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Familiennachzug (Gelesen: 5.160 mal)
appatrio
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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11.05.2013 um 20:25:22
 
Hallo Liebe Freunde,

ich bin ein georgier und lebe in Deutschland schon seit September 2006, ab November 2008 nicht als Student (Aufenthaltserlaubnis wegen der Ehe mit deutsche Staatsburgangehörige , ab 2011 November Aufenthaltserlaubnis wegen der gemeinsamer Tochter mit deutschen Staatsangehörige). Zurzeit bin ich in Deutschland staatlich anerkannter Altenpflegehelfer, habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und verdiene ungefähr 1700 (netto) Euro im Monat und befinde mich weiterhin in der Ausbildung zum Altenpfleger, sorge für meine Tochter ( Besuchszeiten, Unterhalt usw.) . Jetzt möchte ich  Georgierin heiraten und habe sorgen dass sie keinen Aufenthaltserlaubnis bekommen könnte, was sind die Voraussetzungen um für sie einen Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, oder genauer gesagt erteilen zu ermöglichen? wo kann ich einer Art Beratung darüber bekommen? voraussichtlich Danke an Alle. Mit freundlichen Grüßen. Georg
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 11.05.2013 um 20:34:46
 
Es gibt drei wesentliche Voraussetzungen:

a) gesicherter Lebensunterhalt
b) ausreichend Wohnraum
c) einfache Sparachkenntnisse ( A1 )

a) wäre gegeben wenn bei Deinem Einkommen - gerechnet mit Lohnstuerklasse 3 unter Abzug des Unterhaltes für Deine Tochter noch so viel übrig bleiben würde, dass ihr keinen Anspruch auf Sozialleistungen habt.

b) Faustregel 12 qm pro Erwachsenen + Küche, WC, Bad.

c) Da muss Deine zukünftige Frau Deutsch lernen und die Prüfung am Goethe-Institut in Tifilis bestehen.
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appatrio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 11.05.2013 um 20:46:31
 
Bayraqiano Danke für Dein Antwort.  Habe noch eine Frage, ist es möglich hier in Deutschland zu heiraten? oder überhaupt wo ist es besser zu heiraten in Georgien oder in Deutschland?

Wegen des Lebensunterhalts es wird sicher reichen und auch der Wohnraum meiner Wohnung reicht für beide aus. Deutsch wird sie in Goethe Institut in Tiflis lernen und bin sicher dass für Stufe A1 sie wird es   bestehen.  Brauche ich Unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 11.05.2013 um 20:49:05
 
appatrio schrieb am 11.05.2013 um 20:46:31:
Habe noch eine Frage, ist es möglich hier in Deutschland zu heiraten?

klar, Du müsstest dann zum Standesamt und Dir eine Liste mit den nötigen Dokumenten besorgen damit das Verfahren eingeleitet werden kann. Deine Verlobte könnte dann mit einem Heiratsvisum hier einreisen (siehe: http://www.tiflis.diplo.de/contentblob/3814290/Daten/3089930/DD_MB_D2_Eheschlieu...).

Zum gesamten Verfahren siehe http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/ba/zustand/verfahren/vf_Ehefaehigkeitsze... zu Georigen eine Hilfestellung http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/oberlandes...

appatrio schrieb am 11.05.2013 um 20:46:31:
Brauche ich Unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung? 

nein.
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appatrio
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Antwort #4 - 11.05.2013 um 20:54:19
 
      Bayraqiano nochmals herzlichsten Dank, dass macht mir Mut Smiley dass es Alles gut klappt!
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appatrio
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Antwort #5 - 12.05.2013 um 14:53:55
 
Brauche ich einen unbefristeten Aufenthaltserlaubnis um in Deutschland heiraten zu können? 

diese Frage stelle ich nochmals da ich von wo anders gesagt bekommen habe dass die Ausländerbehörde doch einen unbefristeten Aufenthaltserlaubnis verlangt- die Frage stelle ich nur um alles sicher zu stellen.

zweite Frage: wenn ich sie in Georgien heirate darf sie dann in Deutschland als meine Frau leben? ist es möglich dass sie keinen Visum bekommt? was ist in diesem Fall notwendig zu tun? also welche Papiere usw.

Danke nochmals!
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reinhard
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Antwort #6 - 12.05.2013 um 15:03:09
 
Die Voraussetzungen findest Du in Antwort #2. Eine NE gehört nicht dazu.

Wenn Du sie in Georgien heiratest, kann sie in Deutschland leben, wenn sie ein Visum bekommt. Das hängt davon ab, ob sie und Du die Voraussetzungen erfüllen. Wenn ihr die Voraussetzungen nicht erfüllt, bekommt sie kein Visum. Was nötig ist, findest Du auf der Internet-Seite der deutschen Botschaft in Tiflis.
http://www.tiflis.diplo.de/
http://www.tiflis.diplo.de/Vertretung/tiflis/de/03A/0Hauptbereich__Visabestimmun...
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appatrio
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Antwort #7 - 12.05.2013 um 15:31:48
 
reinhard Danke!
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Antwort #8 - 12.05.2013 um 16:56:07
 
wenn diese Voraussetzunge erfühlt sind:

a) gesicherter Lebensunterhalt
b) ausreichend Wohnraum
c) einfache Sprachkenntnisse ( A1 )

und ich meine Verlobte in Georgien heirate, wird sie   Visum bekommen oder? oder gibt es Wahrscheinlichkeit dass es anders passieren könnte?-  dass sie trotzt erfühlter Voraussetzunge kein Visum erteilt bekommt.
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reinhard
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Antwort #9 - 12.05.2013 um 17:04:55
 
Diese Frage kann Dir nur Deine Frau beantworten, nachdem die Botschaft entschieden hat und ihr die Entscheidung mitgeteilt hat.

Normalerweise: ja. In Ausnahmefällen: nein. Sie: ???

(Ich weiß zum Beispiel nicht, ob sie schon mal in Holland war und von dort aus abgeschoben worden ist...)
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Antwort #10 - 12.05.2013 um 17:11:04
 
Ausnahmefälle? kann es ohne klare Begründung  Visum nicht gegeben werden? wenn Alles erfühlt ist und ich meine Frau bei mir haben will wieso sollte es Visum nicht gegeben werden?  daher eine Frage wo ist es besser zu heiraten? in Deutschland oder in Georgien? wo hätte sie mehr Chance Visum zu bekommen?

Danke voraus

*

sie war nicht in Holland und 100 % wurde sie nicht von nirgendwo abgeschoben  Smiley.  sie war schon mal in EU ( Gastrollen -Tanzansamble)- hätte es vielleicht eine Bedeutung bei der Visumsabgabe?


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Antwort #11 - 12.05.2013 um 17:26:04
 
Die Chance auf ein Visum ist immer gleich.

Und was passieren könnte, wenn... kann niemand vorher sagen. Da musst Du sie selbst fragen (hinterher). Du kennst jetzt die Voraussetzungen, jetzt musst Du Dich darum kümmern, sie zu erfüllen. Und sie muss sich darum kümmern, sie zu erfüllen.

Am einfachsten für später ist es, wenn Ihr dort heiratet, wo Ihr auch wohnen wollt.
Frühere Besuche ohne Komplikationen haben überhaupt keine Auswirkungen auf ein Visum, weil nur Probleme (z.B. Abschiebungen) in der Datei vermerkt werden.
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Antwort #12 - 12.05.2013 um 17:33:44
 
reinhard Danke nochmal!
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Antwort #13 - 14.05.2013 um 00:30:32
 
§ 29
Familiennachzug zu Ausländern

(1) Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss

1.      der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG, Aufenthaltserlaubnis oder eine Blaue Karte EU besitzen und...

heißt das dass ich doch einen unbefristeten Aufenthaltserlaubnis haben muss?
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fons
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Antwort #14 - 14.05.2013 um 00:36:00
 
appatrio schrieb am 14.05.2013 um 00:30:32:
heißt das dass ich doch einen unbefristeten Aufenthaltserlaubnis haben muss?


liest du eigentlich was hier geschrieben wurde?

Nein - brauchst du nicht! Stand aber schon oben.
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