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Ausbildung (Gelesen: 5.688 mal)
planet
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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18.05.2013 um 22:38:31
 
Guten Abend zusammen,
folgender Fall:
Nicht-EU-Bürger, in Deutschland Masterabschluss, Deutschkenntnisse gut, nach einem halben Jahr erfolglose Jobsuche in Deutschland ins Heimatland zurück zum Arbeiten.

würde gerne in Deutschland eine betriebliche Ausbildung machen, um hier langfristig bessere Jobchancen zu haben (gewünschter Ausbildungsberuf nicht mit Studienfach fachverwandt und kein Pflegeberuf)

Ist das generell möglich? Wie stehen die Chancen, kann mir das ein Profi hier einschätzen?Wo kann ich mich genauer informieren?

Hab nur das auf der Seite des Auswärtigen Amts gefunden: Sofern die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung erteilt hat, kann zudem eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der betrieblichen Aus- und Weiterbildung erteilt werden.

Vielen herzlichen Dank



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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.05.2013 um 22:50:08
 
Rechtlich/Theoretisch ist das möglich, § 17 Abs. 1 AufenthG. Die AE bzw. das Visum können nur dann erteilt werden, wenn die Vorrangprüfung positiv ausfällt (zum Thema die Dienstanweisung der BA ab Punkt 1.17.114 - sehr umfangreich).

Über die Erfolgsaussichten kann man hier kaum seriös eine Antwort geben. Es wird auch den Ausbildungsberuf, die Region und manchmal sogar auf die prüfende BA ankommen. Der Arbeitgeber kann sich aber vorher bei der ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) über die Erfolgsaussichten informieren.
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planet
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #2 - 18.05.2013 um 23:06:46
 
Danke für die Antwort.
Für mich ist das etwas schwer verständlich. wo könnte ich mich denn eventuell mit grundsätzlichen fragen hinwenden..ausländerbehörde oder besser agentur für arbeit?
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 18.05.2013 um 23:41:55
 
planet schrieb am 18.05.2013 um 23:06:46:
mit grundsätzlichen fragen hinwenden..ausländerbehörde oder besser agentur für arbeit?


-->
Zitat:
bei der ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) über die Erfolgsaussichten informieren.

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planet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 02.06.2013 um 22:58:46
 
Darf ich noch eine andere Frage stellen
(oder besser ein neue thread dafür?)

und zwar geht es mir um die Beschäftigung gem. § 27 BeschV i.V.m § 39 Aufenthaltsgesetz

soweit ich das richtig verstanden habe, entfällt die Vorrangprüfung doch bei Ausländern mit deutschem Hochschilabschluss -unabhängig vom studierten Fach, oder?

und was genau heißt "dem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz" ...ist das auch inhaltlich, also an das Fach gebunden, oder geht es da nur um Arbeitsstellen, die einen irgndwie gearteten Hochschluabschluss verlangen?

Vielen herzlichen Dank!

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 03.06.2013 um 00:11:54
 
planet schrieb am 02.06.2013 um 22:58:46:
Beschäftigung gem. § 27 BeschV i.V.m § 39 Aufenthaltsgesetz

das ist jetzt in § 3b BeschV geregelt. Deshalb auch "einer der beruflichen Qualifikation angemessenen Beschäftigung", damit ist klar, ein nur irgendein gearteter Abschluss nicht ausreicht. Der Arbeitsplatz muss auch irgendwie zum Abschluss passen.
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planet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #6 - 03.06.2013 um 12:11:33
 
Danke.

Wie groß ist der Ermessensspielraum?
Also wenn mein Freund eine Stelle findet, in der Kenntnisse der Landessprache vorausgesetzt werden, diese jedoch nicht mit dem studierten Abschluss (z.b. hat man Raumplanung studiert und hat ein Jobangebot, dass nur einen nicht genauer definierten Hochschulabschluss verlangt bzw. ein anderes Fach, in dem man unabhängig vom Studium in D Berufserfahrung hat) 
geht das dann?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 03.06.2013 um 12:28:42
 
planet schrieb am 03.06.2013 um 12:11:33:
Wie groß ist der Ermessensspielraum?

wer soll denn so etwas beantworten können? deshalb...

planet schrieb am 03.06.2013 um 12:11:33:
geht das dann? 

Antrag stellen und sehen was passiert.
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Garret
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 04.06.2013 um 13:06:41
 
Ist der Wunsch deines Kollegen, in Deutschland leben zu wollen, wirklich so groß, dass er quasi seinen qualifizierten Abschluss "wegschmeißt" um dann eine Ausbildung zu machen?

Einen Master Abschluss kann nicht jeder vorweisen, damit sollte jeder irgendwie doch eine Arbeitsstelle finden können. Vor allem solange man noch in Deutschland ist.

Die für Ausländer freigegebenen Ausbildungen sind in der Regel weniger Qualifizierte Berufe wie Bäcker, Bäckereifachverkäufer und Köche. Alles Berufe die einen Bildungsabschluss von Hauptschule voraussetzen. Dort nochmal neu anzufangen, obwohl man einen Master-Studienabschluss hat, halte ich für den falschen Weg.

Zumal man sich auch für eine Ausbildung ganz normal bewerben muss, ggfls. zu Vorstellungsterminen gehen muss und dann den ganzen Behördenkrams erledigen. Genau diese Energie kann dein Freund in die Suche einer richtigen Arbeit investieren und muss die gleichen Behördengänge machen.

An die guten Ausbildungsberufe wird er bei der Vorrangsprüfung scheitern. Daher mein Tipp: Richtigen Job suchen, der seinen Studienabschluss voraussetzt und diesen Weg weiter verfolgen.
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planet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #9 - 08.06.2013 um 21:22:54
 
Danke Garret für den Hinweis,aber das mit der Jobsuche ist sicher "leicht" bei gewissen Studienfächern (MINT), jedoch nicht unbedingt bei seinem leider. Und wenn man es bei so einem Fach schon als Deutscher nicht leicht hat, einen zum Studium passenden Job zu bekommen (Kriterien ZAV), dann gilt das dür einen Ausländer umso mehr leider

Mir ging es eher um das Sondieren, welche Möglichkeiten grundsätzlich bestehen.

Aber wenn du noch andere Tipps für uns hast, bin ich sehr dankbar.



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Garret
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 10.06.2013 um 12:22:53
 
Das wesentliche wurde hier ja schon gesagt.

Dein Freund geht zur ABH und beantragt die entsprechende AE für die Ausbildung. Das kann Dein Freund erst machen, wenn er eine Ausbildung gefunden hat. Zu Beweiszwecken wird er irgendwelche Unterlagen, wie eine Zusicherung des zukünftigen Arbeitgebers, im besten Falle den Ausbildungsvertrag mitbringen müssen. Die ABH stellt dann einen Antrag an die ZAV/Agentur für Arbeit zwecks Vorrangsprüfung.

Gibt es mehr als ~1000 deutsche Bewerber auf diese Ausbildung, scheitert er hier schon. Also muss er Ausbildungsplätze suchen, die ziemlich unbeliebt sind (wie ich oben aufgelistet habe). Fällt die Prüfung positiv für ihn aus, wird er bei der ABH angeben müssen, wo er wohnt und mit welchem Geld er seinen Lebensunterhalt bestreiten wird, da er mit 350 Euro Netto (Durchschnittsausbildungsgehalt bei den o.g. Berufen) nicht weit kommen wird.

Hat er entsprechende Unterstützung (Mietfrei wohnen bei Freunden etc.) genehmigt auch die ABH den Antrag auf die AE.
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C_Devil
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Antwort #11 - 10.06.2013 um 22:21:59
 
Garret schrieb am 10.06.2013 um 12:22:53:
Gibt es mehr als ~1000 deutsche Bewerber auf diese Ausbildung, scheitert er hier schon.

Wie kommst du denn auf diese Zahl (~1000)??
Es existiert keine bestimmte Anzahl an bevorrechtigten deutschen Bewerbern.
Theoretisch könnte es auch lediglich 5 bevorrechtigte Bewerber geben und die ZAV kann die Zustimmung verweigern.


Gruß
C_Devil
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Garret
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Antwort #12 - 11.06.2013 um 08:28:08
 
C_Devil schrieb am 10.06.2013 um 22:21:59:
Wie kommst du denn auf diese Zahl (~1000)??
Es existiert keine bestimmte Anzahl an bevorrechtigten deutschen Bewerbern.
Theoretisch könnte es auch lediglich 5 bevorrechtigte Bewerber geben und die ZAV kann die Zustimmung verweigern.

Gruß
C_Devil


Ich hatte gestern einen Termin bei einer ABH in Rheinland Pfalz wegen eines ähnlichen Falles. Dort wollte ein asiatisches Au Pair nach ihrem Au Pair Jahr eine Ausbildung machen. Der zuständige Sachbearbeiter meinte zum Abschied, dass nun die Vorrangprüfung anstehe und sie sich keine Sorgen machen müsse, wenn es weniger als 1000 Bewerber auf diese Stelle gibt. Woher er diese Zahl nun genommen hat, kann ich auch nicht wirklich sagen. Daher das "~", ich denke es wird irgendwo Richtwerte geben und der Threadersteller sollte es zur Kenntniss nehmen, dass die guten Ausbildungsberufe keine Erfolgschancen haben.
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Garret
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 11.06.2013 um 15:48:40
 
Soeben mit einer ABH aus NRW telefoniert, denen sagt die Zahl 1000 überhaupt nichts. Er konnte mir überhaupt keine Erfahrungswerte nennen und meinte nur, dass es von Region zu Region individuell betrachtet wird. Weiß jemand mehr, wonach hier geschaut wird?
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reinhard
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Antwort #14 - 11.06.2013 um 15:51:57
 
Solange die Betroffe es nicht konkret versucht, nützen Dir solche allgemeinen Einschätzungen überhaupt nichts.
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