Hallo,
ich danke euch für die Ratschläge.
Ich habe vorhin mit dem Auswärtigen Amt telefoniert und die Sachlage geschildert.
Wir sollen den Fall wie geschildert erneut darlegen und die Nachweise dazu einreichen. Sie persönlich sah die Sache genauso wie schweitzer und war sehr, sehr nett.
Die Sache mit der Kautionshinterlegung fand sie nicht so gut. Sie meinte, dass das nicht die Rückkehrbereitschaft nachweist, sondern dass die Sache eher nach hinten losgehen könnte. Außerdem würde man die Kautionsgeschichte nur bei Angelegenheiten wie Studium in Deutschland, machen. Für Besucher und Touristen würde man das seit Jahren nicht mehr praktizieren.
So wie ich sie verstanden habe, meinte sie, dass wir bei Hinterlegung einer Kaution den Eindruck erwecken könnten, dass wir für den weitergehenden Aufenthalt der Kinder, also den unterstelltem, unerlaubtem Aufenthalt über das Visum hinaus, finanziell vorgesorgt hätten.
Dennoch werde ich das Gefühl nicht los, durch unser Angebot auf ein Sperrkonto, bei der deutschen Botschaft positiv zu punkten und und kann mich nicht so richtig entscheiden.
Unsere Ansichtsweise in Bezug auf meinen Schwager würde ebenso nicht die Rückkkehrbereitschaft dieser beiden Kinder nachweisen.
Eine
Remonstration vor Ort wäre nicht möglich, die Anträge würden der Reihenfolge des Einganges nach bearbeitet werden.
Wenn wir allerdings auf dem Remonstrationsschreiben den voraussichtlichen Ausreisetermin groß anstreichen, würde man darauf Rücksicht nehmen. Das fand ich auch sehr lobenswert.
Wir werden nun den Nachweis über das Grundvermögen, wobei dieses ein Indiz für die Rückkehrbereitschaft darstellt, ausstellen lassen und zusammen mit den Anmeldungen der Kinder sowie einem persönlichen Schreiben der Kinder und deren Lehrer remonstrieren. Genauer gesagt, der Erziehungsberechtigte.
Wir hoffen auf eine positive Nachricht von der Botschaft und natürlich auf eine Rechtzeitige
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Vielen Dank für die Anregungen.
Ich liebe euch