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Visum abgelehnt - Deutsche Botschaft Ankara (Gelesen: 10.818 mal)
Gundekar
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17.05.2013 um 00:29:09
 
Hallo,

wir haben die beiden minderjährigen Geschwister meines Mannes über die Schulferien aus der Türkei zu uns eingeladen, beide Visa wurde heute wegen einer vermuteten, fehlenden Rückkehrbereitschaft abgelehnt.

Mein Mann und ich sind beide deutsche Staatsbürger, eine Verpflichtungserklärung wurde der Botschaft mit sämtlichen Unterlagen vorgelegt.

Wir möchten gerne gegen den Bescheid remonstrieren und ich erhoffe mir heute ein paar Ratschläge von euch.

Ich würde in die Begründung folgenden Sachverhalt mit aufnehmen wollen:

Mein Mann hat einen weiteren Bruder, 25 Jahre alt, der zum Zeitpunkt der Visabeantragung der jüngeren Geschwister frisch vom Wehrdienst zurück gekommen und arbeitslos war. Jetzt arbeitet er zwar wieder, allerdings verdient er nicht DAS große Geld.

Hätten wir die Absicht gehabt, Familienangehörige nach Deutschland zu holen, hätten wir in erster Linie den älteren Bruder bevorzugt als seine minderjährigen Geschwister (15 und 17 Jahre alt), die bis heute immer hervorragende Schulnoten und Zeugnisse hatten und sich sehr intensiv, jetzt schon für ihr Studium und für den späteren Beruf vorbereiten.

Die Ablehnung erfolgte vermutlich wegen nicht nachgewiesenem Bank- und Grundvermögen des Erziehungsberechtigten. Der Lebensunterhalt der Familie wird aus seiner Rente und dem Gehalt seines älteren Sohnes bestritten.

Einer der Kinder hat sich in der Nachbarstadt in einer Fachschule einschreiben lassen, da in seiner Stadt keine Schule im IT-Bereich vorhanden war und er später gerne dieses Fach studieren möchte.

Das andere Kind hat sich für das nächste Schuljahr an einem privaten Nachhilfeunterricht angemeldet und den Jahresbeitrag für das nächste Schuljahr bereits entrichtet.

In Deutschland hätten die Kinder, im Gegensatz zur Heimat, keine berufliche Perspektive, zumal sie die Sprache nicht können und müssten ebenso, trotz guten schulischen Leistungen, auf ihr Studium verzichten.

Wir wollten und wollen lediglich den Kindern, nach dem Tod ihrer Mutter vor 3,5 Jahren, einfach etwas Gutes tun und das Beisammensein über knapp drei Monate mit ihrem Bruder und ihrem Neffen gönnen.

Kann uns bitte jemand dabei helfen, wie wir oder der Erziehungsberechtigte des Antragstellers, dieses der Deutschen Botschaft vermitteln können?

Würde es überhaupt einen Sinn machen?

Ich danke im voraus auch im Namen meines Mannes.
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Lara1978
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Antwort #1 - 17.05.2013 um 09:14:21
 
Hallo,
wir hatten ein ähnliches Problem, wollten ebenfalls die minderjährigen Geschwister meines Mannes einladen.
Botschaft in Istanbul sagte erstmal nein, mußten dann aber ein gesperrtes Sparbuch über 5000 Euro als "Kaution" vorlegen, dann wurde das Visum genehmigt.
VG
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schweitzer
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Antwort #2 - 17.05.2013 um 09:50:39
 
Von den Argumenten, Erklärungen her halte ich das, was Du geschrieben hast, liebe Gundekar, für sehr seriös und glaubhaft (ist aber meine ganz persönliche Meinung) - viel mehr kann man da, denke ich, gar nicht vortragen. -

Ggf. und mit Blick auf Lisas Post könnte man ja im ZUge der Remonstration auch noch mal anfragen/anbieten weitere Sicherheitsleistungen, also zusätzlich zur VE noch ein Sperrkonto, zur Verfügung zu stellen.

Und dann bleibt nur, zu hoffen ...


=schweitzer=
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Antwort #3 - 17.05.2013 um 11:10:50
 
schweitzer schrieb am 17.05.2013 um 09:50:39:
noch mal anfragen/anbieten weitere Sicherheitsleistungen, also zusätzlich zur VE noch ein Sperrkonto, zur Verfügung zu stellen.


Das Visum ist ja fegen fehlendem Nachweis der Rückkehrwilligkeit abgelehnt worden, nicht wegen fehlenden Finanzmittel...

Gundekar schrieb am 17.05.2013 um 00:29:09:
Würde es überhaupt einen Sinn machen?


Sinn macht es in jedem Fall, denn wenn man nichts macht, gibt es mit Sicherheit  kein Visum.

Wurden denn alle dies Kurse der Kinder per Bescheinigung nachgewiesen?

Ansonsten mal mit der Botschaft telefonieren, bzw den Bürgerservice des AA kontaktieren.

hge
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Antwort #4 - 17.05.2013 um 11:37:38
 
schweitzer schrieb am 17.05.2013 um 09:50:39:
Ggf. und mit Blick auf Lisas Post könnte man ja im ZUge der Remonstration auch noch mal anfragen/anbieten weitere Sicherheitsleistungen, also zusätzlich zur VE noch ein Sperrkonto, zur Verfügung zu stellen.

Bevor über die Remonstration entschieden wird, dürften die Schulferien vorbei sein.
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Gundekar
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Antwort #5 - 17.05.2013 um 14:39:52
 
Hallo,

ich danke euch für die Ratschläge.

Ich habe vorhin mit dem Auswärtigen Amt telefoniert und die Sachlage geschildert.

Wir sollen den Fall wie geschildert erneut darlegen und die Nachweise dazu einreichen. Sie persönlich sah die Sache genauso wie schweitzer und war sehr, sehr nett.

Die Sache mit der Kautionshinterlegung fand sie nicht so gut. Sie meinte, dass das nicht die Rückkehrbereitschaft nachweist, sondern dass die Sache eher nach hinten losgehen könnte. Außerdem würde man die Kautionsgeschichte nur bei Angelegenheiten wie Studium in Deutschland, machen. Für Besucher und Touristen würde man das seit Jahren nicht mehr praktizieren.

So wie ich sie verstanden habe, meinte sie, dass wir bei Hinterlegung einer Kaution den Eindruck erwecken könnten, dass wir für den weitergehenden Aufenthalt der Kinder, also den unterstelltem, unerlaubtem Aufenthalt über das Visum hinaus,  finanziell vorgesorgt hätten.

Dennoch werde ich das Gefühl nicht los, durch unser Angebot auf ein Sperrkonto, bei der deutschen Botschaft positiv zu punkten und und kann mich nicht so richtig entscheiden.

Unsere Ansichtsweise in Bezug auf meinen Schwager würde ebenso nicht die Rückkkehrbereitschaft dieser beiden Kinder nachweisen.

Eine Remonstration vor Ort wäre nicht möglich, die Anträge würden der Reihenfolge des Einganges nach bearbeitet werden.

Wenn wir allerdings auf dem Remonstrationsschreiben den voraussichtlichen Ausreisetermin groß anstreichen, würde man darauf Rücksicht nehmen. Das fand ich auch sehr lobenswert.

Wir werden nun den Nachweis über das Grundvermögen, wobei dieses ein Indiz für die Rückkehrbereitschaft darstellt, ausstellen lassen und zusammen mit den Anmeldungen der Kinder sowie einem persönlichen Schreiben der Kinder und deren Lehrer remonstrieren. Genauer gesagt, der Erziehungsberechtigte.

Wir hoffen auf eine positive Nachricht von der Botschaft und natürlich auf eine Rechtzeitige Smiley

Vielen Dank für die Anregungen.

Ich liebe euch Smiley
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Lara1978
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Antwort #6 - 17.05.2013 um 14:52:45
 
Seit Jahren nicht mehr?
Unser Fall ist ganz aktuell.

Und ich kenne mehrere Fälle die genauso gehandhabt wurden, egal ob Schwiegermutter, Schwiegervater, Schwester, Cousin, Bruder usw.
Überall wurde entweder Arbeitsvertrag gefordert oder bei Selbständigen bzw. Schülern ein gesperrtes Sparbuch.

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Gundekar
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Antwort #7 - 17.05.2013 um 15:23:28
 
Mädchen, wenn du wüsstest, wie viel Mut du mir wieder machst mit deine Zeilen Smiley

Wie habt ihr das denn mit dem Sperrkonto gehandhabt? Wo wird das auf wessen Namen eröffnet? Habt ihr es nach Ablehnung im Rahmen der Remonstration von euch aus angelegt, wie läuft so eine Sperrkonto-Eröffnung ab? Oder habt ihr das der Botschaft angeboten und später nachgereicht. Kannst du es bitte datailliert erklären? Ich habe das nicht ganz verstanden, und wann war das gewesen? Wie alt waren die Kinder?

Habt ihr zwei verschiedene Konten für die beiden Kinder angelegt, mit insgesamt 5.000 Euro oder je Kind?

Du sagst, bei Schülern wird das so gehandhabt. Du meinst sicher nicht die Personen, die in Deutschland eine Sprachschule oder eine Uni besuchen möchten sondern auch wie unsere beiden Kinder, Schüler in der normalen Schule im Heimatland, oder?
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Antwort #8 - 17.05.2013 um 16:59:40
 
Das Visumhandbuch des AA enthält einen Abschnitt zum Thema Kautionen. Obwohl das Visumhandbuch an sich nicht veröffentlicht wird, findet sich unter http://www.familienvisum.de/Dokumente/visumshandbuch.html#LinkTarget_945 ein Auszug mit Stand vom 07.07.2010. Dort steht:

1.Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Bereitschaft zur Hinterlegung einer Kaution kein ausreichendes Indiz für die Rückkehrbereitschaft ist. Kautionsleistungen wurden vielfach als "Eintrittspreis" für einen langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet gesehen und der Verfall der Kaution in Kauf genommen.

2.Von der – früher in Ausnahmefällen praktizierten -Erhebung von Kautionen im Visumverfahren ist daher generell abzusehen.


Laut Ziffer 5 gilt diese Regelung seit dem 13.07.2005.

Eine entgegen stehende Weisung neueren Datums ist mir nicht bekannt.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Gundekar
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Antwort #9 - 17.05.2013 um 17:19:31
 
Danke tapir, laut Lara's Ausführungen scheinen einige Botschaften dennoch Ausnahmen zu machen.

Das Visumhandbuch sollte mehr eine Art Richlinienkatalog darstellen als starre Gesetze, wenn ich mich nicht ganz irre. Ich denke, dass deshalb einige Konsolate davon abweichende, interne Regelungen anwenden.

Mich interessieren weiterhin die Antworten von Lara1978, auf die ich gespannt warte. Möchtest du dich nochmal melden?
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Gundekar
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Antwort #10 - 17.05.2013 um 17:59:48
 
Mir fällt gerade noch eine Frage zum Ablauf der Remonstration ein.

Müssen wir bei der Remonstration sämtliche Unterlagen samt Pässe zusammen mit dem Schreiben erneut an die Botschaft schicken oder nur das Remonstrationsschreiben selbst?

Ich stelle mir das so vor, dass, wenn die Botschaft von der Rückkehrbereitschaft doch noch überzeugt sein sollte, die Antragsteller über die bevorstehende Visumserteilung informiert und die Pässe anfordert.

Die bei der Antragstellung bereits vorgelegten Unterlagen brauchen sicher nicht nochmal zum Remonstrationsschreiben dazu gepackt werden.

Hat jemand eine Idee?
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Gundekar
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Antwort #11 - 17.05.2013 um 21:51:03
 
Sorry, wenn ich nerve, aber muss die Remo auf Deutsch geschrieben werden und auch handschriftlich? Der Antragsteller kann kein Deutsch, er würde das nicht hinbekommen.

Ich würde sehr gerne die Remo nach Rücksprache und Austausch mit dem Erziehungsberechtigten, für ihn auf Deutsch verfassen, so dass mein Schwiegervater sie nach Unterzeichnung direkt an das Konsulat weiter reichen kann.
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schweitzer
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Antwort #12 - 17.05.2013 um 22:10:31
 
Die Remonstration kann in Deutsch verfasst sein, muss aber nicht - wichtig ist, dass der Antragsteller sie unterzeichnet oder eine wirksame Vollmacht für den Unterzeichnenden beigefügt ist.

Eine bestimmte Formvorgabe für die Remonstration gibt es nicht.

Nach meinem Wissen muss nichts weiter eingereicht werden als das Remonstrationsschreiben.


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Antwort #13 - 18.05.2013 um 00:23:41
 
Hallo, Sorry aber kann wegen Baby nicht ständig ins Internet. Also Geschwister sind 15 und 17. Waren noch nie in Deutschland.
Da wir gerade in Istanbul waren ging mein Mann zum Botschaftstermin mit ( ich darf da als Deutsche nicht mit rein, eigentlich auch nur Antragsteller aber minderjährig).
Es war die gleiche Sachbearbeiterin wie
vor 3 Jahren als mein Mann Visumsantrag wegen Heirat beantragt hat. Sie meinte es würde abgelehnt werden wenn kein Sparbuch vorliegt. Mein Mann hat dann dieses Sparbuch eröffnet (bei einer deutschen Bank) und nochmal einen Termin vereinbart. Dann wurde Visum (Besuchervisum, keine Sprachreise oder so) genehmigt.
Wir mussten also nicht remonstrieren.

Bei dem Freund meines Mannes war es vor einem Jahr genauso. Schwiegermutter wollte kommen, erstmal mündlich gesagt Visum wird so nicht genehmigt da sie einen eigenen Laden hat und sowas wie eine BWA oder ähnliches nicht vorweisen konnte. Also Sparbuch angelegt ( ich glaube es waren 2000 Euro) und Besuchervisum wurde genehmigt. Als seine beiden minderjährigen Geschwister den Antrag stellten hat denen sogar dieses "niedrige" Sparbuch ausgerechnet.

Bei uns waren es 5000 Euro für Beide. Wir lassen das jetzt auch erstmal so falls die Geschwister nächstes Jahr wieder kommen wollen.

*

Ach ja wir haben natürlich trotzdem Schulbescheid und ähnliches vorgelegt.

Meine persönliche Meunung in unserem Fall war ich glaube es kommt wirklich auf die "Laune" des Sachbearbeiters an.
Irgendwie war mein Mann der Dame vor 3 Jahren wohl
sympathisch (Termin dauerte damals 5 Minuten, A1 Test wurde nicht gefordert) denn sie hat seinem Antrag ganz schnell zugestimmt.
Und jetzt konnte sie sich unglaublicherweise wieder an ihn erinnern.
Aber ist wie gesagt nur meine ganz persönliche Meinung und nicht rechtsgültig  Smiley

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Antwort #14 - 18.05.2013 um 06:03:23
 
Lara1978 schrieb am 18.05.2013 um 00:23:41:
Bei dem Freund meines Mannes war es vor einem Jahr genauso. Schwiegermutter wollte kommen, erstmal mündlich gesagt Visum wird so nicht genehmigt da sie einen eigenen Laden hat und sowas wie eine BWA oder ähnliches nicht vorweisen konnte. Also Sparbuch angelegt ( ich glaube es waren 2000 Euro) und Besuchervisum wurde genehmigt. Als seine beiden minderjährigen Geschwister den Antrag stellten hat denen sogar dieses "niedrige" Sparbuch ausgerechnet. 



Lara sollte uns mal sagen, ob dieses Sparbuch zusätzlich zu einer Verpflichtungserklärung einer deutschen ABH  vorgelegt wurde  oder ob dies der einizige finanzielle Nachweis für die Reise war.
Beim Fall der TS lag ja offenbar eine VE vor.

Somit macht IMHO ein gesperrtes Sparbuch überhaupt keinen Sinn.  Allenfalls kann man einen generellen Nachweis über den finanziellen Background der Antragsteller vorlegen, was dann bei der Begutachtung der Rückkehrwilligkeit berücksichtigt würde.

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« Zuletzt geändert: 18.05.2013 um 06:14:11 von hge2001 »  
 
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