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Nachweise zum Lebensunterhalt der Familie (Gelesen: 4.496 mal)
Themen Beschreibung: Forderungen der ABH Berlin
Tamuk2013
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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13.05.2013 um 15:14:47
 
Liebes Forum,

die ABH Berlin überfordert mich gerade etwas ...

Ich habe schon einmal was geschrieben, siehe hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1367336521

Ich habe heute online einen Termin bei der ABH Berlin gemacht, da der Termin zur Eheschließung nun steht und die AE meines Partners (macht gerade einen Sprachkurs nach §16) ja nach der Hochzeit umgeschrieben werden muss (in eine AE nach § 28 mit Arbeitserlaubnis etc.)

Das Themenfeld, das bei der Themenpalette der ABH am besten auf unser Bedürfnis passte, war "Informationen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug" und im Rahmen dessen "5. zum Zweck des Familiennachzuges zu deutschen Staatsangehörigen
§§ 27 und 28 Aufenthaltsgesetz" bzw. "6. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
beim Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen
§§ 27 und 28 Aufenthaltsgesetz". Bin mir nicht sicher, was es genau ist, da er ja schon in D ist.
Oder, um zu meiner ersten Frage zu kommen, ob unser Fall überhaupt darunter fällt.

Naja, wie dem auch sei ... da steht unter anderem in dem Infoblatt zu den Sachen, die man zum Termin mitbringen soll:
"Nachweise zum Lebensunterhalt der Familie (bei Arbeitnehmern: Arbeitsvertrag,
aktuelle Arbeitsbescheinigung, die letzten 6 Lohnabrechnungen;
bei Selbständigen: vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten
ausgefüllter Prüfungsbericht (unter www.berlin.de/labo/abh abrufbar) zusammen mit
den darin genannten Unterlagen, z.B. Handelsregisterauszug;
ggf. ein aktueller Bescheid über den Bezug öffentlicher Leistungen)"

Wie sollen wir das denn nachweisen? Ich bin Studentin, mein Partner lebt noch von Erspartem. Sollen wir einfach unser ganzes Erspartes zusammenwerfen, Kontoauszüge machen und das vorweisen ...?

Würde mich über Erfahrungsberichte freuen Smiley

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erne
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Antwort #1 - 13.05.2013 um 15:33:43
 
Tamuk2013 schrieb am 13.05.2013 um 15:14:47:
da steht unter anderem in dem Infoblatt zu den Sachen, die man zum Termin mitbringen soll: 


wie schon tausendmal hier geschrieben: die infoblätter und auch Briefe für "Einladungen" sind oft standardbriefe, die nicht jeden Einzelfall im Blick haben.
Du bist Deutsche, da ist der LU regelmässig unerheblich.

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reinhard
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Antwort #2 - 13.05.2013 um 15:36:48
 
Du musst aber darauf achten:

1) Erst müsst ihr heiraten.
2) Dann muss er den Antrag auf AE stellen.
3) Erst danach bist Du dran, das Zusammenleben zu bestätigen.
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Alacrity
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Antwort #3 - 13.05.2013 um 15:40:59
 
Wenn Ihr aber von den Gebühren für die AE befreit werden wollt, müsst Ihr der ABH schon irgendwie nachweisen, dass Ihr kein Geld habt.

Wenn Dein Mann später für die Verlängerung einen ALG2-Bescheid vorlegen kann, dann muss er nichts bezahlen.
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Tamuk2013
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 13.05.2013 um 15:46:21
 
Danke für eure Antworten.

Nur eine Nachfrage: was bedeutet "ich muss das Zusammenleben bestätigen?"
So wie ich das bisher verstanden hatte, nehmen wir schon gemeinsam den Termin wahr (mit den Dokumenten, die die so wollen, wie Krankenversicherung etc.).

@Alacrity: ne, ich möchte ja gar keine Befreiung, ich habe kein Problem damit, die Gebühren zu zahlen. Ich hatte mich nur gefragt, wie ich einen Familienunterhalt nachweisen soll, nichts weiter.
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reinhard
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Antwort #5 - 13.05.2013 um 15:56:25
 
Tamuk2013 schrieb am 13.05.2013 um 15:46:21:
Nur eine Nachfrage: was bedeutet "ich muss das Zusammenleben bestätigen?"


Er beantragt eine AE "zum ehelichen Zusammenleben". Er behauptet, er wollte mit dieser Frau zusammen leben.

Da ist es doch normal, dass die Behörde den Kopf kurz dreht, Dich ansieht und fragt...

Vermutlich musst Du dann kurz unterschreiben, dass es für Dich okay ist. (Sonst könnte ja jeder kommen...)
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Antwort #6 - 13.05.2013 um 15:58:27
 
Tamuk2013 schrieb am 13.05.2013 um 15:46:21:
Nur eine Nachfrage: was bedeutet "ich muss das Zusammenleben bestätigen?"
So wie ich das bisher verstanden hatte, nehmen wir schon gemeinsam den Termin wahr (mit den Dokumenten, die die so wollen, wie Krankenversicherung etc.). 



das bedeutet, dass die ABH einen Schrieb zur Unterschrift vorlegen wird, in dem sinngemäss steht, dass ihr in ehelicher LG zusammen lebt.
Ihr müsst dann diesen Schrieb unterschreiben (oder es gibt keine AE für die eheliche LG )

Tamuk2013 schrieb am 13.05.2013 um 15:46:21:
nehmen wir schon gemeinsam den Termin wahr

und das ist wichtig, denn du musst diesen Schrieb mit unterschreiben Smiley
(anwesend sein reicht nicht)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 13.05.2013 um 16:07:35
 
Kriege ich hin, danke Zwinkernd

Wenn jetzt noch einer wüsste, ob der mitzubringende Wisch von der Krankenversicherung schon der endgültige sein muss (= offizielle Bescheinigung der KV, dass er schon mitversichert ist) oder ob eine Bestätigung, dass sie das problemlos machen, reicht (in Kombination mit dem derzeitigen Schutz = private Auslandskrankenversicherung), wäre ich euch noch viel dankbarer als sowieso schon.

Sorry für meine Fragen...



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Antwort #8 - 13.05.2013 um 16:10:21
 
Beides ist okay, denn es besteht zwar Versicherungspflicht. Die Ausländerbehörde darf das aber nicht kontrollieren. Und da der Lebensunterhalt nicht gesichert werden muss (Du bist Deutsche), ist die KV für die Entscheidung über den AE-Antrag egal.

Wenn Du trotzdem was mitbringst, verkürzt sich die Diskussion.
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Antwort #9 - 13.05.2013 um 20:31:19
 
Tamuk2013 schrieb am 13.05.2013 um 15:14:47:
Ich habe heute online einen Termin bei der ABH Berlin gemacht, da der Termin zur Eheschließung nun steht und die AE meines Partners (macht gerade einen Sprachkurs nach §16) ja nach der Hochzeit umgeschrieben werden muss (in eine AE nach § 28 mit Arbeitserlaubnis etc.)

Aber der Termin liegt schon nach der Heirat? Anders würde es wenig Sinn machen, siehe Antwort 2.
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Tamuk2013
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Antwort #10 - 13.05.2013 um 20:48:10
 
Ja, der ist danach, damit man dann mit allen Dokumenten hingehen kann, um das möglichst in einem Aufwasch zu erledigen.
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