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Eheschließungs-Visum - Dauer bei der ABH? (Gelesen: 3.358 mal)
alex81
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i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließungs-Visum - Dauer bei der ABH?
12.05.2013 um 15:22:30
 
hallo
ich m ne frage
mein abh ihn augbsurg hatt den visumsantrag schon 5 wochen
kannst du mir sagen wie lang es noch dauert
verpflichtserklärung habe ich schon gemacht
weist du vieleicht was für dokument von mir noch brauchen werden
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Harald45-2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.05.2013 um 18:48:00
 
Hallo Alex81

kann es sein, dass du hier etwas verwechselst?
Denn der Antrag auf ein Visum stellt immer und nur ein Konsulat bzw Botschaft im Ausland aus.  Was du wohl meinst ist die Zustimmung der Ausl.Behörde, oder?

Du bist der Einlader, richtig?
Dann wird deine Ausl.Beh. das Übliche verlangen. Einkommensnachweis, Wohnungsgröße, Kontoauszüge etc.

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alex81
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i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 12.05.2013 um 18:49:42
 
ja  genau
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Harald45-2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.05.2013 um 18:54:04
 
Du schreibst "Verpflichtungserklärung hab ich schon gemacht".

Die "machst" du  nicht, sondern die Ausl.Beh. und meines Wissens gibt es sie nur dann, wenn du dazu "geeignet" bist, also Wohnung und Einkommen hast.

Es sollte wohl heißen, "Antrag auf Erhalt einer VE" hab ich schon gemacht. Wie lange das dauert? Je nach Amt und Wohnort zwischen sofort und 6 Wochen.
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alex81
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i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 12.05.2013 um 19:02:16
 
ok  weist 
du  ob die  abh  noch
mal mein einkommen prüft
oder  reicht  es  ihn  wenn sie mir schon eine verpflichts erklärung ausgestellt  haben
#
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Harald45-2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 12.05.2013 um 19:10:36
 
Hatte das selbst schon mal vor vielen Jahren durchgemacht, aber damals waren leichtere Regeln und Gesetze. Derzeit bin ich auch daran. Daher nur das, was ich telefonisch bereits erfuhr:

Wenn du die VE schon in deinen Händen hältst, dann bist du durch. Dazu hatte man dich vorher geprüft. Wie lange dauerte es denn bei dir zwischen Antrag auf VE und Erhalt?

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alex81
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i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 12.05.2013 um 19:16:09
 
danke  das  hilft  mir ein bischen
weil ich schon seit knapp  6  wochen auf ein  schreiben
abh warte
ob sie von mir noch was brauchen
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alex81
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 12.05.2013 um 19:17:38
 
ich  hab die  ve  sofort  bekommen
also knap eine stunde
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Harald45-2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 12.05.2013 um 19:32:43
 
binnen einer stunde. wow! hattest du alle deine Unterlagen, Einkommen, Mietvertrag abgegeben?

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man eine VE zum Zwecke der Eheschließung so schnell bekommt, wenn nicht alles vorher geprüft wurde. Okay eine Stunde reicht dazu, wenn die Behörde gerade Zeit hatte zur Prüfung. Alles ist möglich.

Ich schreibe dir jetzt eine PN, schau mal.





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alex81
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 12.05.2013 um 19:35:31
 
ja ich hab ein termin bekommen und musste alle  unterlagen mitbringen einkommen nachweis
mietvertrag und so weiter
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Rosenkohlhasser
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DEUTSCH
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Antwort #10 - 12.05.2013 um 20:08:46
 
alex81 schrieb am 12.05.2013 um 15:26:01:
hallo
ich  hab  ne frage
mein abh ihn augbsurg hatt den visumsantrag schon 5 wochen
kannst du mir sagen wie lang es noch dauert
verpflichtserklärung habe ich schon gemacht
weist du vieleicht was für dokument von mir noch brauchen werden

... könntest Du bitte mit Deiner Frage einen eigenen Thread eröffnen und Dich nicht einfach als lästiges Anhängsel an meinen Beitrag anhängen !? ( Dazu wurde Dir schon mal geraten )  Ich danke Dir !

Änderung:
Bitte den Modalarm benutzen - Danke.
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« Zuletzt geändert: 13.05.2013 um 06:40:13 von Mick »  

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