. Daher meine Frage hier.

Im Zweifelsfall würden wir wahrscheinlich einen neuen Vertrag über 90 Tage abschließen.

Gruß
Michael
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