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Aufenthaltskarte Spanien, verheiratet mit Spanierin, Arbeiten in D möglich? (Gelesen: 1.474 mal)
aria
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltskarte Spanien, verheiratet mit Spanierin, Arbeiten in D möglich?
24.05.2013 um 14:42:12
 
hallo, ich habe beim suchen nicht wirklich eine antwort auf meine frage gefunden.

ein gambier ist mit einer spanierin verheiratet und hat eine aufenthaltskarte für spanien, jetzt gerade verlängert für 10 jahre. da nun die freizügigkeit ausgeweitet wurde, hat man ihm in spanien gesagt, dass er auch ohne seine spanische ehefrau seinen wohnsitz nach d verlegen kann und hier offiziell eine arbeit suchen. ist das korrekt?

durch die vorrangsprüfung müsste er dann trotzdem noch, oder?

gleichzeitig ist die spanische einbürgerung beantragt. ist es womöglich problematisch, wenn er sich in d anmeldet, bevor er den spanischen pass hat?

vielen dank

aria
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltskarte Spanien, verheiratet mit Spanierin, Arbeiten in D möglich?
Antwort #1 - 24.05.2013 um 15:08:11
 
Was steht denn auf der Karte drauf? Régimen Comunitario oder Residencia de larga duración-UE.

Bei ersterem könnte er nur in Begleitung seiner Ehefrau abgeleitetes Freizügigkeitsrecht in Deutschland genießen, er dürfte damit auch ohne Einschränkungen arbeiten. Bei letzterem bekommt er nur eine AE, wenn sein LU gesichert ist. Arbeiten darf er nur mit entsprechender Erlaubnis und die gibt es nur nach einer Vorrangprüfung.

Ob die Ausreise aus Spanien Auswirkungen auf die Einbürgerung hat muss er bei den dortigen Behörden erfragen.
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aria
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 24.05.2013 um 17:21:17
 
alles klar, danke für die antwort. es steht ersteres drauf, regimen communtario. das habe ich mir schon gedacht. er hat auch einen sohn, der lebt allerdings in england. das hat aber damit nichts zu tun, oder?

dann sollte er mit der anmeldung wohl lieber warten bis der spanische pass da ist.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltskarte Spanien, verheiratet mit Spanierin, Arbeiten in D möglich?
Antwort #3 - 24.05.2013 um 17:28:59
 
aria schrieb am 24.05.2013 um 17:21:17:
er hat auch einen sohn, der lebt allerdings in england. das hat aber damit nichts zu tun, oder?

Nein, aber mit der spanischen Ehefrau. Spanien wendet die Freizügigkeitsregeln auch auf seine eigenen Staatsangehörigen und deren Ehegatten an. Deshalb hat er auch eine Aufenthaltskarte nach Unionsrecht.

Er soll dann die Einbürgerung abwarten, dann wäre er selbst Unionsbürger und kann vom Freizügigkeitsrecht profitieren.
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