Liebes Forum,
die
ABH Berlin überfordert mich gerade etwas ...
Ich habe schon einmal was geschrieben, siehe hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1367336521Ich habe heute online einen Termin bei der
ABH Berlin gemacht, da der Termin zur Eheschließung nun steht und die
AE meines Partners (macht gerade einen Sprachkurs nach §16) ja nach der Hochzeit umgeschrieben werden muss (in eine
AE nach § 28 mit Arbeitserlaubnis etc.)
Das Themenfeld, das bei der Themenpalette der
ABH am besten auf unser Bedürfnis passte, war "Informationen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug" und im Rahmen dessen "5. zum Zweck des Familiennachzuges zu deutschen Staatsangehörigen
§§ 27 und 28 Aufenthaltsgesetz" bzw. "6. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
beim Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen
§§ 27 und 28 Aufenthaltsgesetz". Bin mir nicht sicher, was es genau ist, da er ja schon in D ist.
Oder, um zu meiner ersten Frage zu kommen, ob unser Fall überhaupt darunter fällt. Naja, wie dem auch sei ... da steht unter anderem in dem Infoblatt zu den Sachen, die man zum Termin mitbringen soll:
"Nachweise zum Lebensunterhalt der Familie (bei Arbeitnehmern: Arbeitsvertrag,
aktuelle Arbeitsbescheinigung, die letzten 6 Lohnabrechnungen;
bei Selbständigen: vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten
ausgefüllter Prüfungsbericht (unter
www.berlin.de/labo/abh abrufbar) zusammen mit
den darin genannten Unterlagen, z.B. Handelsregisterauszug;
ggf. ein aktueller Bescheid über den Bezug öffentlicher Leistungen)"
Wie sollen wir das denn nachweisen? Ich bin Studentin, mein Partner lebt noch von Erspartem. Sollen wir einfach unser ganzes Erspartes zusammenwerfen, Kontoauszüge machen und das vorweisen ...?
Würde mich über Erfahrungsberichte freuen