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Namenänderung nach Einbürgerung (Gelesen: 7.260 mal)
Lolo2010
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17.05.2013 um 13:23:19
 
Hallo zusammen,

Am 10.01.2013 wurde ich eingebürgert. Gestern war ich beim Standesamt, da ich mein Vorname von Ahmed in Amirii ändern wollte. Die Beamtin lehnt das aber ab. Sie sagte mir, dass gemäß §47 ... den Namen in deutschsprachige Form geändert werden darf.


Hier frage ich mich natürlich, was soll bitte die deutschspr. Form von Ahmed sein!???? Sie meinte auch , dass ich einen neuen DEUTSCHEN Namen aussuchen kann!!

Stimmt das? Vielen dank.
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Lisa2014
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Antwort #1 - 17.05.2013 um 13:48:43
 
Warum den Vornamen ändern? Soweit ich weiß, kostet es auch Geld! Bis zu 255€ für Vornamen!
UND
Nach deutschem Recht ist nur unter gewissen Umständen möglich, einen einmal gegebenen Vornamen ändern zu lassen.
So können zum Beispiel ausländische Vornamen nach erfolgter Einbürgerung „eingedeutscht“ werden oder wenn dies nicht möglich ist, neue Vornamen ausgesucht werden (Art. 47 EGBGB). Auch ein exotischer Vorname kann geändert werden, wenn der Leidensdruck zu groß wird. Die Entscheidung, ob ein Vorname geändert werden kann und die notwendigen Kriterien erfüllt sind, fällt in den Zuständigkeitsbereich von Standesamt, Kreisverwaltung oder Ordnungsamt.

http://dejure.org/gesetze/EGBGB/47.html

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Antwort #2 - 17.05.2013 um 13:54:31
 
Wenn ich nach Einbürgerung ändere, kostet nichts . Sonst zwischen 2,50-255 Euro . Wenn mein Name nicht eingedeutscht werden kann, muss ich einen deutschen Namen aussuchen???
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Lisa2014
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Antwort #3 - 17.05.2013 um 16:14:04
 
Da es etwas wenig aussagend ist im Gesetz tendiere ich zur Antwort: JA
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Antwort #4 - 19.05.2013 um 22:08:40
 
Vielen Dank für deine Antwort!  Noch eine Frage hätte ich,  ist es möglich ein doppel Name aus zu suchen? Der Name musst ja die Integration dienen.  Amirii geht ja nicht aber was mit Amirii Adam ?? Adam ist auch in Deutschland üblich !!?? Thx




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Lisa2014
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Antwort #5 - 22.05.2013 um 15:39:13
 
Adam ist ein Name für Männer!

Frage nach ob du Amirii ??? annhemen kannst.
Beispiel: Amirii Diana oder so??
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Antwort #6 - 22.05.2013 um 16:07:37
 
Lisa2014 schrieb am 22.05.2013 um 15:39:13:
Frage nach ob du Amirii ??? annhemen kannst.


Amirii in der Schreibweise habe ich nirgends als Namen gefunden, Amiri schon.

Ich gehe auch davon aus, dass der TS männlich ist, derzeit führt er den Vornamen Ahmed und das ist ja eindeutig ein männlicher Name.

Ich habe mal ein bisschen gestöbert und nachgelesen. Die Bedeutung von Ahmed ist "der Lobenswerte" oder der "Preiswürdige" ... ist ein bisschen ähnlich wie der "Erhabene" ... und das ist die Bedeutung des deutschen Namens Sebastian.

Amiri bedeutet "kultiviert oder gedeihend".

Das mal als kleine Überlegungshilfe.



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Antwort #7 - 22.05.2013 um 17:27:10
 
Aus dem Vornamen sollte das Geschlecht des Trägers/der Trägerin hervorgehen.

Männliche Vornamen mit A guckst Du hier:
http://www.beliebte-vornamen.de/lexikon/a-mann

Weibliche Vornamen mit A:
http://www.beliebte-vornamen.de/lexikon/a-frau
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Antwort #8 - 22.05.2013 um 22:50:05
 
Vielen Dank. Ich bin natürlich männlich Zwinkernd ich War beim Standesamt wieder undsagen nur,  dass der Name deutsche sein soll. Aber was sagt ihr zu dieser Urteil 1 w 39/111 olg bremen? Darf ich dich ein ausländ. Name n wählen! ?
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Antwort #9 - 22.05.2013 um 23:43:53
 
Lolo2010 schrieb am 22.05.2013 um 22:50:05:
Darf ich dich ein ausländ. Name n wählen! ? 

Frag Dein Standesamt, notfalls mußt Du eben klagen.

Aber warum willst Du keinen deutschen Namen, wenn Du ein Deutscher sein willst ?
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Blaise
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Antwort #10 - 23.05.2013 um 10:20:16
 
Das OLG hat entschieden, dass die deutsche Form des ausländischen Vornamens gewählt werden und, falls es eine solche nicht gibt, ein neuer Vorname gewählt werden kann. Der neue Vorname muss nicht in Deutschland üblich sein. Genau so steht es auch im Gesetz.

Ob eine Änderung von einem ungewöhnlichen ausländischen Vornamen in einen anderen ungewöhnlichen Vornamen, wie z.B. Von "Ahmed" in "Amiri", sinnvoll ist und vom Gesetzgeber so gewollt war, weiß ich nicht. Jedenfalls hat er es nicht explizit ausgeschlossen.

Falls das Standesamt die Namenserklärung nach Art. 47 EGBGB nicht annimmt, weil nach deren Ansicht die Erklärung nicht zulässig ist, hilft nur der Rechtsweg.
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Antwort #11 - 27.05.2013 um 23:07:36
 
Hallo Blaise,

ich war beim Standesamt. Sie lehnten den Namen ab, weil er Name angeblich ein weiblicher Vorname wäre. Aber das stimmt überhaupt nicht. Überall auch im überall im internet steht, dass der Name ein männlicher Vorname ist.

Amiri ist ein arabischer Vorname und kann niemals weiblich sein.


Wie kann ich Widerspruch einlegen??Welche Form soll sein??


Vielen Dank.
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Antwort #12 - 28.05.2013 um 08:50:20
 
Erst einmal Entschuldigung das ich dachte du bist eine Frau.

Nun wenn es abglehnt worden ist, dann suche dir einen deutschen Namen aus. Von Ahmed zu Amiri(i) ist wie vom Regen in die Traufe. Es bleiben ausländische Namen und keine "deutschen" Namen! Ich denke daher wirst du auch bei Einspruch nichts gewinnen!!
Oder du belässt es bei Ahmed.
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Antwort #13 - 28.05.2013 um 10:45:49
 
Hallo,

vielleicht kann das Standesamt die Frage mit der Standesamtsaufsicht oder dem Fachverband besprechen und sich dort fachlichen Rat einholen.

Wenn das Standesamt sich weigert die Erklärung (rechtlich) entgegenzunehmen, kannst Du vor dem zuständigen Amtsgericht einen Antrag nach § 49 Abs 1 PStG stellen.

Das Standesamt kann aber auch die Namenserklärung dem Gericht als Zweifelsvorlage selbst vorlegen (§ 49 Abs. 2 PStG). Einfach mal das Standesamt fragen. Falls die das nicht machen wollen, siehe oben...

Widerspruch oder Einspruch gibt es beim Standesamt nicht...

Blaise
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Antwort #14 - 29.05.2013 um 09:06:29
 
Lolo2010 schrieb am 27.05.2013 um 23:07:36:
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