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Einbürgerung und Namensänderung? (Gelesen: 2.828 mal)
mcmedi
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i4a rocks!


Beiträge: 20

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung und Namensänderung?
13.05.2013 um 19:12:40
 
Hallo ihr Experten

Ich habe meinen Antrag auf die Einbürgerung schon im Februar eingereicht. Anscheinend werde ich im nächsten Monat daran sein.
Ich möchte meinen Namen ändern und ich möchte wissen wie?

Ich habe 2 Vornamen, der eine steht bei mir im Ausweis, der andere ist mein Vorname, womit man mich kennt, steht aber niergendswo Smiley Also alle kenne mich und rufen mich mit meinem 2. Vornamen und das ist ziemlich lässtig. Mein Nachname ist 2teilig und ich möchte nur ein Teil davon übernehmen.
Also mein inoffizieller Vorname + Teil meines Nachnamen. Ist das möglich?
Und wie soll ich das mit der Namensänderung hanhaben, damit die schon bei der Einbürgerung mitbearbeitet wird?


Danke
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Dima
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: mit Urkunde bestätigt Deutsch
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Antwort #1 - 14.05.2013 um 14:55:16
 
Hallo MCMEDI,
hatte ein ähnliches Problem bei meiner Frau,

die hat nach dem Namensrecht Ihres Landes auch immer den Namen ihres Vaters und Großvaters im Namen als Namensbestandteil. Nach Auskunft des Standesamtes hier läuft das dann so:

Mit der Einbürgerungsurkunde und der übersetzten, legalisierten Geburtsurkunde zu deinem Standesamt, dort die Namensänderung  beantragen, (also beide Namen, in deinem Fall dann eben der zweite Name, entfernen lassen) darüber wird dann eine Bescheinigung vom Standesamt über Namensänderung ausgestellt.

( Vielleicht auch gleich eine Geburturkunde nach deutschem Recht beantragen) denn im Falle du brauchst später mal eine, kann es kompliziert werden denn die muss dann immer von deinem ehemaligen Geburtsstandesamt besorgt werden und zieht dann auch meist wieder eine neue Übersetzung und Legalisation nach sich.

Erst DANACH die neuen Ausweise wie PA und RP beantragen. dann bist du ein für allemal damit durch.

Ruf einfach mal dein Standesamt an, die sind sicher in der Lage verbindliche Auskünfte für deinen speziellen Fall zu geben.

Viel Glück

Dima
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mcmedi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 14.05.2013 um 22:31:38
 
Also doch nicht so einfach wie ich dachte.

Vielen dank
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Runenwolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
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Antwort #3 - 15.05.2013 um 09:31:31
 
Nein, einfach wird es nicht.

In deinem Fall ist eine Namensänderung nur nach dem Namensänderungsgesetz möglich.

Für die Änderung von Vor- und Familiennamen muss ein wichtiger Grund vorliegen.

Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn der Antragsteller aufgrund des Namens subjektiv betrachtet auf Schwierigkeiten stößt. Das kann dann der Fall sein, wenn der Name anstößig oder lächerlich ist. Auch wenn die Schreibweise oder Aussprache des Namens zu einer nicht unwesentlichen Beeinträchtigung führt, kann der Namen geändert werden. Das kann auf Doppelnamen zutreffen, muss aber nicht.

Die gewünschte Änderung des Vornamens sehe ich kritisch. Das wird sehr schwierig werden. Vielleicht kannst du dich mit zwei Vornamen anfreunden, etwa in der Weise, dass du deinen alten Namen behältst und der genutzte Name vorangestellt wird.

Beim Vornamen gäbe es noch eine Möglichkeit, aber dazu müsste man wissen, ob es für deinen Vorname, der im Pass steht, eine deutschsprachige Form gibt oder nicht.
Daher ist eine klare Aussage nicht ganz einfach.
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 15.05.2013 um 09:44:32
 
Wäre es nicht möglich gewesen, bei Deiner Botschaft den Antrag zu stellen, bevor Du eingebürgert wirst? Also solange Du noch unter das Recht Deines "alten" Landes fällst?
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